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Tarifverträge in akuter Gefahr!
Unterschriftenaktion
Unterzeichnen Sie die Erklärung gegen einen gesetzlich angeordneten Zwang zur Tarifeinheit!
» www.freie-gewerkschaften.de -

Gemeinsam gegen die Verdi/DGB/BDA-Tarifdiktatur!
Machen Sie Ihren MB noch stärker!
MB-Mitglieder werben Mitglieder unter » www.marburger-bund.de
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Mitgliederbefragung 2010
Berufliche Situation
Trotz Verbesserungen durch die MB-Tarifverträge Arbeitsbelastung der Krankenhausärzte nach wie vor sehr hoch. » Zur Umfrage
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MB-Tarifverträge
Ihr Recht
Wir kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung unserer Ärzte.
» Tarifverträge -

Career Day Medizin 2011
Marburger Bund Veranstaltung
für Ärztinnen und Ärzte, die ihre berufliche Zukunft aktiv gestalten wollen.
» Career Day Medizin -

Für ein familienfreundliches Krankenhaus
MB-Kampagne
Der Marburger Bund möchte die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit in der Medizin fördern.
» www.familienfreundliches-krankenhaus.de
Der Marburger
Bund bietet erneut ein Seminar für
Betriebs- und Personalräte an.
Termin: Mittwoch, 11. Juli 2012, 10:00 Uhr bis
Donnerstag, 12. Juli 2012, ca. 16:00 Uhr
Ort: Gasthof Hotel Post, Langestr. 60, 89150 Laichingen-Feldstetten
Gebühr: € 410,--inkl. Übernachtung, Verpflegung und Tagungsunterlagen
Das Seminar ist eine Schulungsmaßnahme im Sinne des§ 37 Abs. 6 BetrVG, § 47 Abs. 5 LPVG, § 46 Abs. 6 BPVG. Es besteht Anspruch auf Arbeitsfreistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber.
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Ihre schriftliche Anmeldung bis spätestens 22. Juni 2012. Bitte verwenden Sie das Formular für die Anmeldung.
Bereits
zum fünften Mal veranstaltet die Klinische Anatomie der Universität Tübingen in
diesem Sommersemester eine Staffel der „Sectio chirurgica“.
Erfahrene Kliniker aller chirurgischen Disziplinen führen jeweils eine
charakteristische Operation an anatomischen Präparaten durch. Mit Hilfe einer
telemedizinischen Übertragung wird der Eingriff als Live-Stream im Internet
übertragen. Die Moderation erfolgt durch einen Anatomen, der die Operation kommentiert,
Fragen aus dem Publikum aufnimmt und mit dem Chirurgen diskutiert. Per Chat
können auch Zuschauer des Live-Streams Fragen stellen. Die „Sectio chirurgica“
des Anatomischen Instituts ist in dieser Form europaweit einzigartig und hatte
bei der letzten Staffel über 15.000 Zuschauer im Internet und eine
großartige europaweite Resonanz.
Die nächsten Veranstaltungstermine sind am jeweils Dienstag um 19 Uhr am 08.05.2012, 15.05.2012 und 22.05.2012.
Die Tarifvertragsparteien einigten sich auf die Übernahme des am 18.01.2012 zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Marburger Bund erzielten Tarifkompromisses. Die Einigung sieht neben einer linearen Gehaltssteigerung von 2,9% ab dem 1. Januar 2012 sowie einer Einmalzahlung auch Verbesserungen in der Tabellenstruktur für Assistenz- und Oberärzte vor. Darüber hinaus wird die Bezahlung der Bereitschaftsdienste verbessert.
Damit bieten die Landkreiskliniken weiterhin attraktive Arbeitsbedingungen für die Klinikmediziner. Trotz der Grenznähe zur Schweiz können somit Ärztinnen und Ärzte für die Kliniken des Landkreises gewonnen und erfahrenes ärztliches Personal gehalten werden. Mit dieser Einigung verknüpfen die Kliniken die Hoffnung, mit engagierten Medizinern die eingeleiteten Strukturveränderungen voran zu bringen und so die weiterhin angespannte finanzielle Lage der Kreiskrankenhäuser zu verbessern und zu stabilisieren.
Der Geschäftsführer der Klinikgesellschaft Armin Müller und der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Rechtsanwalt Frieder Schmitt sind mit der raschen Einigung zufrieden, konnten doch dadurch langwierige undkostenintensive Tarifauseinandersetzungen in dem anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Umfeld vermieden werden.
Zum Hintergrund: Durch den Austritt der Klinikgesellschaft aus dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg zum 31.12.2005 werden seit dem 01.09.2006 die Arbeitsverhältnisse der dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte durch einen Haustarifvertrag, den TV-Ärzte/Lörrach geregelt.
