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    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Ältere Beiträge des Landesverbandes Baden-Württemberg
01.08.2011
Das Arztbild im Wandel der Zeit
Symposium des Landesverbands Baden-Württemberg in Stuttgart
 Der Beruf des Arztes unterliegt seit einiger Zeit einem fortschreitenden Wandel. Während Ärztinnen und Ärzte Umfragen zufolge in der Bevölkerung immer noch höchstes Ansehen genießen, entspricht dies kaum noch der eigenen Wahrnehmung. Wachsender wirtschaftlicher Druck und die Arbeit im Spannungsfeld zwischen dem fachlichen Anspruch und dem wirtschaftlich „Machbaren“ bringt viele Kollegen dazu, an ihrer Berufswahl zu (ver-)zweifeln. Hinzu kommt eine von vielen Gesundheitsexperten geforderte Neuordnung der Gesundheitsberufe, die zum Teil bereits realisiert ist, und in der die bisherige Rolle des Arztes zunehmend in Frage gestellt wird. Beherrschen bald nur noch ökonomische Entscheidungen die medizinische Behandlung von Menschen?  

Der Marburger Bund Landesverband Baden-Württemberg nimmt diese Entwicklungen und Fragen zum Anlass, die Zukunft des Arztberufs in einem Symposium am 18. Oktober 2011 in Stuttgart zu diskutieren:

Hat der Arztberuf eine Zukunft?
- Vom Halbgott in Weiß zum Sklaven der Ökonomie

Das Symposium ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert.


» Programm

 
25.07.2011
Achtung: Fristen um jeweils einen Monat verlängert!
Evaluation der Weiterbildung
Um mehr Weiterbildungsbefugten sowie mehr Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung die Möglichkeit zu geben, an der Evaluation teilzunehmen, wurden die Teilnahmefristen für beide Gruppen um jeweils einen Monat verlängert.

Weiterbildungsbefugte können damit noch bis einschließlich 31. August 2011 an der Evaluation teilnehmen. Spätestens bis zu diesem Tag sollten sie auch  - soweit noch nicht erfolgt – die bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über das Webportal (www.evaluation-weiterbildung.de) anmelden, damit diese ihre Teilnahmecodes erhalten. 

Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ist das Webportal dann bis einschließlich 30. September geöffnet. Sollten Sie den Zugangscode nicht über Ihren weiterbildungsbefugten Arzt / Ihre Weiterbildungsbefugte Ärztin erhalten, können Sie sich ab 1. August mit dem Online-Formular auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) anmelden. Sie erhalten dann zeitversetzt ab 1. September (ebenfalls einen Monat später) den Zugangscode unabhängig vom Weiterbildungsbefugten und können sich dann an der Umfrage beteiligen. 

Die Landesärztekammer hat für alle Fragen zur Evaluation der Weiterbildung eine Hotline eingerichtet: Telefon 0711 / 76989-428.
 
01.06.2011
Evaluation der Weiterbildung
Aufruf zur Teilnahme
Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern wollen auch im Jahr 2011 die Stärken und Schwächen des ärztlichen Weiterbildungssystems ausloten.
Nach 2009 wird am 1. Juni 2011 nun die zweite Runde des gemeinsamen Projekts "Evaluation der Weiterbildung" stattfinden. Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (WBA) und alle Weiterbildungsbefugten (WBB) können über ein Online-Portal Auskunft zu den Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenzialen geben.
Das Web-Portal wird am heutigen 1. Juni 2011 geöffnet werden und steht bis zum 31. Juli 2011 für die Weiterbildungsbefugten zur Verfügung. Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung besteht sogar bis 31. August 2011 die Gelegenheit, teilzunehmen.

Grafik Evaluation

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer.

Nutzen Sie die Möglichkeit, die Weiterbildung durch Ihre Teilnahme zu verbessern. Nur bei einer möglichst zahlreichen Teilnahme besteht die Möglichkeit, wirklich alle Aspekte der Weiterbildung abzubilden.
 
