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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Der Marburger Bund – Landesverband Berlin/Brandenburg und das Jüdische Krankenhaus Berlin haben sich auf neue Tarifbedingungen ab dem 01.01.2011 geeinigt.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen haben die Parteien verschiedene tarifliche Regelungen geändert.
Neben einer Tariflohnsteigerung und einer Änderung der Tabellenstruktur durch die Einbindung einer weiteren Aufstiegsstufe für Fachärzte haben sich die Parteien auf Zuschläge für Nachtarbeit während der Bereitschaftsdienste und im Rahmen des Schichtdienstes verständigt. Darüber hinaus enthält der Änderungstarifvertrag eine Begrenzung der Bereitschaftsdienste pro Monat, eine Erhöhung des Anspruchs auf Fort- und Weiterbildungstage und eine detaillierte Regelung der Arbeitszeiten.
Die Tarifeinigung im Detail:
1.Rückwirkend zum 01.01.2011 gilt folgende Entgelttabelle:
Entgelt bei 38,5 Std./Woche |
1. Jahr
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ab dem 2. Jahr |
ab dem 3. Jahr
|
ab dem 4. Jahr
|
ab dem 5. Jahr
|
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EG 1 |
€ 3.613 |
€ 3.818 |
€ 3.970 |
€ 4.230 |
€ 4.540 |
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1. Jahr |
ab dem 4. Jahr |
ab dem 6. Jahr |
ab dem 9. Jahr |
ab dem 13. Jahr |
ab dem 15. Jahr |
EG 2 |
€ 4.770 |
€ 5.200 |
€ 5.520 |
€ 5.700 |
€ 5.895 |
€ 6.014 |
|
1. Jahr |
ab dem 4. Jahr |
||||
Oberarzt |
€ 5.945 |
€ 6.295 |
||||
CA-Vertreter |
€ 6.995 |
|||||
2.Ab dem 01.04.2012 erhöht sich dieser Tabellenwert linear um weitere 2 % und es gilt die nachfolgende Entgelttabelle:
Entgelt bei 38,5 Std./Woche |
1. Jahr
|
ab dem 2. Jahr |
ab dem 3. Jahr
|
ab dem 4. Jahr
|
ab dem 5. Jahr
|
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EG 1 |
€ 3.686 |
€ 3.895 |
€ 4.050 |
€ 4.315 |
€ 4.630 |
|
|
1. Jahr |
ab dem 4. Jahr |
ab dem 6. Jahr |
ab dem 9. Jahr |
ab dem 13. Jahr |
ab dem 15. Jahr |
EG 2 |
€ 4.865 |
€ 5.304 |
€ 5.630 |
€ 5.814 |
€ 6.012 |
€ 6.130 |
|
1. Jahr |
ab dem 4. Jahr |
||||
Oberarzt |
€ 6.060 |
€ 6.420 |
||||
CA-Vertreter |
€ 7.130 |
|||||
3.Die Gewährung von Zusatzurlaub nach § 20 Abs. 1 TV-Ärzte/Jüdisches Krankenhaus erfolgt automatisch ohne Antrag.
4.Im Jahresdurchschnitt sollen pro Arzt nicht mehr als sechs Dienste pro Monat abgeleistet werden.
5.Für Nachtarbeitsstunden während der Bereitschaftdienste und für Nachtarbeitsstunden während des Schichtdienstes erhalten Ärztinnen und Ärzte einen Zuschlag in Höhe von 15 % des jeweiligen individuellen Stundenentgeltes.
6.Ärztinnen und Ärzte haben Anspruch auf sieben Fort- und Weiterbildungstage.
7.Es wird ein Arbeitszeitkonto eingeführt, welches feste Höchstgrenzen für Überstunden und Mehrarbeit vorsieht und Regelungen enthält, wie mit entstehenden Überstunden und Mehrarbeitsguthaben umzugehen ist.
8.Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2013.
gez.
Sebastian Menke LL.M.
Rechtsanwalt