Neben einer Verbesserung der Tabellenstruktur für Assistenz- und Oberärzte steigen die Gehälter ab dem 01.01.2012 linear um 2,9%. Mitglieder des Marburger Bundes erhalten ab dem 01.01.2012 eine Einmalzahlung. Darüber hinaus wird die Bezahlung der Bereitschaftsdienste verbessert.
„Mit diesem Abschluss bietet die Hohenloher Krankenhaus GmbH attraktive Arbeitsbedingungen, um Ärztinnen und Ärzte für die Kliniken des Landkreises zu gewinnen und erfahrenes ärztliches Personal zu halten“, ist sich der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Rechtsanwalt Frieder Schmitt sicher.
Die Tarifverhandlungen sind notwendig geworden, seit dem die Klinikgesellschaft aus dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) Baden-Württemberg ausgetreten ist. Seit dem 01.01.2009 richten sich die ärztlichen Arbeitsverhältnisse nach dem mit dem Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg geschlossenen Haustarifvertrag TV-Ärzte/Hohenlohe.
Die Urlaubsregelung des TVöD sieht vor, dass bei Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Das BAG hat festgestellt, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftige unmittelbar benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Alters verstoße. Der Klägerin stehe daher für die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zu. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr lässt sich nach Ansicht des BAG kaum begründen. Zur Beseitigung des Verstoßes müsse die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten so „nach oben“ angepasst werden, dass der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Das Urteil führt nach Ansicht des MB-Bundesverbandes nunmehr zu der Situation, dass für in einer 5-Tage-Woche beschäftigte Ärztinnen und Ärzte, für die nach ihren jeweiligen tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen eine zur TVöD-Regelung inhaltsgleiche Urlaubsregelung gilt, ebenfalls ein Anspruch auf kalenderjährlich 30 Arbeitstage Erholungsurlaub besteht.
Dies betrifft neben zahlreichen Tarifverträgen des Marburger Bundes ebenfalls Regelungen in Arbeitsverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) konfessioneller und freigemeinnütziger Träger.
Neben der Geltendmachung der zusätzlichen Urlaubstage für das Jahr 2012 kommt gegebenenfalls aber auch noch die Geltendmachung von zusätzlichen Urlaubstagen für das Jahr 2011 noch in Betracht. Da die Übertragung von Urlaubsansprüchen jedoch nur unter engen Voraussetzungen möglich ist, empfehlen wir zur Vermeidung von Nachteilen, einen eventuellen Anspruch für das Jahr 2011 unverzüglich, spätestens bis zum 29. März 2012, gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen und den Antritt der zusätzlichen Urlaubstage noch für März 2012 zu beantragen.
Zur Geltendmachung Ihrer jeweiligen Ansprüche können Sie das anhängende Musterschreiben verwenden. Sofern Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch bestreitet, lassen Sie uns bitte die notwendigen Unterlagen zur Prüfung zukommen.
Die Entgelttabellenwerte des TV-Ärzte/Vulpius Klinik werden linear um 2,9 Prozent erhöht. Sie liegen somit größtenteils nach wie vor über dem neuen Tarifabschluss im kommunalen Bereich. Innerhalb der Entgeltgruppe I wird zusätzlich eine 6. Stufe nach fünfjähriger ärztlicher Tätigkeit etabliert, innerhalb der Entgeltgruppe III eine 3. Stufe nach sechsjähriger oberärztlicher Tätigkeit und innerhalb der Entgeltgruppe IV eine 2. Stufe nach dreijähriger Tätigkeit als leitende Oberärztin/leitender Oberarzt. Des Weiteren wird ab der 97. Bereitschaftsdienststunde pro Kalendermonat ein Zeitzuschlag in Höhe von 5 Prozent des individuellen Stundenentgelts gezahlt. Im Gegensatz zum TV-Ärzte/VKA, der ein einheitliches Bereitschaftsdienstentgelt für alle Stufen einer Entgeltgruppe vorsieht, wird im TV-Ärzte/Vulpius Klinik diese Vergütung (ebenso wie die Zeitzuschläge) auf Basis des individuellen Stundenentgelts berechnet. Das Bereitschaftsdienstentgelt der Ärzte ohne Facharztanerkennung wird mindestens aus dem individuellen Stundenentgelt der Stufe 4 berechnet. Die Höhe der Bereitschaftsdienstvergütung im TV-Ärzte/Vulpius Klinik liegt deshalb regelmäßig über der Bezahlung im kommunalen Bereich.
Der Tarifvertrag ist frühestens zum 28.02.2013 kündbar.
In diesen Tagen werden die Beitragsrechnungen für das Jahr 2012 an die Mitglieder des Landesverbandes verschickt. Der Einzug erfolgt dann ab dem 01. März 2012. Mit diesem späten Termin kommt der Vorstand des Landesverbandes einem Anliegen von Mitgliedern nach, die angeregt hatten, den Beitrag nicht gleich im Januar einzuziehen, weil dann üblicherweise viele Versicherungen und weitere Abgaben anfallen.