11.04.2011
Arbeitskampf an HELIOS-Kliniken
Betroffen sind Müllheim, Überlingen und Titisee-Neustadt
In Baden-Württemberg werden im Rahmen der Arbeitskampfmaßnahmen in der HELIOS Klinik Müllheim und im HELIOS Spital Überlingen die Ärztinnen und Arzte am heutigen Montag, 11.04.2011 zwischen 8 Uhr und 11:30 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Gegen 12.30 wird außerdem in der HELIOS Klinik Titisee-Neustadt im Rahmen einer aktiven Mittagspause auf das Anliegen der Ärztinnen und Arzte aufmerksam gemacht werden. „Für die Zeit des Warnstreiks sind Notdienste eingerichtet! Die Patienten müssen sich keine Sorgen machen.“ erklärt Dr. Josef Ungemach der 1. Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg des Marburger Bundes.
» mehr
 
09.03.2011
Landesärztekammer: Starke Präsenz des Marburger Bundes im Vorstand
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat in ihrer konstituierenden Sitzung am Samstag, 26.02.2011, ihren Vorstand gewählt. Nachdem die langjährige Präsidentin Dr. med. Ulrike Wahl nicht mehr kandidiert hatte, wurde Dr. med. Ulrich Clever mit absoluter Mehrheit zum Präsidenten der Landesärztekammer gewählt.

Zum Vizepräsidenten wurde der 1. Landesvorsitzende des Marburger Bundes, Dr. med. Josef Ungemach gewählt.



Das Amt des Rechnungsführers wurde dem 2. Vorsitzenden des Landesverbandes Dr. med. Matthias Fabian anvertraut.



Als Präsidenten der Bezirksärztekammern Nordbaden und Südwürttemberg gehören Priv.-Doz. Dr. med. Christian Benninger aus Heidelberg und Dr. med. Michael Schulze aus Tübingen kraft Amtes ebenfalls zum Vorstand der Landesärztekammer. 
  

Im Vorstand sind außerdem die Präsidenten der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und Südbaden, Dr. med. Klaus Baier aus Sindelfingen und Dr. med. Christoph von Ascheraden aus St. Blasien vertreten.

Als Schriftführer wiedergewählt wurde Dr. med. Michael Deeg aus Freiburg.
 
25.02.2011
Aufruf zur Demonstration der Krankenhausbeschäftigten am 17. März 2011 in Stuttgart
Land muss seiner Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten nachkommen
Mehr als 1 Milliarde Euro Investitionsstau. Mehr als 300 Millionen Euro fehlen in Baden-Württemberg jedes Jahr bei der Investitionsförderung. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft werden aktuell 46% der Krankenhausinvestitionen durch die Krankenhäuser selbst finanziert, obwohl dies die gesetzliche Aufgabe der Bundesländer ist. Diese Gelder fehlen den Krankenhäusern, um ausreichend Personalstellen zur Verfügung zu stellen.
Unter dem dadurch entstehenden Druck leiden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Qualität der Krankenversorgung und damit die Patienten. Immer öfter können Ärzte und Pflegekräfte nach eigener Aussage ihren Patienten nicht mehr gerecht werden. Immer häufiger suchen sie daher Alternativen zu ihrer aktuellen Tätigkeit.
Bislang haben die Beschäftigten in den Krankenhäusern erfolglos versucht, die Mängel auszugleichen und die negativen Folgen für die Patienten zu verhindern, ohne dass sich an dem Grundproblem etwas geändert hätte. Aus diesem Grund fordern die Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen aus ganz Baden-Württemberg, ver.di und der Marburger Bund nun alle Beschäftigten der Krankenhäuser in Baden-Württemberg auf, der Politik zu signalisieren, dass sie nicht länger bereit sind, diese Situation hinzunehmen.

