• Was gibt´s Neues bei der WBO?

    Pressemitteilung
    Dr. Lars Bodammer über mögliche Änderungen und eLogbuch
    16.August 2019
    Am 1. Juli ist die neue Weiterbildungsordnung für die Allgemeinmedizin in Hessen in Kraft getreten, weitere medizinische Fachbereiche werden folgen. Dies bedeutet, es gibt viel zu tun für die Landesärztekammer Hessen aufgrund einiger Neuerungen wie etwa die geplante Einführung des eLogbuchs. Was es damit auf sich hat und welche Veränderungen die neue Weiterbildungsordnung mit sich bringt, beantwortet uns MB-Vorstandsmitglied Dr. Lars Bodammer.

    Was wird die neue Weiterbildungsordnung mit sich bringen?

    Neu ist vor allem, dass die Weiterbildung nicht mehr so sehr zeitenbasiert ist, sondern ein stärkerer Fokus auf Kompetenzen gelegt wird. Die Weiterbilder behalten zunächst ihre Weiterbildungsbefugnis. Innerhalb von etwa einem Jahr soll aber überprüft werden, ob die Weiterbildungsbefugnis unter der neuen Weiterbildungsordnung in dem bisherigen Umfang fortbestehen kann.

    Zur besseren Umsetzung sind seitens der Landesärztekammer Train-the-Trainer Kurse in Planung, um die Weiterbilder auf den neusten Stand zu bringen. Logischerweise wird dies zu mehr Aufwand bei den Kammern wie bei den Weiterbildungsbeauftragten führen. Aber am Ende profitieren alle davon, weil es bessere Ärzte sind.

    Durch die geänderten Anforderungen hinsichtlich der Kompetenzen des Weiterbildungsbefugten, kann es sicherlich vereinzelt zu Verunsicherung bei den Weiterzubildenden kommen, ob ihre Abteilungen die aktuelle, volle Weiterbildungsbefugnis behalten können oder nicht. Das könnte kleinere Krankenhäuser unter Umständen stärker betreffen als größere.

    Allerdings kann es durch die neue Weiterbildungsordnung – vor allem durch die Nutzung des eLogbuch – auch zu Verbesserungen kommen. Vor allem dort, wo die Weiterbildung aktuell vielleicht nicht so optimal läuft. Denn durch das eLogbuch werden mögliche Schwachstellen schneller ersichtlich, was dem Weiterzubildenden eine Gesprächsbasis bietet um mit den Verantwortlichen vor Ort genau darüber zu sprechen.

    Inwieweit sich die fachärztliche Weiterbildung jedoch insgesamt verbessern wird, darüber entscheidet langfristig die Zusammenarbeit der Kammern mit den Weiterbildungsbefugten. Tatsache ist jedoch, dass die neue Weiterbildungsordnung davon lebt, dass alle mitmachen und viele die Bereitschaft mitbringen, sich auf etwas Neues einzulassen.

    Mit Neuem meinen Sie sicher auch die Einführung des eLogbuch . Welchen Nutzen verspricht es?

    Die Einführung eines eLogbuchs ist angesichts der zunehmenden Digitalisierung im klinischen Bereich, erst einmal ein logischer Schritt. Es soll dazu dienen, mit den überarbeiteten Inhalten der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer den aktuellen Stand der Medizin besser abzubilden und dem Weiterzubildenden die Möglichkeit bieten, seine Weiterbildungsinhalte besser kennenzulernen. Das erlaubt ihm seine Zeiten besser strukturieren und planen zu können.

    Das neue eLogbuch sagt detaillierter als bisher, was ein Arzt oder eine Ärztin in Weiterbildung fachlich und praktisch können soll. Neu daran ist, dass die Inhalte der Weiterbildung und die Richtlinien – also die Zahlen durchzuführender Prozeduren- zusammengefasst als Kompetenzen in einem Logbuch aufgeführt werden. Hinzu kommt, dass nicht mehr allein nur die Fähigkeiten bescheinigt werden, sondern zusätzlich der Grad der Fähigkeit vermerkt wird. Es findet also eine stärkere Differenzierung des Kenntnisstandes statt. Inwieweit sich dies auf die Zulassung zur Facharztprüfung auswirkt, kann momentan noch nicht gesagt werden.

    Ein weiterer Vorteil, welchen das eLogbuch bietet, ist die Bescheinigung der fachärztlichen Kompetenzen direkt nach deren Erwerb. Während bislang Weiterbilder oft erst gegen Ende der Weiterbildungszeit die fachärztlichen Kompetenzen bescheinigten, wird dies mit dem neuen Logbuch künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Das erlaubt den Weiterzubildenden ein Stück weit mehr Unabhängigkeit von den Weiterbildern. Zusätzlich gestattet es einen leichteren Wechsel während der Weiterbildungszeit, ohne den Verlust von bereits erworbenen Nachweisen.

    Außerdem soll die Nutzung des eLogbuchs künftig genauer die Kompetenzen bescheinigen, die man tatsächlich erworben hat. Damit soll das neue eLogbuch jedoch nicht fälschlicherweise als Werkzeug zur Überwachung einzelner Handlungen fungieren, sondern vielmehr ein Mittel sein, um das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Weiterbilder und Weiterzubildenden noch mehr zu stärken. In der Konsequenz soll das eLogbuch helfen, die Weiterbildung realistischer zu machen und sie besser zu strukturieren. Und das ist, glaube ich, im Interesse aller Beteiligten.