Psych-Entgeltgesetz
MB-Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Psych-Entgeltgesetz
Der Marburger Bund warnt davor, die mit dem DRG-Entgeltsystem verbundenen Ziele auch auf psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu übertragen. Im somatischen Bereich standen Verweildauerreduzierung und Bettenabbau sowie das Aufdecken von Rationalisierungsreserven im Mittelpunkt der Bemühungen. Diese gesundheitspolitischen Ziele können hingegen im psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsbereich nicht bzw. nur eingeschränkt verfolgt werden, so der MB in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Psych-Entgeltgesetz.
Patientenrechtegesetz
MB-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Patientenrechtegesetzes
Der Marburger Bund begrüßt die Intention der
Bundesministerien für Justiz und Gesundheit, mit den klarstellenden Regelungen
des Referentenentwurfs für ein Patientenrechtegesetz ein Mehr an Transparenz und
Rechtssicherheit für Patienten zu schaffen. Zugleich gibt er zu bedenken, dass
eine Kodifizierung des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts die bisherige
komplexe Rechtslage nur in Grundzügen abbilden kann, so dass eine
Konkretisierung wieder über die Gerichte erfolgt. Positiv bewertet der MB das
Bemühen um die Förderung einer Fehlervermeidungskultur im Krankenhaus und um
eine Stärkung der Rechte der Patienten gegenüber den gesetzlichen
Krankenkassen. Insbesondere vor dem Hintergrund jüngster Ereignisse würde der
Marburger Bund weiterhin gesetzliche Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit von
Medizinprodukten begrüßen.
Kritisch bewertet der MB einige Vorschriften
des Referentenentwurfs, die von der bisherigen Rechtsprechung abweichen. „Der
Marburger Bund bedauert, dass über die Zusammenfassung der bestehenden
Rechtslage hinaus einige rechtspolitische Vorschläge keine Umsetzung im
Gesetzesentwurf erfahren haben. So könnte das ‚Alles-oder-Nichts-Prinzip’ im
Haftungsrecht bei besonders schweren Fällen durch einen Fonds oder eine
entsprechende andere Lösung aufgefangen werden, um Patienten den langwierigen
Gang durch die Instanzen mit ungewissem Ausgang zu ersparen. Auch eine stärkere
Kontrolle der ärztlichen Haftpflichtpolicen hinsichtlich ihrer Aktualität wäre
ein entscheidender Fortschritt zum bestehenden System gewesen“, heißt es in der
Stellungnahme des MB zum Referentenentwurf der Bundesministerien für Justiz und
Gesundheit.
Ärztliche Spitzenverbände
Resolution zur Delegation ärztlicher Leistungen
Am 23. Februar 2012 haben ärztliche Spitzenverbände, darunter der
Marburger Bund, auf einer gemeinsamen Sitzung ihre Kernforderungen zur
Delegation ärztlich verantworteter Leistungen formuliert. Die Verbände
fordern, dass die Leistungsdelegation an nichtärztliche Mitarbeiter
vollständig in der Verantwortung des Arztes bleibt. Der Gesetzgeber und
die beteiligten Institutionen der Selbstverwaltung werden aufgefordert,
die Vorgaben für das Zusammmenwirken von Ärzten und nichtärztlichen
Gesundheitsberufen im Sinne des Facharztstandards zu gestalten und eine
ärztliche Kompetenz ausschließende Medizinsubstitution nicht zuzulassen.
Gesundheitspolitik
Resolution der ärztlichen Spitzenverbände zur Gesundheitspolitik
Zehn ärztliche Spitzenverbände haben am 20. Oktober 2011 auf Einladung der Bundesärztekammer dringende gesundheitspolitische Probleme erörtert und in einer Resolution gemeinsamen Kernforderungen formuliert. Die Verbände, darunter der Marburger Bund, begrüßen im Grundsatz viele der im Regierungsentwurf für das Versorgungsstrukturgesetz angelegten Neuregelungen zur Behebung des Ärztemangels, sehen diese aber nicht als ausreichend an. So sei zu bemängeln, dass vergleichbare Maßnahmen zur Bekämpfung des Ärztemangels im stationären Bereich, wie z. B. die tarifkonforme Finanzierung des Krankenhauspersonals, fehlen.
GKV-VSG
MB für systematische Weiterentwicklung der sektorübergreifenden Versorgungsplanung
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der GKV
Der Marburger Bund
begrüßt die geplanten Maßnahmen, mit denen die Niederlassung von Ärzten
in
unterversorgten Gebieten gefördert und dem Ärztemangel entgegengewirkt
werden
soll. In die flexiblere Bedarfsplanung müssen jedoch auch Instrumente
zur
Berücksichtigung der Morbiditätsentwicklung eingebaut werden, um den
jeweiligen
Versorgungssituationen Rechnung tragen zu können. Kritisch wird
angemerkt, dass
der Referentenentwurf keine konsequente und systematische
Weiterentwicklung zu
einer wirklich sektorübergreifenden Versorgungsplanung
beinhaltet.
