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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Der Marburger Bund LV Berlin/Brandenburg und das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus haben sich auf neue Tarifbedingungen geeinigt. Der Änderungstarifvertrag sieht eine Bündelung von Tarifmaßnahmen vor, welche eine deutliche Steigerung der Gehälter, eine Änderung der Tabellenstruktur durch Laufzeitverkürzungen einerseits und einer weiteren Aufstiegsstufe bei den Fachärzten andererseits, Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen für Bereitschaftsdienste in der Nacht sowie die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung über eine tarifliche Öffnungsklausel vor. Zudem wurde eine Klarstellung vereinbart, die die Entstehung und Anrechnung von sogenannten “Minusstunden“ ausschließt.
Die Tarifeinigung im Detail:
Das Entgelt setzt sich zusammen aus einem monatlichen Tabellenentgelt und einer Strukturzulage. Beide Beträge zusammen bilden den neuen zu zahlenden monatlichen Gesamtbetrag.
1.
Zum 01.06.2011 gilt folgende Entgelttabelle mit neuer Struktur bei den Stufenlaufzeiten:
Tabelle |
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Stufe 1 ab dem 1. Jahr |
Stufe 2 ab dem 2. Jahr |
Stufe 3 ab dem 3. Jahr |
Stufe 4 ab dem 4. Jahr |
Stufe 5 ab dem 5. Jahr |
Stufe 6 |
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Arzt EG I |
3.523,26 € |
3.737,14 € |
3.889,89 € |
4.154,69 € |
4.470,40 € |
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Strukturzulage |
250,00 € |
250,00 € |
250,00 € |
250,00 € |
250,00 € |
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3.773,26 € |
3.987,14 € |
4.139,89 € |
4.404,69 € |
4.720,40 € |
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ab dem 1.Jahr |
ab dem 4.Jahr |
ab dem 7. Jahr |
ab dem 9. Jahr |
ab dem 11. Jahr |
ab dem 15. Jahr |
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Facharzt EG II |
4.580,09 € |
4.997,66 € |
5.364,30 € |
5.578,16 € |
5.786,93 € |
5.837,86 € |
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Strukturzulage |
400,00 € |
400,00 € |
400,00 € |
400,00 € |
400,00 € |
400,00 € |
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4.980,09 € |
5.397,66 € |
5.764,30 € |
5.978,16 € |
6.186,93 € |
6.237,86 € |
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Oberarzt EG III |
5.995,70 € |
6.204,50 € |
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Strukturzulage |
400,00 € |
400,00 € |
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6.395,70 € |
6.604,50 € |
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Ltd. Oberarzt EG IV |
6.737,75 € |
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Strukturzulage |
600,00 € |
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7.337,75 € |
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2.
In den Regelungen zum Bereitschaftsdienst wird noch ausdrücklich klargestellt, dass eine Entstehung uns Anrechnung von sogenannten „Minusstunden“ ausgeschlossen ist.
3.
Des Weiteren wurde vereinbart, dass es für nächtlichen Bereitschaftsdienst einen Zusatzurlaub von zwei Arbeitstagen gibt, wenn 288 Nachtstunden in den Bereitschaftsdiensten abgeleistet sind.
4.
Auch wurde klargestellt, dass alle erbrachten ärztlichen Tätigkeitszeiten – also auch bei anderen vorherigen Arbeitgebern – bei der Eingruppierung anzuerkennen bzw. anzurechnen sind.
5.
In § 7 Abs. 2 Satz 2 und § 9 Abs. 4 Satz 2 der Ärztetarifverträge wird der Ausgleichszeitraum auf ein Jahr festgelegt.
6.
Es wird ein Tarifvertrag Entgeltumwandlung in den Redaktionsverhandlungen ausgearbeitet, der der Ärzteschaft die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis eine Entgeltumwandlung als weitere zusätzliche Altersvorsorge treffen zu können.
7.
Der Tarifvertrag beginnt zum 01.06.2011 und hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2013.
MARBURGER BUND
LV Berlin/Brandenburg
RA Sebastian Menke LLM

