Marburger Bund und Berufsgenossenschaftliche Kliniken erzielen Einigung
Ärztinnen und Ärzte an den BG-Kliniken erhalten rückwirkend ab 1. April 3,4 Prozent mehr Gehalt!
Rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte an den elf
berufsgenossenschaftlichen Kliniken und zwei Behandlungsstellen in neun
Bundesländern erhalten rückwirkend zum 1. April 2012 eine Gehaltserhöhung von
3,4 Prozent. Der neue Tarifvertrag (TV Ärzte VBGK) hat eine Laufzeit von 18
Monaten. Er schließt direkt an den vorherigen Tarifvertrag an, der am 31. März
2012 endete.
Auf diese beiden Eckpunkte hat sich der neue Dachverband der
Berufsgenossenschaftlichen Kliniken, der Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherung e.V. (KUV), in eintägiger Tarifverhandlungsrunde mit dem
Marburger Bund in Berlin geeinigt. "Mit diesem Tarifabschluss für die
Ärztinnen und Ärzte an den BG-Kliniken wurde die tarifliche Führungsposition
der BG-Kliniken bestätigt", kommentierte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke
die Tarifverhandlungen.
"Die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken haben
ihren Abstand zu anderen Tarifsparten wieder hergestellt. Im Wettbewerb um die
besten Ärztinnen und Ärzte auf dem Arbeitsmarkt haben die BG-Kliniken nun sehr
gute Chancen", würdigte Rudolf Henke.
Die
Einigung erfolgte mit dem Dachverband KUV, der Nachfolger der Vereinigung
Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (VBGK) ist. Betroffen sind BG-Kliniken und
Unfallbehandlungsstätten mit insgesamt über 4.300 Betten und rund 115.000
stationären- und 335.000 ambulanten Behandlungsfällen in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Redaktion mit der VKA abgeschlossen
Auszahlung ab Mai 2012
Liebe Mitglieder, liebe Ärztinnen und Ärzte,
die Texte der Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung 2012 zwischen dem Marburger Bund und der VKA sind redaktionell endlich unter Dach und Fach. In den letzten Wochen mussten einige redaktionelle Unstimmigkeiten beseitigt werden, die unter anderem an der inhaltlich nicht korrekten Umsetzung des Eckpunktepapiers der Tarifeinigung vom 18.01.2012 durch die VKA lagen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die Verzögerung, doch ist es – gerade im Hinblick auf die künftigen Tarifrunden – außerordentlich wichtig, dass die Texte des Tarifvertrags in rechtlicher Hinsicht vollkommen korrekt geschrieben sind, damit die Ansprüche klar und durchsetzbar sind.
Sie können also davon ausgehen, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses ab Mai 2012 erfolgen wird.
Bitte beachten Sie, dass alle Elemente der Tarifeinigung, insbesondere die neuen Tabellenbeträge, die Strukturveränderungen in der Tabelle (Neue Stufe 6 in der EG I, neue Stufe 3 in der EG III sowie neue Stufe 2 in der EG IV) und die Erhöhung der Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst mit Rückwirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft treten, somit die entsprechenden Nachzahlungen zu erfolgen haben. Für die Details der Tarifeinigung dürfen wir auf unsere Mitglieder-Information vom 25.01.2012 verweisen. Diese finden Sie auch noch einmal in der WebCommunity. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Arbeit in der Rufbereitschaft nur im Ausnahmefall
Klagender Oberarzt erhält Recht durch das Arbeitsgericht Würzburg
In erster Instanz hat das Arbeitsgericht Würzburg
nun einem Oberarzt Recht gegeben, der sich dagegen wehrte, regelmäßig zur
Arbeitsleistung während einer angeordneten Rufbereitschaft herangezogen zu
werden. Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Klinikkette nicht
berechtigt sei, den ersten fachärztlichen Hintergrunddienst gegenüber dem
Kläger als Rufbereitschaft anzuordnen. Hintergrund ist, dass der Kläger im
Rahmen seines oberärztlichen Hintergrunddienstes am Wochenende regelmäßig zur
Arbeit herangezogen wird.