Unter dem Motto Stillhalten war gestern rufen wir unsere Mitglieder deshalb auf: Beteiligen Sie sich an der Demonstration

in Stuttgart
am 17. März
um 15.00 Uhr
(Beginn: Hauptbahnhof/Lautenschlagerstraße
Kundgebung: Schlossplatz, 16.00 Uhr).

Entlassen Sie die Politik nicht aus ihrer Verantwortung!

Einige Krankenhausträger haben sich bereit erklärt, die Teilnahme an der Demonstration als Arbeitszeit zu werten. Ihr Betriebs-/Personalrat bzw. Ihre Mitarbeitervertretung weiß, ob dies auch für Ihren Arbeitgeber gilt.
Es fahren Busse aus allen Teilen des Landes. Wegen der Abfahrtstermine und -orte fragen Sie bitte ebenfalls Ihre Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen.
» Aufruf zur Demonstration
 
30.11.2010
Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienst
Viele Kliniken verzichten auf die Einrede der Verjährung für Ansprüche aus 2007

Wie bereits mehrfach in der MBZ berichtet, ist der Marburger Bund der Auffassung, dass die Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst zu einem Anspruch auf Zusatzurlaub führen. Diese Rechtsauffassung wurde in der Zwischenzeit auch vom Hessischen Landesarbeitsgericht bestätigt. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Der mittlerweile dafür zuständige 10. Senat wird nun am 23. Februar 2011 entscheiden, ob dieser Anspruch besteht. Da der Weg bis zum Bundesarbeitsgericht länger als erwartet gedauert hat, besteht die Gefahr, dass Ansprüche auf Zusatzurlaub aus dem Jahre 2007 zum 31.12.2010 verjähren können.

Obwohl nach Auffassung des Marburger Bundes die Ansprüche auf Zusatzurlaub aus dem Jahre 2007 nicht nach § 195 BGB mit Ablauf des Jahres 2010 verjähren, da die Urlaubsersatzansprüche erst im Jahr 2008 fällig werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.1995, 9 AZR 666/94 und BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 523/05), empfehlen wir dennoch unseren Mitgliedern zur Wahrung ihrer Interessen, ihre Ansprüche vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend zu machen, sofern vom jeweiligen Arbeitgeber keine schriftliche Bestätigung über den Verzicht der Einrede der Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2007 vorliegt.

Aus diesem Grund hat der Landesverband Baden-Württemberg die von dieser Regelung betroffenen Kliniken angeschrieben und zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen diese aufgefordert, die Verzichtserklärung abzugeben. Folgende Kliniken sind dieser Aufforderung gefolgt (Stand 08.12.2010):

    - Enzkreiskliniken
    - Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken GmbH
    - Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH
    - Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH
    - Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
    - Kliniken Landkreis Rottweil GmbH
    - Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
    - Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
    - Klinikum Esslingen GmbH
    - Klinikum Konstanz
    - Klinikum Mannheim gGmbH
    - Klinikum Stuttgart
    - Klinikverbund Südwest
    - Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
    - Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis
    - Kreiskliniken Esslingen gGmbH
    - Kreiskrankenhaus Tauberbischofsheim
    - Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH
    - Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH
    - Ortenau-Klinikum
    - Ostalb-Klinikum
    - Universitätsklinikum Heidelberg
    - Universitätsklinikum Tübingen
    - Schwarzwald-Baar-Klinikum
    - SLK-Kliniken Heilbronn
    - Städtisches Krankenhaus Oberndorf a.N.
    - Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
    - Stauferklinikum Mutlangen

Die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg wurden erst am 30.11.2010 angeschrieben und um Abgabe der Erklärung bis zum 07.12.2010 gebeten. Sobald entsprechende Erklärungen vorliegen, werden diese in die obige Liste aufgenommen.

Ärztinnen und Ärzte, die bei den oben aufgeführten Klinikträgern im Jahre 2007 beschäftigt waren, müssen nichts Weiteres unternehmen!

