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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Der Marburger Bund Landesverband Baden-Württemberg nimmt diese Entwicklungen und Fragen zum Anlass, die Zukunft des Arztberufs in einem Symposium am 18. Oktober 2011 in Stuttgart zu diskutieren:
- Vom Halbgott in Weiß zum Sklaven der Ökonomie
Das Symposium ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert.
Weiterbildungsbefugte können damit noch bis einschließlich 31. August 2011 an der Evaluation teilnehmen. Spätestens bis zu diesem Tag sollten sie auch - soweit noch nicht erfolgt – die bei ihnen tätigen Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über das Webportal (www.evaluation-weiterbildung.de) anmelden, damit diese ihre Teilnahmecodes erhalten.
Für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung ist das Webportal dann bis einschließlich 30. September geöffnet. Sollten Sie den Zugangscode nicht über Ihren weiterbildungsbefugten Arzt / Ihre Weiterbildungsbefugte Ärztin erhalten, können Sie sich ab 1. August mit dem Online-Formular auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de) anmelden. Sie erhalten dann zeitversetzt ab 1. September (ebenfalls einen Monat später) den Zugangscode unabhängig vom Weiterbildungsbefugten und können sich dann an der Umfrage beteiligen.
Die Landesärztekammer hat für alle Fragen zur Evaluation der Weiterbildung eine Hotline eingerichtet: Telefon 0711 / 76989-428.
Nach 2009 wird am 1. Juni 2011 nun die zweite Runde des gemeinsamen Projekts "Evaluation der Weiterbildung" stattfinden. Alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (WBA) und alle Weiterbildungsbefugten (WBB) können über ein Online-Portal Auskunft zu den Stärken, Schwächen und Verbesserungspotenzialen geben.
Das Web-Portal wird am heutigen 1. Juni 2011 geöffnet werden und steht bis zum 31. Juli 2011 für die Weiterbildungsbefugten zur Verfügung. Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung besteht sogar bis 31. August 2011 die Gelegenheit, teilzunehmen.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundesärztekammer.
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Weiterbildung durch Ihre Teilnahme zu verbessern. Nur bei einer möglichst zahlreichen Teilnahme besteht die Möglichkeit, wirklich alle Aspekte der Weiterbildung abzubilden.
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Zum Vizepräsidenten wurde der 1. Landesvorsitzende des Marburger Bundes, Dr. med. Josef Ungemach gewählt.

Das Amt des Rechnungsführers wurde dem 2. Vorsitzenden des Landesverbandes Dr. med. Matthias Fabian anvertraut.

Als Präsidenten der Bezirksärztekammern Nordbaden und Südwürttemberg gehören Priv.-Doz. Dr. med. Christian Benninger aus Heidelberg und Dr. med. Michael Schulze aus Tübingen kraft Amtes ebenfalls zum Vorstand der Landesärztekammer.