Für die Ärztinnen
und Ärzte der Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg wird mit Wirkung vom
01.11.2011 die Tarifeinigung, die der Marburger Bund mit der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder Anfang November erzielt hatte, übernommen. Hierauf einigten
sich der Marburger Bund und der Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes des
Landes Baden-Württemberg am 02.12.2011.
Danach werden die Tabellenentgelte ab November um 3,6% erhöht. Hinzukommt eine Einmalzahlung in Höhe von 350 € für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die im November Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhielten. Zusätzlich wird ab dem 01.01.2012 eine fünfte Stufe in der Entgeltgruppe Ä2 eingeführt für Fachärzte ab dem 13. Jahr, die nach der linearen Anhebung um € 120 über der Stufe 3 liegt. Schließlich erhalten die Ärztinnen und Ärzte ab dem 01.12.2012 sowohl für Vollarbeit in der Nacht (21 Uhr bis 6 Uhr) als auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in dieser Zeit einen Zuschlag in Höhe von 20 % des auf eine Stunde entfallenden Tabellenentgelts der Stufe 3 in der Entgeltgruppe Ä1 bzw. der Stufe 1 in den Entgeltgruppen Ä2 bis Ä4. Hinsichtlich des Zusatzurlaubs für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der Nacht wurde vereinbart, dass dieser im Gegenzug ab 2012 nicht mehr gewährt wird. Ansprüche auf Zusatzurlaub für im Jahr 2011 geleistete Bereitschaftsdienststunden in der Nacht werden durch diese Einigung nicht beeinträchtigt. Sie können und sollten unbedingt bis zum Jahresende schriftlich geltend gemacht werden!
Die tarifliche Entwicklung in den Zentren für Psychiatrie bleibt damit im Gleichtakt mit der an den Universitätskliniken.
Nach der Tarifeinigung werden die Tabellenentgelte ab November um 3,6% erhöht. Hinzukommt eine Einmalzahlung in Höhe von 350 € für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die im November Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhielten. Zusätzlich wird ab dem 01.01.2012 eine fünfte Stufe in der Entgeltgruppe Ä2 eingeführt für Fachärzte ab dem 13. Jahr, die nach der linearen Anhebung um € 120 über der Stufe 3 liegt. Schließlich erhalten die Ärztinnen und Ärzte ab dem 01.12.2012 sowohl für Vollarbeit in der Nacht (21 Uhr bis 6 Uhr) als auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in dieser Zeit einen Zuschlag in Höhe von 20 % des auf eine Stunde entfallenden Tabellenentgelts der Stufe 3 in der Entgeltgruppe Ä1 bzw. der Stufe 1 in den Entgeltgruppen Ä2 bis Ä4. Hinsichtlich des Zusatzurlaubs für Zeiten des Bereitschaftsdienstes in der Nacht wurde vereinbart, dass dieser im Gegenzug ab 2012 nicht mehr gewährt wird. Ansprüche auf Zusatzurlaub für im Jahr 2011 geleistete Bereitschaftsdienststunden in der Nacht werden durch diese Einigung nicht beeinträchtigt. Sie können und sollten unbedingt bis zum Jahresende schriftlich geltend gemacht werden!
Kirchheim/Teck. Die Hauptversammlung des Marburger Bundes Baden-Württemberg hat am 07. Oktober 2011 mit großer Mehrheit beschlossen, die Beiträge auch im Jahr 2012, und damit im dritten Jahr hintereinander, unverändert zu lassen.
Auch im nächsten Jahr wird in Baden-Württemberg von allen angestellten Mitgliedern ein Standardbeitrag erhoben. Für Berufseinsteiger wird dieser in den ersten sechs Jahren nach Approbation auf Antrag ermäßigt. Niedergelassene, die dem MB aus alter Verbundenheit die Treue halten, zahlen ebenfalls einen verminderten Beitrag. Von nicht berufstätigen Ärztinnen und Ärzten sowie Inhabern einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO wird nur ein Mindestbeitrag erhoben. Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sind nach wie vor beitragsfrei.
