• Marburger Bund kritisiert Kultusministerium: Ausnahmeregelung von 50%-Obergrenze für Betriebskitas von Kliniken muss möglich sein, um Gefährdung der Gesundheitsversorgung zu vermeiden

    Pressemitteilung
    27.Mai 2020

    Der Marburger Bund Baden-Württemberg hat kein Verständnis dafür, dass das Kultusministerium nicht zu einer Ausnahmeregelung von der 50%-Obergrenze für die Betriebskitas der Krankenhäuser im Land bereit ist. „Es kann nicht sein, dass Krankenhausärztinnen und -Ärzte ihrer Arbeit nicht nachgehen können, weil sie in ihrer Betriebskita keinen Platz für ihr Kind erhalten, obwohl ihnen dieser eigentlich zustünde. Dies gefährdet unter Umständen die Gesundheitsversorgung, das darf nicht sein“, so Dr. Frank J. Reuther, Landesvorsitzender des Marburger Bundes.

    Durch die sog. 50%-Regelung für Kita-Plätze, also dass Kindertagesstätten mit maximal der Hälfte der üblichen Anzahl an Kindern belegt werden dürfen, entstehen für viele Betriebskitas der Krankenhäuser im Land Probleme, insbesondere an Universitätskliniken. „In einer Betriebskita in einem Krankenhaus haben faktisch alle Eltern Anspruch auf Notbetreuung, die 50% Obergrenze verknappt die Plätze künstlich, obwohl es auch unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen möglich wäre, deutlich mehr Kinder zu betreuen“, so Katrina Binder, Mitglied des Landesvorstands des Marburger Bundes. 

    Dem Kultusministerium sei das Problem seit Wochen bekannt, es gebe bisher aber keinerlei erkennbare Bestrebungen, eine Ausnahmeregelung zu treffen. „Frau Eisenmann hat ja kürzlich angekündigt, dass sie alle Kitas im Land bis Ende Juni wieder vollständig öffnen will und sich dabei auf vorläufige Ergebnisse einer Studie berufen. Ich verstehe daher nicht, warum es ein so scheinbar unlösbares Problem darstellt, schon vorab eine Ausnahmeregelung für die Betriebskitas der Krankenhäuser zu schaffen, wenn die räumlichen und personellen Ressourcen zur Betreuung von mehr als der Hälfte der Kinder unter infektiologisch vertretbaren Bedingungen zur Verfügung stehen“, so Sylvia Ottmüller, die 2. Vorsitzende des Landesverbands.

    Dies gilt auch mit Blick auf die anstehende Nachholung der abgesagten operativen Eingriffe.  „Im Zuge der Pandemie wurden die elektiven Eingriffe in den Kliniken massiv heruntergefahren. Dass diese Operationen zeitnah nachgeholt werden müssen, ist unabdingbar. Hier darf das starre Festhalten des Kultusministeriums an der 50%-Regelung nicht dazu führen, dass die nötigen Operationen weiter verschoben werden müssen und damit die Gesundheitsversorgung gefährdet wird. Wir fordern Frau Eisenman daher auf zügig zu handeln“, so Dr. Reuther.

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