Im Vorstand sind außerdem die Präsidenten der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und Südbaden, Dr. med. Klaus Baier aus Sindelfingen und Dr. med. Christoph von Ascheraden aus St. Blasien vertreten.
Als Schriftführer wiedergewählt wurde Dr. med. Michael Deeg aus Freiburg.
Unter dem dadurch entstehenden Druck leiden nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Qualität der Krankenversorgung und damit die Patienten. Immer öfter können Ärzte und Pflegekräfte nach eigener Aussage ihren Patienten nicht mehr gerecht werden. Immer häufiger suchen sie daher Alternativen zu ihrer aktuellen Tätigkeit.
Bislang haben die Beschäftigten in den Krankenhäusern erfolglos versucht, die Mängel auszugleichen und die negativen Folgen für die Patienten zu verhindern, ohne dass sich an dem Grundproblem etwas geändert hätte. Aus diesem Grund fordern die Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen aus ganz Baden-Württemberg, ver.di und der Marburger Bund nun alle Beschäftigten der Krankenhäuser in Baden-Württemberg auf, der Politik zu signalisieren, dass sie nicht länger bereit sind, diese Situation hinzunehmen.
Unter dem Motto Stillhalten war gestern rufen wir unsere Mitglieder deshalb auf: Beteiligen Sie sich an der Demonstration
in Stuttgart
am 17. März
um 15.00 Uhr
(Beginn: Hauptbahnhof/Lautenschlagerstraße
Kundgebung: Schlossplatz, 16.00 Uhr).
Entlassen Sie die Politik nicht aus ihrer Verantwortung!
Einige Krankenhausträger haben sich bereit erklärt, die Teilnahme an der Demonstration als Arbeitszeit zu werten. Ihr Betriebs-/Personalrat bzw. Ihre Mitarbeitervertretung weiß, ob dies auch für Ihren Arbeitgeber gilt.
Es fahren Busse aus allen Teilen des Landes. Wegen der Abfahrtstermine und -orte fragen Sie bitte ebenfalls Ihre Betriebs-/Personalräte bzw. Mitarbeitervertretungen.
Wie bereits mehrfach in der MBZ berichtet, ist der Marburger Bund der Auffassung, dass die Nachtarbeitsstunden im Bereitschaftsdienst zu einem Anspruch auf Zusatzurlaub führen. Diese Rechtsauffassung wurde in der Zwischenzeit auch vom Hessischen Landesarbeitsgericht bestätigt. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Der mittlerweile dafür zuständige 10. Senat wird nun am 23. Februar 2011 entscheiden, ob dieser Anspruch besteht. Da der Weg bis zum Bundesarbeitsgericht länger als erwartet gedauert hat, besteht die Gefahr, dass Ansprüche auf Zusatzurlaub aus dem Jahre 2007 zum 31.12.2010 verjähren können.
Obwohl nach Auffassung des Marburger Bundes die Ansprüche auf Zusatzurlaub aus dem Jahre 2007 nicht nach § 195 BGB mit Ablauf des Jahres 2010 verjähren, da die Urlaubsersatzansprüche erst im Jahr 2008 fällig werden (vgl. BAG, Urteil vom 05.12.1995, 9 AZR 666/94 und BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 523/05), empfehlen wir dennoch unseren Mitgliedern zur Wahrung ihrer Interessen, ihre Ansprüche vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend zu machen, sofern vom jeweiligen Arbeitgeber keine schriftliche Bestätigung über den Verzicht der Einrede der Verjährung für Ansprüche aus dem Jahr 2007 vorliegt.
Aus diesem Grund hat der Landesverband Baden-Württemberg die von dieser Regelung betroffenen Kliniken angeschrieben und zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen diese aufgefordert, die /font>>/>>/>>/>Verzichtserklärung abzugeben. Folgende Kliniken sind dieser Aufforderung gefolgt (Stand 08.12.2010):
- Enzkreiskliniken
- Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken GmbH
- Kliniken des Landkreises Göppingen gGmbH
- Kliniken des Landkreises Karlsruhe gGmbH
- Kliniken Landkreis Heidenheim gGmbH
- Kliniken Landkreis Rottweil GmbH
- Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH
- Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
- Klinikum Esslingen GmbH
- Klinikum Konstanz
- Klinikum Mannheim gGmbH
- Klinikum Stuttgart
- Klinikverbund Südwest
- Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt gGmbH
- Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis
- Kreiskliniken Esslingen gGmbH
- Kreiskrankenhaus Tauberbischofsheim
- Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH
- Orthopädische Klinik Markgröningen gGmbH
- Ortenau-Klinikum
- Ostalb-Klinikum
- Universitätsklinikum Heidelberg
- Universitätsklinikum Tübingen
- Schwarzwald-Baar-Klinikum
- SLK-Kliniken Heilbronn
- Städtisches Krankenhaus Oberndorf a.N.
- Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
- Stauferklinikum Mutlangen
Die Zentren für Psychiatrie in Baden-Württemberg wurden erst am 30.11.2010 angeschrieben und um Abgabe der Erklärung bis zum 07.12.2010 gebeten. Sobald entsprechende Erklärungen vorliegen, werden diese in die obige Liste aufgenommen.
Ärztinnen und Ärzte, die bei den oben aufgeführten Klinikträgern im Jahre 2007 beschäftigt waren, müssen nichts Weiteres unternehmen!
Sollten Sie jedoch bei einem Klinikträger im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA oder TV-Ärzte/TdL bzw. TV-Ärzte/ZfP oder bei einem Klinikträger, der einen dieser Tarifverträge einzelvertraglich zur Anwendung bringt im Jahre 2007 beschäftigt gewesen sein, der oben nicht aufgeführt ist, sollten Sie zur Vermeidung von Rechtsnachteilen aktiv werden!
Da der Anspruch auf Zusatzurlaub nur durch eine Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht gesichert werden kann, bieten wir unseren Mitgliedern an, eine entsprechende Klage zu erstellen und einzureichen.
Hierfür benötigen wir jedoch zwingend folgende Unterlagen (in Kopie), die bis spätestens 15.12.2010 der Geschäftsstelle vorliegen müssen:
- Arbeitsvertrag (Stand 2007)
- Schreiben auf Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub im Jahre 2007
Zusätzlich wäre es hilfreich, soweit vorhanden, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Schreiben der Personalabteilung (Ablehnung des Anspruchs)
- Schreiben auf Geltendmachung des Ersatzurlaubsanspruchs bis zum 31.05.2008
Aus den eingereichten Unterlagen muss hervorgehen, wie viele Nachtarbeitsstunden Sie im Jahre 2007 geleistet haben. Außerdem benötigen wir die Angabe, in welcher Abteilung Sie im Jahre 2007 tätig waren.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen,...
- dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, wenn Sie den Anspruch auf Zusatzurlaub nicht durch die oben aufgeführten Unterlagen belegen können
- dass Unterlagen, die nach dem o.g. Zeitpunkt in der Geschäftsstelle eingehen, leider nicht mehr bearbeitet werden können.
Nachfolgend ist eine Klage zur Fristwahrung des Anspruchs hinterlegt. Sie können diese Klage herunterladen, ausfüllen und beim zuständigen Arbeitsgericht bis spätestens 31.12.2010 einreichen.
» Klage für den Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>/span>>/>>/>>/>>/>>/>>/>>/>
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Mittlerweile haben die Ärztinnen und Ärzte des HBH-Klinikverbundes der Annahme des Sanierungstarifvertrages zugestimmt.
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