Hier die Beiträge für 2012, die, soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, Anfang des neuen Jahres abgebucht werden. Wer noch nicht am Einzugsverfahren teilnimmt, sollte dies jetzt tun, da dies für den Verband kostengünstiger ist.
| Standardbeitrag |
Euro 180,00 |
| Reduzierte Beiträge (auf Antrag): |
|
| Ärzte in den ersten sechs Jahren nach Approbation |
Euro 144,00 |
| Niedergelassene Ärzte |
Euro 144,00 |
| Nicht berufstätige Ärzte; Inhaber einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 BÄO |
Euro 48,00 |
| Medizinstudierende bis zum Bestehen des letzten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung |
Beitragsfrei |
Der Marburger Bund weist das völlig unzureichende Angebot der Vereinigung kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die rund 45.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern zurück. „Das Angebot der kommunalen Arbeitgeber ist nichts anderes als ein Affront. Die VKA hat heute den Bogen weit überspannt und gezielt einen Konflikt mit dem Marburger Bund provoziert. Wir unterbrechen deshalb die Tarifverhandlungen mit der VKA. Auf der Grundlage des heute vorgelegten Angebotes sehen wir keine derzeit keine Möglichkeit, auf dem Verhandlungswege zu einem Kompromiss zu kommen. Aus diesem Grunde sind kurzfristig die Tarifgremien des Marburger Bundes zusammen gerufen worden, um das weitere Vorgehen einschließlich eines möglichen Abbruchs und Scheiterns der Tarifverhandlungen zu beraten“, erklärte Lutz Hammerschlag, Verhandlungsführer des Marburger Bundes, nach der heutigen vierten Verhandlungsrunde mit der VKA.
Unter dem Leitthema "Unsere Zukunft im Krankenhaus" hat der Marburger Bund auf seiner 120. Hauptversammlung bessere Arbeitsbedingungen für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte gefordert. Die Delegierten mahnten unter anderem eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf an und machten sich für die Einführung einer modernen Führungs- und Mitarbeiterkultur in den Krankenhäusern stark. Die Krankenhausleitungen wurden aufgefordert, die Gesundheit der Mitarbeiter besser zu schützen und die überbordende Bürokratie einzudämmen. Die Krankenhäuser müssten eine ausreichende Zahl qualifizierter Mitarbeiter für die Arbeit am Patienten garantieren. Die jetzige Situation diene weder der Arbeits- noch der Patientenzufriedenheit. Die wesentlichen Forderungen wurden in einem Positionspapier zu den Arbeitsbedingungen im Krankenhaus zusammengefasst.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden des Landesverbandes, Dr. Frank J. Reuther folgten Grußworte von Frau Ministerin Katrin Altpeter MdL, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg, und Dr. med. Josef Ungemach, Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Danach setzte sich der Medizinhistoriker Prof. Dr. Martin Dinges vom Institut für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart im Eröffnungsreferat zunächst mit dem Selbstverständnis der Ärzte, aber auch mit der Wahrnehmung des Berufsstands in der Öffentlichkeit und der Einkommensentwicklung der Ärzte aus historischer Sicht auseinander. Danach schilderten drei Ärzte aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern ihre Wahrnehmung. Dr. Maike Hodapp, FÄin für Neurologie und Oberärztin am Ortenau Klinikum Offenburg berichtete von ihren Erfahrungen als angestellte Ärztin. Ihr Credo: Unter dem Eindruck des täglich spürbaren Ärztemangels besteht zwar ein hoher alltäglicher Druck auf den einzelnen Arzt. Allerdings würden Arbeitgeber im Umgang mit den Ärztinnen und Ärzten angesichts des spärlichen Angebots am Arbeitsmarkt eine teilweise erfreuliche Entwicklung zeigen und mehr Rücksicht zeigen. Dr. Norbert Fischer, FA für Allgemeinmedizin aus Ulm schilderte eindrucksvoll seine Tätigkeit als niedergelassener Hausarzt. Er machte deutlich, dass er seinen Beruf trotz aller Veränderungen in der letzten Zeit immer noch mit Leidenschaft ausübt. Im Anschluss erläuterte Dr. Heiko Bienengräber, FA für Anästhesiologie aus Esslingen, warum er seit über drei Jahren als Honorararzt tätig ist, was ihn aus der angestellten Tätigkeit getrieben hat und welche Vorteile seine jetzige Tätigkeit in seinen Augen bietet, ohne dabei die Risiken, die man als Honorararzt bereit sein muss, einzugehen, zu verschweigen. Das Abschlussreferat hielt Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, Präsident der Ärztekammer Hamburg und 1. Vorsitzender des Marburger Bundes Hamburg. Dr. Montgomery attestierte den Ärzten beste Zukunftsaussichten. Dabei hielt er sich aber auch nicht damit zurück, die Ärzteschaft auch mit den hohen Anforderungen des Berufsbildes zu konfrontieren. „Hohen Druck gab es immer schon – und er wird auch leider bleiben und nicht geringer werden“ so Montgomery. Sein Fazit jedoch lautete: „Der Arztberuf hat selbstverständlich eine Zukunft! Die Ärztinnen und Ärzte müssen aber auch Beiträge gegen die zunehmende Tendenz zur Ausbeutung und Unterwerfung leisten. Sie müssen sich mit der Ökonomie auseinandersetzen und Widerstand leisten, damit sie NICHT zu Sklaven der Ökonomie werden!“ In der abschließenden Podiumsdiskussion nutzen die Gäste die Gelegenheit, die Referenten mit ihren Erfahrungen zu konfrontieren. Die anwesenden Ärzte waren sich einig, dass wirtschaftliche Erwägungen im Alltag häufig Einfluss auf medizinische Entscheidungen haben. Dem könne man sich nicht entziehen. Man dürfe dem aber auch nicht einfach dem Weg bereiten, indem man den wirtschaftlichen Erwägungen einfach nachgibt, sondern habe als Arzt die Pflicht, medizinischen Aspekten den Vorrang zu gewähren, wenn dies offensichtlich im Sinne des Patienten sei.