BAG-Urteil zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubsdauer
Jetzt Ansprüche geltend machen!
In seinem Urteil vom 20. März 2012 hat das BAG entschieden, dass die altersabgestufte Urlaubsregelung des § 26 Abs. 1 S. 2 TVöD eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet und daher unwirksam ist. In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte eine Beschäftigte die Feststellung begehrt, dass ihr für die Jahre 2008 und 2009 bereits jeweils 30 Tage Erholungsurlaub zugestanden hätten, obwohl sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Die Urlaubsregelung des TVöD sieht vor, dass bei Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Das BAG hat festgestellt, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftige unmittelbar benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Altersverstoße. Der Klägerin stehe daher für die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zu. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr lässt sich nach Ansicht des BAG kaum begründen. Zur Beseitigung des Verstoßes müsse die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten so „nach oben“ angepasst werden, dass der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.
Das Urteil führt nach Ansicht des Marburger Bunds nunmehr zu der Situation, dass für in einer 5-Tage-Woche beschäftigte Ärztinnen und Ärzte, für die nach ihrenjeweiligen tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen eine zur TVöD-Regelung inhaltsgleiche Urlaubsregelung gilt, ebenfalls ein Anspruch auf kalenderjährlich 30 Arbeitstage Erholungsurlaub besteht.
Dies betrifft neben zahlreichen Tarifverträgen des Marburger Bundes ebenfalls Regelungen in Arbeitsverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) konfessioneller und freigemeinnütziger Träger.
Neben der Geltendmachung der zusätzlichen Urlaubstage für das Jahr 2012 kommt aber auch die Geltendmachung von zusätzlichen Urlaubstagen für das Jahr 2011 in Betracht.
Man muss jedoch davon ausgehen, dass es nur in den Fällen, in denen aus den in § 7 Abs. 3 Satz 2 BurlG genannten Gründen bereits eine Urlaubsübertragung in das Jahr 2012 erfolgt ist, noch ein weitergehender Urlaubsanspruch für 2011 geltend gemacht werden kann.
Wir empfehlen daher in den Fällen, in denen ein eventueller Anspruch für das Jahr 2011 besteht, diesen bis spätestens zum 27. März 2012 gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen.
Zur Geltendmachung Ihrer jeweiligen Ansprüche können Sie das anhängende Musterschreiben verwenden. Sofern Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch bestreitet wenden Sie sich bitte an Ihren MB-Bayern.
Aus dem Landtag
Mehr Zuschüsse für neue Lehrstühle und kommunale Krankenhäuser?
Themen aus der bayerischen Landespolitik, die im weitesten Sinn unsere Mitglieder betreffen, recherchieren wir regelmäßig und stellen sie für Sie online zum Nachlesen. Jetzt haben sich die Freien Wähler mit einigen Anträgen zum Nachtragshaushalt zu Wort gemeldet, die Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser sowie die Budgets für die Universität Würzburg und Regensburg zu erhöhen, um einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin bzw. für Kinder- und Jugendpsychatrie zu errichten.
Erfolg des MB Bayern beim letzten Bayerischen Ärztetag
BLÄK schafft Gebühren für die Weiterbildungsqualifikation ab
Auf dem letzten Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2011 haben die Delegierten mit großer Mehrheit dem Antrag aus den Reihen des MB Bayern zur Abschaffung der Gebühren für Weiterbildungsqualifikationen zugestimmt. Seit diesem Jahr fallen glücklicherweise keine Gebühren für die Prüfungen zum Facharzt, für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen sowie für Verfahren zur Weiterbildungsbefugnis mehr an - ein schöner Erfolg des Engagements der MB Delegierten. Im Detail finden Sie die Formulierung auf der Webseite der BLÄK (www.blaek.de)
Petition
Strafprozessordnung - Berufsgeheimnisträgerschutz für Ärzte
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung vom 12.10.2011 die gesetzlichen Veränderungen in §§ 100 a , 160a
StPO als zulässig entschieden. Hierbei wird erlaubt, dass Ärzte und Journalisten
beim Lauschangriff keinen besonderen Schutz mehr geniessen im Gegensatz zu
Rechtsanwälte, Abgeordnete und Seelsorgern. Die Verschwiegenheitspflicht gehört
zum Kernbereich ärztlicher Tätigkeiten.
