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    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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13.01.2012
Marburger Bund / Jüdisches Krankenhaus
Tarifeinigung zwischen dem Marburger Bund und dem Jüdischen Krankenhaus Berlin

Der Marburger Bund – Landesverband Berlin/Brandenburg und das Jüdische Krankenhaus Berlin haben sich auf neue Tarifbedingungen ab dem 01.01.2011 geeinigt.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen haben die Parteien verschiedene tarifliche Regelungen geändert.

Neben einer Tariflohnsteigerung und einer Änderung der Tabellenstruktur durch die Einbindung einer weiteren Aufstiegsstufe für Fachärzte haben sich die Parteien auf Zuschläge für Nachtarbeit während der Bereitschaftsdienste und im Rahmen des Schichtdienstes verständigt. Darüber hinaus enthält der Änderungstarifvertrag eine Begrenzung der Bereitschaftsdienste pro Monat, eine Erhöhung des Anspruchs auf Fort- und Weiterbildungstage und eine detaillierte Regelung der Arbeitszeiten.

Die Tarifeinigung im Detail:

1.Rückwirkend zum 01.01.2011 gilt folgende Entgelttabelle:


Entgelt bei

38,5 Std./Woche

1. Jahr

ab dem

2. Jahr

ab dem

3. Jahr

ab dem

4. Jahr

ab dem

5. Jahr

EG 1

€ 3.613

€ 3.818

€ 3.970

€ 4.230

€ 4.540


1. Jahr

ab dem

4. Jahr

ab dem

6. Jahr

ab dem

9. Jahr

ab dem

13. Jahr

ab dem

15. Jahr

EG 2

€ 4.770

€ 5.200

€ 5.520

€ 5.700

€ 5.895

€ 6.014

1. Jahr

ab dem

4. Jahr

Oberarzt

€ 5.945

€ 6.295

CA-Vertreter

€ 6.995


2.
Ab dem 01.04.2012 erhöht sich dieser Tabellenwert linear um weitere 2 % und es gilt die nachfolgende Entgelttabelle:



Entgelt bei

38,5 Std./Woche

1. Jahr

ab dem

2. Jahr

ab dem

3. Jahr

ab dem

4. Jahr

ab dem

5. Jahr

EG 1

€ 3.686

€ 3.895

€ 4.050

€ 4.315

€ 4.630


1. Jahr

ab dem

4. Jahr

ab dem

6. Jahr

ab dem

9. Jahr

ab dem

13. Jahr

ab dem

15. Jahr

EG 2

€ 4.865

€ 5.304

€ 5.630

€ 5.814

€ 6.012

€ 6.130

1. Jahr

ab dem

4. Jahr

Oberarzt

€ 6.060

€ 6.420

CA-Vertreter

€ 7.130


3.
Die Gewährung von Zusatzurlaub nach § 20 Abs. 1 TV-Ärzte/Jüdisches Krankenhaus erfolgt automatisch ohne Antrag.

4.Im Jahresdurchschnitt sollen pro Arzt nicht mehr als sechs Dienste pro Monat abgeleistet werden.

5.Für Nachtarbeitsstunden während der Bereitschaftdienste und für Nachtarbeitsstunden während des Schichtdienstes erhalten Ärztinnen und Ärzte einen Zuschlag in Höhe von 15 % des jeweiligen individuellen Stundenentgeltes.

6.Ärztinnen und Ärzte haben Anspruch auf sieben Fort- und Weiterbildungstage.

7.Es wird ein Arbeitszeitkonto eingeführt, welches feste Höchstgrenzen für Überstunden und Mehrarbeit vorsieht und Regelungen enthält, wie mit entstehenden Überstunden und Mehrarbeitsguthaben umzugehen ist.

8.Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2013.

gez. 
Sebastian Menke LL.M.

Rechtsanwalt