Einen ausführlichen Bericht über das Symposium finden Sie in der nächsten Ausgabe der Marburger Bund Zeitung.
150 Nachtarbeitsstundenvon 1 Arbeitstag
300 Nachtarbeitsstundenvon 2 Arbeitstagen
450 Nachtarbeitsstundenvon 3 Arbeitstagen
600 Nachtarbeitsstundenvon 4 Arbeitstagen
Bei Teilzeitbeschäftigten
wird die Zahl der Nachtarbeitsstunden entsprechend des Beschäftigungsumfangs
entsprechend gekürzt.
Wie bereits mehrfach in der MBZ berichtet, war der Marburger Bund von Beginn an der Auffassung, dass die Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst zu einem Anspruch auf Zusatzurlaub führen. Denn seit dem 01.01.2004 gilt die Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit.
Diese Rechtsauffassung wurde in der Zwischenzeit für den Bereich des TV-Ärzte/VKA vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.02.2011 – 10 AZR 579/09) bestätigt. Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg hat daher mit Rundschreiben K 4 /2011 vom 20.05.2011 seine Mitgliedskrankenhäuser aufgefordert, Beschäftigte, die einen Anspruch auf Zusatzurlaub für während des Bereitschaftsdienstes geleistete Nachtarbeitsstunden geltend gemacht haben, durch Gewährung von maximal vier Arbeitstagen klaglos zu stellen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Ansprüche der Ärztinnen und Ärzte auf Zusatzurlaub nach § 28 Abs. 3 TV-Ärzte/VKA aus den Jahren 2007 bis 2009 in der Zwischenzeitabgegolten wurden. Ab dem 01.01.2010 wurde mit der Regelung des § 28 Abs. 4 TV-Ärzte/VKA eine spezielle Regelung für den Anspruch auf Zusatzurlaub für die Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst eingeführt, so dass für den kommunalen Bereich die Problematik gelöst ist.
Obwohl das
Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23.03.2011 – 10 AZR 661/09)auch für die mit § 27 Abs. 6 TV-Ärzte (TdL) bzw.
§ 27 Abs. 6 TV-Ärzte (ZfP) inhaltsgleiche Regelung des § 22 Abs. 6 TV-Ärzte
Hessen einen Anspruch auf Zusatzurlaub für während des Bereitschaftsdienstes
geleisteter Nachtarbeitsstunden anerkannt hat, sind die Universitätskliniken in
Baden-Württemberg für den Bereich des
TV-Ärzte (TdL) bzw. die Zentren für Psychiatrie in Baden Württemberg für den Bereich des TV-Ärzte (ZfP)
derzeit unserer Kenntnis nach nicht bereit,
den Anspruch zu gewähren.
Diese Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts führt zu folgender Konsequenz: Da die Zeit von 21 bis 6 Uhr als Nachtarbeit (hierzu zählt auch die Zeit des Bereitschaftsdienstes) definiert ist, fallen für einen Bereitschaftsdienst in der Regel neun Nachtarbeitsstunden an, die bei der Bemessung des Zusatzurlaubs zu berücksichtigen sind. Dies bedeutet, dass bereits ab 17 Bereitschaftsdiensten (150 Nachtarbeitsstunden : 9 Nachtarbeitsstunden) ein Anspruch auf einen Arbeitstag Zusatzurlaub entsteht. Für einen Anspruch auf Zusatzurlaub von vier Arbeitstagen müssen dementsprechend 67 Bereitschaftsdienste (600 Nachtarbeitsstunden : 9 Nachtarbeitsstunden) während der Nacht geleistet werden.
Der Marburger Bund rät daher allen Ärztinnen und Ärzte, die bisher noch nicht den Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 27 Abs. 6 TV-Ärzte (TdL) bzw. § 27 Abs. 6 TV-Ärzte (ZfP) für das Jahr 2011 schriftlich bei Ihrer Verwaltung geltend gemacht haben, dies - bei Vorliegen der Voraussetzungen unbedingt nachzuholen. Entsprechende Formulare zur Geltendmachung für den Bereich des TV-Ärzte (TdL) sowie TV-Ärzte (ZfP) finden Sie nachfolgend:
Ist bisher eine entsprechende Geltendmachung unterblieben, können Ansprüche auf Zusatzurlaub der Jahre 2008 bis 2010 leider nicht mehr eingefordert werden.