Tarifpolitik
Einzelheiten der Tarifeinigung mit der VKA
Nach der Zustimmung der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes am 21.
Januar 2012 hat auch die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände (VKA) am 23. Januar der Tarifeinigung für Ärztinnen und
Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA) zugestimmt. Die
Tarifabteilung des Marburger Bund Bundesverbandes hat die Details der
Tarifeinigung zusammengefasst.
Niederlassungsseminare 2012
In eigener Praxis niederlassen - Wie geht das?
Diese und viele andere Fragen rund um das Thema Niederlassung werden in den Niederlassungsseminaren
nicht nur gestellt, sondern auch beantwortet. Dazu bietet der Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes auch im Jahr 2012 wieder seine bewährten Niederlassungsseminare in München, Nürnberg und Passau an.
Erklärtes Lernziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe:
Die bei Niederlassung anstehenden Fragen selbst beantworten können und sich das Hintergrundwissen
aneignen, das einen unabhängig macht vom langen Marsch durch die Informationsflut.
Aktueller Hinweis
Vorsicht bei Änderungsverträgen für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzugsdienst
Der Freistaat Bayern legt derzeit den Beschäftigten Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzugsdienst Änderungsverträge im Hinblick auf die Überleitung in den TV-Ärzte/TdL vor.
Die Beschäftigten werden dazu gedrängt, diese Änderungsverträge schnellstmöglich zu unterschreiben. Wir möchten den hiervon betroffenen Ärztinnen und Ärzten im Justizvollzugsdienst dringend davon abraten, diese Änderungsverträge zu unterschreiben. Diesen Änderungsverträgen liegt eine einseitig von Seiten des Bayer. Justizministeriums vorgenommene Überleitungsregelung in den TV-Ärzte/TdL mit erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten zugrunde. Im Übrigen ist es aus juristischer Sicht auch keinesfalls notwendig, bei einer Änderung der tarifvertraglichen Regelungen einen Änderungsvertrag abzuschließen, da die tarifvertraglichen Regelungen ohnehin aufgrund beiderseitiger Tarifbindung automatisch Anwendung finden.
Die entsprechenden Redaktionsverhandlungen zu den konkreten Überleitungsregelungen zwischen der TdL und dem Marburger Bunden stehen noch aus, so dass abgewartet werden sollte, bis diese abgeschlossen sind. Wir werden Sie selbstverständlich weiter über den Fortgang dieser Angelegenheit informiert halten.

Kreisversammlung des MB-München
Mit Neuwahlen, Tätigkeitsbericht und Aktuellem aus der Tarifpolitik
Am 08.12.2011 fand
turnusgemäß die Versammlung des Mitgliedstarken Kreisverbands München in
den Räumen des Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbandes statt. Neben dem
Tätigkeitsbericht vom Kreisvorsitzenden Jan Hesse, berichteten zum TdL
Tarifabschluss und zum Verhandlungsabbruch mit der VKA die Herren
Klaus-Martin Bauer und Dr. Christoph Emminger. Kreisvorstandsmitglied
Wolfgang Gutsch informierte anschließend von der Situation Münchner
Kliniken in privater Trägerschaft. Jan Hesse stimmte zudem auf die
anstehenden Kammerwahlen in Bayern 2012 ein und wies eindringlich darauf
hin, dass über dieses Gremium die Arbeits- und
Weiterbildungsbedingungen gestaltet werden könnten. Abschließend fanden
die Vorstandswahlen statt, zu denen sich erfreulicherweise ein Großteil
zur Wiederwahl stellte. Drei Beisitzer konnten neu gewonnen werden. Im
Amt bestätigt wurden der 1. Vorsitzende Jan Hesse, Städt. Klinikum
München Schwabing sowie Dr. Karin Friederike Kesel, Klinik für
Anästhesiologie Großhadern, als stellvertretende Vorsitzende. Als
Beisitzer wurden wieder gewählt: Dr. Susanne Bornschein, Psychiatr.