Krankenhaushygienegesetz
Klinikhygiene: Defizite in der Medizinerausbildung abbauen
MB-Stellungnahme zu den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Der Marburger Bund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, den
Kampf gegen multiresistente Keime in allen Bereichen der medizinischen
Patientenversorgung durch eine umfassende Strategie aus
Infektionsprophylaxe und -bekämpfung sowie Rationalität des
Antibiotikaeinsatzes voranzutreiben. Zur Erreichung einer besseren
Hygienequalität sind gesetzliche Regelungen allein aber nicht
ausreichend. „Erst durch gezielte Aus-, Fort- und Weiterbildung im
Bereich Hygiene wird man den Intentionen des Gesetzes tatsächlich
gerecht werden können“, heißt es in der Stellungnahme des Marburger
Bundes zum Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Gesundheitspolitik
Zweibettzimmer für alle - MB fordert Investitionsprogramm
„Patienten würde mehr
Komfort im Krankenhaus sicherlich gut tun. Wer aber so tut, als könne eine
generelle Umstellung der Krankenhäuser auf Zweibettzimmer ohne zusätzliche
Geldmittel erfolgen, lügt sich in die Tasche“, erklärte heute der 1. Vorsitzende
des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Zusätzliche Zweibettzimmer erforderten mehr
Raumkapazitäten, wenn man nicht die Bettenzahl radikal reduzieren wolle. „Ich
kann nur davor warnen, die Bettenkapazitäten drastisch abzubauen. Dadurch würden
wir zwangsläufig längere Wartezeiten erzeugen. Die Zahl der zu versorgenden
Patienten wird ja nicht kleiner, sondern steigt von Jahr zu Jahr“, sagte Henke.
Deshalb könne eine Verbesserung nur durch ein großes Investitionsprogramm, das
mehrere Milliarden Euro umfassen müsse, erreicht werden.
Gesundheitspolitik
MB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes
Die schon vorhandenen Belastungen der Krankenhäuser werden durch die Kürzung der Vergütung bei zusätzlichen Leistungen verstärkt. Diese Leistungen werden zu 70% in den Budgets berücksichtigt und führen zu hausindividuellen Abschlägen, die dann über alle Leistungen der jeweiligen Klinik verrechnet werden. Pauschale Abschläge treffen die leistungsstarken Krankenhäuser überproportional und führen zu entsprechenden Verzerrungen zwischen den Kliniken. Insgesamt werden den Krankenhäusern durch die vorgesehene Regelung weitere Morbiditätsrisiken aufgebürdet.
Positionspapier
Ärztemangel in Deutschland - Muss die Krankheit chronisch werden?
Seit einigen Jahren ist in Deutschland
ein Mangel an Ärztinnen und Ärzten deutlich erkennbar. Die Mangelsituation ist
sowohl regional als auch bezogen auf die ärztlichen Fachgebiete unterschiedlich
ausgeprägt. Waren vor einigen Jahren noch ausschließlich die ländlichen Regionen
vom Ärztemangel betroffen, können heute bereits in vielen städtischen Zentren –
auch des Westens – Stellen nicht mehr besetzt werden.
Es sind Trends erkennbar, die den Schluss zulassen, dass der
Ärztemangel sich eher in einer frühen Phase befindet und mittelfristig
verstärken wird. Dies wird zu Problemen bei der flächendeckenden medizinischen
Versorgung der Bevölkerung führen.
Die
Arbeitssituation der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern und in den Praxen
wird durch den Ärztemangel ebenso deutlich tangiert werden. Die verbleibenden
Kolleginnen und Kollegen müssen heute bereits über die Maßen
Bereitschaftsdienste in der Woche und am Wochenende verrichten sowie Überstunden
leisten, um die anfallenden Arbeiten zu erledigen.
Der Marburger Bund hält es daher für dringend angebracht, eine
breite Diskussion zum Thema Ärztemangel zu führen. Dabei müssen neben der
Analyse der Ursachen Ansätze und Konzepte zur kurz-, mittel- und langfristigen
Bekämpfung des Ärztemangels gefunden werden.
Krankenhaushygiene
Marburger Bund fordert mehr Hygienefachpersonal in den Krankenhäusern
„Die Patientenzahlen steigen, die Krankheitsfälle werden komplexer. Trotzdem ist in keiner anderen Industrienation die Personalausstattung der Krankenhäuser so knapp wie in Deutschland. Für gute Hygienebedingungen in Krankenhäusern brauchen wir mehr qualifiziertes Personal - ohne dass andere Stellen dafür gestrichen werden“, fordert Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. „Hygiene ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Ärzte, Pflegepersonal und die Krankenhausleitung brauchen dafür Zeitreserven. Das Personal muss Gelegenheit haben, routinierte Abläufe zu hinterfragen, zu reflektieren und zu verbessern“, sagte Henke. In jedem Krankenhaus sollte es deshalb einen Hygieneplan, eine Hygienekommission und einen Hygienebeauftragten geben.