Für den Fall, dass Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-Ärzte (TdL) bzw. TV-Ärzte (ZfP) den Anspruch auf Zusatzurlaub bereits im Jahre 2008 schriftlich geltend gemacht haben, ist zu beachten, dass mit Ablauf des Jahres 2011 die Verjährung droht.Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen bitten wir diese Mitglieder sich mit der Geschäftstelle des Landesverbandes bis zum 30.11.2011 in Verbindung zu setzen.Sollte keine Regelung mit dem zuständigen Universitätsklinikum bzw. dem Zentrum für Psychiatrie gefunden werden, müsste der Anspruch bis spätestens 31.12.2011 beim zuständigen Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Hierfür benötigen wir jedoch zwingend folgende Unterlagen (in Kopie), die der Geschäftsstelle vorliegen müssen:
- - Arbeitsvertrag (Stand 2008)
- - Schreiben auf Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub im Jahre 2008
Zusätzlich wäre es hilfreich, soweit vorhanden, folgende Unterlagen vorzulegen:
- - Schreiben der Personalabteilung (Ablehnung des Anspruchs)
- - Schreiben auf Geltendmachung des Ersatzurlaubsanspruchs bis zum 31.05.2009
Aus den eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, wie viele Nachtarbeitsstunden Sie im Jahre 2008 geleistet haben. Außerdem benötigen wir die Angabe, in welcher Abteilung Sie im Jahre 2008 tätig waren.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, …
- - dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie den Anspruch auf Zusatzurlaub nicht durch die oben aufgeführten Unterlagen belegen können.
- - dass Unterlagen, die nach dem o.g. Zeitpunkt in der Geschäftsstelle eingehen, leider nicht mehr bearbeitet werden können.
Zum neuen ersten Vorsitzenden wurde Dr. Frank J. Reuther (Ulm) gewählt. Als zweiter Vorsitzender wurde Dr. Matthias Fabian (Stuttgart) bestätigt.
Als Vertreter der Bezirke wurden in den Vorstand gewählt:
Dr. Walter Imrich (Esslingen) für Nordwürttemberg
Dr. Peter Gasteiger (Schwetzingen) für Nordbaden
Dr. Peter Tränkle (Freiburg) für Südbaden
Dr. Michael-W. Schulze (Tübingen) für Südwürttemberg.
Darüber hinaus beschloss die Versammlung sieben weitere Beisitzer anstatt bisher fünf zu wählen. Gewählt wurden:
Dr. Udo Schuss (Stuttgart) Beisitzer
Dr. Maike Hodapp (Freiburg) Beisitzerin
Dr. Jürgen Kußmann (Waldbronn-Reichenbach) Beisitzer
Andreas Knöll (Zwiefalten) Beisitzer
Carsten Mohrhardt (Karlsruhe) Beisitzer
Heidi Gromann (Winnenden) Beisitzerin
Dr. Ulrich Voshaar (Freiburg) Beisitzer
Dr. Josef Ungemach (Mannheim), der dem Landesverband zwölf Jahre als 1. Vorsitzender vorstand, trat nicht mehr zur Wahl an. Er wurde in Anerkennung seiner herausragenden Verdienste um das Wohl des Verbandes und seiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender zum Ehrenvorsitzenden und damit verbunden zum Ehrenmitglied ernannt. Neben ihm wurden auch Frau Dr. Ulrike Wahl (Sölden) und Dr. Gerhard Schade (Konstanz) aufgrund ihrer herausragenden Verdienste um das Wohl des Verbandes und ihrer langjährigen Verbandsarbeit zu Ehrenmitgliedern ernannt.