Klinik rechts der Isar, Dr. Christoph Emminger, Ingo Mittermaier, beide
Städt. Klinikum München GmbH Klinikum Schwabing, Wolfgang Gutsch,
Kliniken München Pasing und Perlach, Dr. Achim Werner R. Reither, LMU
München Kliniken Innenstadt sowie Dr. Bertram Schneeweiß,
Isar-Amper-Klinikum München-Ost. Neu gewählt wurden als Beisitzer: PD
Dr. Claudia Borelli, Dr. Karim El-Mahdy, beide LMU Innenstadt sowie
Armin Podtschaske, TUM Rechts der Isar. Der MB Bayern gratuliert ganz
herzlich, bedankt sich bei allen Teilnehmern für die rege Diskussion.

Tarifbereich TdL
Bayernzulage für neuen Abschluss zugesagt
Der Landesverband Bayern hatte 2006 für Ärztinnen und Ärzten an den Unikliniken
eine bayerische Sonderleistung vereinbaren können. Im April 2009 wurde diese
Bayernzulage als freiwillige, jederzeit widerrufliche Zulage auf die damals
verhandelte Tabelle weiterhin gewährt.
Im Rahmen der nun verhandelten
Tarifeinigung mit der TdL sicherte Finanzminister Dr. Söder dem MB Bayern sein
Einverständnis zu, dass diese Sonderleistung in der bisherigen Höhe erhalten
bleibt. Die bayerischen Unikliniken sowie das Deutsche Herzzentrum werden durch
das Ministerium entsprechend informiert.
Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der StKM zum Sündenbock gemacht!
Politik vernebelt eigene Inkompetenz
München - Mit Entschiedenheit weist der Marburger Bund Landesverband Bayern alle Versuche von politischer Seite zurück, in den letzten Tagen über die Printmedien die Kompetenz und die Professionalität des Aufsichtsrates (AR) in Frage zu stellen (vgl. AZ vom 01.12.2011 Interview mit dem Vorsitzenden des AR, Süddeutsche vom 03.12.2011 Lokalteil, Seite R1). Dr. Christoph Emminger, Vorsitzender des MB Bayern und seit 2005 Mitglied im AR der StKM und Betriebsratsvorsitzender im Klinikum Schwabing, stellt fest: "Es ist doch ein höchst bemerkenswerter Vorgang, wenn der Vorsitzende des AR seine Person ausgenommen die Frage nach der Kompetenz der Gremiumsmitglieder offen lässt. Wenn es Anlass gegeben hätte, die Kompetenz des Gremiums zu hinterfragen, wäre es die ureigenste Aufgabe des Vorsitzenden gewesen, dies hinter verschlossenen Türen zu besprechen und nicht über die offensichtlich von ihm gern und bereitwillig informierte Presse. Das ist jetzt nicht nurmehr eine Frage des guten Stils".
Neu:
Newsletter Recht
Die Rechtsberatung
stellt den Dienstleistungsschwerpunkt der bayrischen Geschäftstelle für
die Mitglieder dar. Auch auf der Webseite wird dies eindrucksvoll
dokumentiert durch die umfassende Urteilssammlung. In Zukunft erhalten
Sie auf Wunsch einmal im Monat einen Newsletter aus der Rechtsabteilung,
der Ihnen wertvolle Informationen rund um die Fragen des Arbeitsrechts
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