Sollten Sie jedoch bei einem Klinikträger im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL bzw. TV-Ärzte/ZfP oder bei einem Klinikträger, der einen dieser Tarifverträge einzelvertraglich zur Anwendung bringt im Jahre 2007 beschäftigt gewesen sein, der oben nicht aufgeführt ist, sollten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen aktiv werden!

Da der Anspruch auf Zusatzurlaub nur durch eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht gesichert werden kann, bieten wir unseren Mitgliedern an, eine entsprechende Klage zu erstellen und einzureichen.

Hierfür benötigen wir jedoch zwingend folgende Unterlagen (in Kopie), die bis spätestens 15.12.2010 der Geschäftsstelle vorliegen müssen:

    - Arbeitsvertrag (Stand 2007)
    - Schreiben auf Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub im Jahre 2007

Zusätzlich wäre es hilfreich, soweit vorhanden, folgende Unterlagen vorzulegen:

    - Schreiben der Personalabteilung (Ablehnung des Anspruchs)
    - Schreiben auf Geltendmachung des Ersatzurlaubsanspruchs bis zum 31.05.2008

Aus den eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, wie viele Nachtarbeitsstunden Sie im Jahre 2007 geleistet haben. Außerdem benötigen wir die Angabe, in welcher Abteilung Sie im Jahre 2007 tätig waren.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen,...

- dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie den Anspruch auf Zusatzurlaub nicht durch die oben aufgeführten Unterlagen belegen können
      
- dass Unterlagen, die nach dem o.g. Zeitpunkt in der Geschäftsstelle eingehen, leider nicht mehr bearbeitet werden können.
     
Nachfolgend ist  eine Klage zur Fristwahrung des Anspruchs hinterlegt. Sie können diese Klage herunterladen, ausfüllen und beim zuständigen Arbeitsgericht bis spätestens 31.12.2010 einreichen.

» Klage für den Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA

» Klage für den Geltungsbereich des TV-Ärzte/TdL

 
28.10.2010
MdB Michael Hennrich (CDU) zu Besuch beim Landesverband Baden-Württemberg
Thema Tarifeinheit: Kein Schnellschuss des Gesetzgebers zu erwarten
Am 14.10.2010 besuchte MdB Michael Hennrich den Landesverband Baden-Württemberg des Marburger Bundes. In der Geschäftsstelle in Kirchheim unter Teck fand ein mehrstündiger angeregter Austausch mit dem Landesvorsitzenden Dr. Josef Ungemach und den Vorstandsmitgliedern Heidi Gromann und Dr. Jürgen Kußmann statt. Die Positionen zur Tarifpluralität wurden ausgetauscht. Viel Raum nahm auch der Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ein.
» Pressemitteilung
 
25.10.2010
Tarifverhandlungen in Biberach erfolgreich abgeschlossen
Marburger Bund vereinbart für Assistenzärzte "Bereitschaftsdienstvergütung plus 1"
 
22.10.2010
Arbeitsplätze gesichert, Privatisierung abgewendet
HBH Klinikverbund kann in kommunaler Trägerschaft bleiben
Der Hegau-Bodensee-Hochrhein-Klinikverbund bleibt in kommunaler Trägerschaft. Das ist der wichtigste Eckpunkt des Sanierungstarifvertrages, auf den sich nach langwierigen Verhandlungen die Ärztegewerkschaft Marburger Bund mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), dem HBH-Verbund und ver.di Anfang der Woche einigen konnte. Außerdem sollen betriebsbedingte Kündigungen für 2 Jahre abgewendet werden. Im Gegenzug soll die Belegschaft einen Gehaltsverzicht in Millionenhöhe leisten. 

» Pressemitteilung

Mittlerweile haben die Ärztinnen und Ärzte des HBH-Klinikverbundes der Annahme des Sanierungstarifvertrages zugestimmt.
» Pressemitteilung

 
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