Für die Hauptversammlungen des Bundesverbandes wurden insgesamt 30 Delegierte sowie weitere Ersatzdelegierte gewählt:
Dr. Frank J. Reuther
Dr. Matthias Fabian
Dr. Walter Imrich
Dr. Peter Gasteiger
Dr. Michael-W. Schulze
Dr. Peter Tränkle
Dr. Udo Schuss
Dr. Maike Hodapp
Dr. Jürgen Kußmann
Andreas Knöll
Carsten Mohrhardt
Heidi Gromann
Dr. Ulrich Voshaar
Dr. Josef Ungemach
Dr. Jürgen Ramolla
Dr. Milan Pandurovic
Dr. Christian Benninger
Prof. Dr. Dr. Christof Hofele
Dr. Jens Thiel
Dr. Gerhard Schade
Dr. Kristina Zimmermann
Dr. Peter Benk
Dr. Margit Runck
Dr. Guenter Frey
Agnes Trasselli
Dr. Maren Goeckenjan-Festag
Dr. Stefanie Klingele
Dr. Susanne Henschke
PD Dr. Jens Mayer
Dr. Beatrix Früh
Ersatzdelegierte:
Dr. Bernd Widon
Dr. Andrea Arnemann
Dr. Clemens Michael Henze
Dr. Holger Walz
Bettina Henning
Dr. Andreas Siegert
Dr. Jörg Woll
Dr. Thomas Wagner
Jasmin Löw
Dr. Axel Schöttler
Dr. Axel Bader
Dr. Markus Wilbs
Dr. Christopher Maier
Dr. Dipl. Chem. Holger Zimmer
Darüber hinaus wurde auch die Landestarifkommission neu gewählt. Ihr gehören an:
Dr. Milan Pandurovic (Tettnang)
Dr. Maike Hodapp (Freiburg)
Dr. Peter Gasteiger (Schwetzingen)
Als Ersatzmitglieder wurden gewählt:
Heidi Gromann (Winnenden)
Carsten Mohrhardt (Karlsruhe)
Tilmann Gruhlke (Heidelberg)
Darüber hinaus gehören der Landestarifkommission satzungsgemäß der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Dr. Frank J. Reuther (bei Verhinderung ersetzt durch den 2. Vorsitzenden Dr. Matthias Fabian), sowie die Geschäftsführerin Rechtsanwältin Sandra Bigge an.
Auch die Schiedskommission wurde neu gewählt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Ralf Kremer, Stuttgart
1. Beisitzer: Dr. Jörg Niederöcker, Stuttgart
2. Beisitzerin: Dr. Barbara Funke, Mauer
Stellv. Vorsitzender: Rechtsanwalt Dr. Christian Wittmann, Stuttgart
Stellvertreter des 1. Beisitzers: Dr. Dr. Burkhard Dirks, Ulm
Stellvertreter der 2. Beisitzerin: Prof. Dr. Jürgen Kult, Bad Mergentheim.
Nach einem knappen halben Jahrzehnt wird erstmals an Unikliniken in Baden-Württemberg gestreikt. Mehr als 1.200 Ärzte und Ärztinnen in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm zeigten der TdL die gelbe Karte
Der Marburger Bund hatte zu Warnstreiks aufgerufen und die Resonanz war erfreulich groß. In den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg und Tübingen legten am 27.09.2011 rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte für zwei Stunden die Arbeit nieder. In Freiburg folgten dem Aufruf des Marburger Bundes etwa 500 Ärztinnen und Ärzte, in Tübingen knapp 400 und in Heidelberg rund 150. Am 28.09.2011 taten es ihnen mehr als 250 Ärztinnen und Ärzte in Ulm gleich.
Mit den Warnstreikaktionen verleiht der Marburger Bund den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte vor der nächsten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 29. September in Berlin stärkeren Nachdruck.
In den bisher vier Verhandlungsrunden hat die Arbeitgeberseite keinerlei Entgegenkommen gezeigt.
„Die TdL muss endlich verstehen, dass die Geduld der Ärzte an den Universitätskliniken erschöpft ist.“ sagte Dr. Josef Ungemach, der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg. „Die Arbeitsbedingungen und Gehaltsperspektiven der Ärzte an den Universitätskliniken müssen jetzt deutlich verbessert werden, um die Arbeit dort wieder attraktiv zu machen. Insbesondere die Vergütung der Arbeit in der Nacht muss besser honoriert werden. Es kann nicht sein, dass die Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken hochqualifizierte Krankenversorgung erbringen und darüber hinaus noch forschen und lehren, aber trotzdem schlechter da stehen als ihre Kollegen an kommunalen Kliniken oder bei privaten Trägern.“
Der Marburger Bund fordert in der aktuellen Tarifrunde eine lineare Gehaltssteigerung um 5 Prozent sowie Verbesserungen in der Tabellenstruktur. Seit der letzten Vereinbarung mit der TdL sind zweieinhalb Jahre vergangen, in denen der Marburger Bund mit einer Vielzahl anderer Krankenhausträger Tarifabschlüsse erzielen konnte, die über dem derzeitigen TdL-Niveau liegen. Besonders auffällig ist der Unterschied in der Bezahlung von Nachtdiensten. Für Vollarbeit in der Nacht bekommen Uniklinik-Ärzte lediglich einen Zuschlag von 1,28 € pro Stunde.
Die Ärztegewerkschaft verhandelt mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über den Entgelttarifvertrag (TV Ärzte) für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken der Länder. Die TdL ist der Arbeitgeberverband von 14 Bundesländern. In Berlin und Hessen gelten gesonderte tarifpolitische Regelungen, Brandenburg und Bremen haben keine Universitätskliniken. Auch die Universitätskliniken in Mainz, Mannheim, Hamburg-Eppendorf, Dresden, Leipzig und Halle/Saale unterliegen nicht dem TV Ärzte.
