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Marburger Bund - Zeitung

Nr. 06/2018

Klinikregister

Übersicht aller Kliniken und Tarifverträge

Interessante Urteile

Im Folgenden finden Sie eine chronologische Auflistung aktueller und beachtenswerter Urteile und Entscheidungen, die sich auf die Betriebsratsarbeit beziehen.

Archiv
  • Betriebsratspraxis

    Betriebsrat gewinnt Streit um Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle

    (LAG Köln, Beschluss vom 20.10.2017, Az.: 9 TaBV 66/17)

    03.04.2018 – Die betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstelle ist ein Instrument der internen Streitschlichtung. Stehen sich Betriebsrat und Arbeitgeber unversöhnlich gegenüber, schlägt die Stunde der Einigungsstelle. Ihre Aufgabe ist es, Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien zu schlichten und rechtsverbindlich zu entscheiden. In der Regel besteht sie aus je zwei Beisitzern pro Betriebspartei. Laut dem LAG Köln ist diese Zahl jedoch keine zwingende Vorgabe. Abhängig vom Streitgegenstand können es auch mehr Beisitzer sein.

  • Betriebsratspraxis

    Geplante Betriebsänderung ist kein Geschäftsgeheimnis

    (Hessisches LAG, Beschluss vom 20.03.2017, Az.: 16 TaBV 12/17)

    03.04.2018 – Informiert der Arbeitgeber Teile des Betriebsratsgremiums über einen bevorstehenden Stellenabbau im Zuge einer Betriebsänderung, so hat ein Betriebsratsmitglied das Recht, die Gewerkschaft über die Pläne des Arbeitgebers zu informieren und um Rat zu ersuchen. Laut einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) handelt es sich dabei nicht um „Geheimnisverrat“. Ein Ausschluss des Betriebsratsmitgliedes aus dem Gremium ist somit ausgeschlossen.

  • Rechte des Betriebsrats

    Anonymisierte Gehaltsliste ist für Betriebsrat wertlos

    (LAG Hamm, Beschluss vom 19.09.2017, Az.: 7 TaBV 43/17 (nicht rechtskräftig)

    14.03.2018 – Der Betriebsrat soll u. a. die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit sicherstellen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, muss er wissen, wer wie viel verdient. Zu diesem Zweck hat ihn der Gesetzgeber mit einem sogenannten Einsichtsrecht ausgestattet, das es ihm ermöglicht, in die Gehaltslisten Einblick zu nehmen. Mit einer anonymisierten Gehaltsliste ist ihm dabei nicht geholfen, meint das LAG Hamm.

  • Betriebsratspraxis

    Betriebsrat kann vom Arbeitgeber Smartphone verlangen

    (Hessisches LAG, Beschluss vom 13.03.2017, Az.: 16 TaBV 212/16)

    22.11.2017 – Laut einer Entscheidung des hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) kann der Betriebsrat im Einzelfall vom Arbeitgeber die Zurverfügungstellung eines Smartphones fordern. Ein solcher Anspruch kommt z. B. dann in Betracht, wenn ein Betrieb mehrere Außenstellen hat und viele im Nacht- und Schichtdienst tätige Mitarbeiter beschäftigt.

  • Rechte des Betriebsrats

    Beharrliche Verstöße gegen Pausenregelung kosten Klinikbetreiber 88.000 €

    (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.04.2017, Az.: 15 TaBV 1522/16)

    11.10.2017 – Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat gegen den Klinikbetreiber Helios ein Ordnungsgeld in Höhe von 88.000 € verhängt, weil es die Geschäftsleitung einer Berliner Helios-Klinik in 44 Fällen versäumt hatte, Beschäftigten ihre gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen zu ermöglichen.

  • Rechte des Betriebsrats

    Kein Dienstplan ohne Beteiligung des Betriebsrats

    (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.11.2015, Az.: 2 TaBVGa 5/15)

    31.01.2017 – Will der Arbeitgeber die Arbeitszeit seiner Beschäftigten durch einen Dienstplan regeln, benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Mit anderen Worten muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Dienstpläne nicht nur vorlegen, sondern das Gremium muss auch jedem einzelnen Dienstplan zustimmen, ansonsten ist er unwirksam und nicht verpflichtend. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.

  • Betriebsratspraxis

    BAG sieht keine „Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“: Befristung unwirksam

    (BAG, Urteil vom 08.06.2016, Az.: 7 AZR 467/14)

    31.01.2017 – Nicht nur die explizit im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) genannten Sachgründe (siehe Checkliste) ermöglichen die Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Es gibt vielmehr auch von der Rechtsprechung entwickelte Befristungsoptionen. Eine davon ist die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“. Verlängert der Arbeitgeber den auslaufenden befristeten Arbeitsvertrag eines Betriebsratsmitgliedes mit der Begründung, die „personelle Kontinuität der Betriebsratstätigkeit“ gewährleisten zu wollen, muss er nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts die Vertragslaufzeit an die Dauer der Amtszeit des Betriebsrats anpassen - ansonsten sei die Kontinuität im Gremium nicht gewahrt.

  • Rechte des Betriebsrats

    Betriebsrat darf Eingruppierung nicht einschränkend zustimmen

    (ArbG Dessau-Roßlau, Urteil vom 09.03.2016, Az.: 10 BV 11/15)

    08.11.2016 – Einer zweifellos korrekten Eingruppierung eines Beschäftigten in eine Entgeltgruppe muss der Betriebsrat unzweideutig und uneingeschränkt zustimmen. Stimmt er nur unter der Bedingung zu, dass eine bestimmte Arbeitszeit eingehalten wird, überschreitet er seine Befugnisse. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Dessau-Roßlau entschieden.

  • Rechte des Betriebsrats

    Betriebsrat hat keinen Anspruch auf separaten Internet- und Telefonanschluss

    (BAG, Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 7 ABR 50/14)

    09.08.2016 – Häufiger Streitpunkt zwischen den Betriebsparteien ist die Frage, welche Ausstattung der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Verfügung stellen muss und wofür er die Kosten zu tragen hat. Dass der Betriebsrat grundsätzlich Anspruch auf einen Internetzugang hat, ist bekannt. Neu ist, dass der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet ist, dem Betriebsrat einen eigenen, vom betrieblichen Netzwerk separaten Zugang zu verschaffen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

  • Betriebsratspraxis

    Arbeitgeber darf gesamtes Betriebsratsgremium abmahnen

    (ArbG Solingen, Urteil vom 18.02.2016, Az.: 3 BV 15/15 lev)

    09.08.2016 – Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Solingen können Arbeitgeber eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung gegenüber dem kompletten Betriebsrat aussprechen. Die gegenteilige Rechtsprechung zur Abmahnung von einzelnen Betriebsratsmitgliedern sei auf diese Konstellation nicht übertragbar, heißt es in den Urteilsgründen.

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