Warnstreik an Uni-Kliniken in Baden-Württemberg
Nach einem knappen halben Jahrzehnt wird erstmals an Unikliniken in Baden-Württemberg gestreikt. Mehr als 1.200 Ärzte und Ärztinnen in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm zeigten der TdL die gelbe Karte
Der Marburger Bund hatte zu Warnstreiks aufgerufen und die Resonanz war erfreulich groß. In den Universitätskliniken Freiburg, Heidelberg und Tübingen legten am 27.09.2011 rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte für zwei Stunden die Arbeit nieder. In Freiburg folgten dem Aufruf des Marburger Bundes etwa 500 Ärztinnen und Ärzte, in Tübingen knapp 400 und in Heidelberg rund 150. Am 28.09.2011 taten es ihnen mehr als 250 Ärztinnen und Ärzte in Ulm gleich.
Mit den Warnstreikaktionen verleiht der Marburger Bund den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte vor der nächsten Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 29. September in Berlin stärkeren Nachdruck.
In den bisher vier Verhandlungsrunden hat die Arbeitgeberseite keinerlei Entgegenkommen gezeigt.
„Die TdL muss endlich verstehen, dass die Geduld der Ärzte an den Universitätskliniken erschöpft ist.“ sagte Dr. Josef Ungemach, der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg. „Die Arbeitsbedingungen und Gehaltsperspektiven der Ärzte an den Universitätskliniken müssen jetzt deutlich verbessert werden, um die Arbeit dort wieder attraktiv zu machen. Insbesondere die Vergütung der Arbeit in der Nacht muss besser honoriert werden. Es kann nicht sein, dass die Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken hochqualifizierte Krankenversorgung erbringen und darüber hinaus noch forschen und lehren, aber trotzdem schlechter da stehen als ihre Kollegen an kommunalen Kliniken oder bei privaten Trägern.“
Der Marburger Bund fordert in der aktuellen Tarifrunde eine lineare Gehaltssteigerung um 5 Prozent sowie Verbesserungen in der Tabellenstruktur. Seit der letzten Vereinbarung mit der TdL sind zweieinhalb Jahre vergangen, in denen der Marburger Bund mit einer Vielzahl anderer Krankenhausträger Tarifabschlüsse erzielen konnte, die über dem derzeitigen TdL-Niveau liegen. Besonders auffällig ist der Unterschied in der Bezahlung von Nachtdiensten. Für Vollarbeit in der Nacht bekommen Uniklinik-Ärzte lediglich einen Zuschlag von 1,28 € pro Stunde.
Die Ärztegewerkschaft verhandelt mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über den Entgelttarifvertrag (TV Ärzte) für rund 20.000 Ärztinnen und Ärzte an 23 Universitätskliniken der Länder. Die TdL ist der Arbeitgeberverband von 14 Bundesländern. In Berlin und Hessen gelten gesonderte tarifpolitische Regelungen, Brandenburg und Bremen haben keine Universitätskliniken. Auch die Universitätskliniken in Mainz, Mannheim, Hamburg-Eppendorf, Dresden, Leipzig und Halle/Saale unterliegen nicht dem TV Ärzte.
Die Ökonomisierung der Medizin im Krankenhaus droht zu einem Attraktivitätsverlust des ärztlichen Arbeitsplatzes im Krankenhaus zu führen. Um den Arbeitsplatz Krankenhaus für Ärztinnen und Ärzte attraktiver zu gestalten, Ärztemangel vorzubeugen, die Berufszufriedenheit zu erhöhen und somit die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern, hat der Marburger Bund Baden-Württemberg basierend auf einer Initiative des LandesverbandesBerlin/Brandenburg ein Papier zu den Anforderungen an den ärztlichen Arbeitsplatz im Krankenhaus erstellt. » Papier Arbeitsplatz Krankenhaus Dieses soll im Rahmen der Hauptversammlung des Landesverbandes Baden-Württemberg am 07. Oktober in Stuttgart diskutiert und beschlossen werden.
Damit dabei die Sichtweisen der verschiedenen Arztgruppen (z. B. Assistenzärzte in Weiterbildung, Fachärzte, Ärzte mit Leitungsaufgaben), die sich aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung durchaus unterscheiden können, angemessen zu berücksichtigen, fordern wir alle Mitglieder auf, sich bereits im Vorfeld der Hauptversammlung in die Diskussion einzubringen und uns Ihre Meinungen und Ideen mitzuteilen (info@marburger-bund-BW.de).
Darüber hinaus laden wir alle Mitglieder herzlich ein, an der Hauptversammlung teilzunehmen und vor Ort aktiv mit zu diskutieren!

