Marburger
Bund
Bundesverband
Deutscher Anwalt Verein
Berlin, 6. November 2007 - Nr. 46/07
Anwälte und Ärzte gegen Abhören von
Berufsgeheimnisträgern
Marburger Bund und Deutscher Anwaltverein warnen vor Ende der Schweigepflicht
Berlin - In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Marburger Bund (MB) und
der Deutsche Anwaltverein (DAV) entschieden die beabsichtigten Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträger, wie
Rechtsanwälte und Ärzte, abgelehnt. Sowohl die Beziehung zwischen Patient und
Medizinern als auch zwischen Anwalt und Mandant bedürfe des besonderen
Vertrauensschutzes, der sich sogar in einer berufsrechtlichen Schweigepflicht
widerspiegele. Beide Organisationen forderten den Deutschen Bundestag auf, die
voraussichtlich für diese Woche geplante Verabschiedung dieser Maßnahmen
abzulehnen.
„Das Vertrauensverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und dem Mandanten ist
nicht teilbar und kann nicht von der ausgeübten anwaltlichen Tätigkeit abhängig
gemacht werden“, so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident. Zwar sehe der
Gesetzgeber den besonderen Schutz der Strafverteidiger vor, nicht jedoch der
übrigen Anwaltschaft. Eine solche Aufspaltung der Anwaltschaft und der
Berufsgeheimnisträger im Besonderen sei abzulehnen.
„Die gesamte deutsche Ärzteschaft lehnt diesen Anschlag auf das besondere
Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Medizinern geschlossen ab“, so Dr.
Frank Ulrich Montgomery, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes. Das Recht auf
Vertraulichkeit zwischen Patient und Arzt, vor 3.000 Jahren von Hippokrates
niedergelegt, sei eines der ältesten Menschenrechte überhaupt. Wer dieses Recht
aushebele, lege die Axt an die Wurzeln unserer Demokratie. „Wer die ärztliche
Schweigepflicht und das schützende Patienten-Arzt-Verhältnis schwächt, greift
unverantwortlich auch die Bürgerrechte jedes Einzelnen an“, so Montgomery
weiter.
Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz betonten beide Verbände, dass mit der
Unterteilung der Freiberufler in schützenswerte und weniger schützenswerte
Gruppen der Gesetzgeber ein nicht zu rechtfertigendes Zwei-Klassen-System bei Berufsgeheimnisträgern
schaffe. Die Begründung des Gesetzgebers, staatliche Überwachung zur Bekämpfung
von Terrorismus und Kriminalität auszuweiten, sei kein Argument für die
geplante Ungleichbehandlung von Berufsgeheimnisträgern.
Ebenso lehnten beide Organisationen die beabsichtigte Umsetzung der
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in nationales Recht ab. Die
Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie verstoße gegen europäisches Recht. Zudem
habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach erklärt, dass personenbezogene Daten
nur angegeben werden müssten, wenn diese geeignet und erforderlich seien, einen
bestimmten Zweck - wie etwa die Aufklärung einer bereits begangenen Straftat -
zu erfüllen.
„Der Gesetzgeber ist gut beraten, zunächst den Ausgang eines bereits anhängigen
Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten,“ so der DAV-Präsident
Kilger weiter. Er solle nicht eine offenkundig rechtswidrige Richtlinie in
Deutsches Recht voreilig umsetzen.
Der Gesetzentwurf sieht eine Differenzierung zwischen den Angehörigen
verschiedener zeugnisverweigerungsberechtigter Berufsgruppen vor.
Strafverteidiger, Geistliche und Parlamentsabgeordnete auf der einen Seite und
alle anderen Mitglieder von Berufsgeheimnisträgern auf der anderen Seite. Die
in dem Entwurf vorgesehene Differenzierung zwischen verschiedenen Berufsgruppen
führe nach Angaben der Berufsverbände aber unweigerlich zu
Wertungswidersprüchen zwischen einzelnen Regelungen zum Vertraulichkeitsschutz,
wie etwa Zeugnisverweigerungsrechte oder strafbewehrte Schweigepflichten.
Hierzu Montgomery: „Warum soll das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern
schützenswerter sein als das zwischen Patienten und Ärzten?“
Pressekontakt:
Swen Walentowski, Deutscher Anwaltverein
Tel.: 030 726152-129, Mail: schlaefke@anwaltverein.de
Athanasios Drougias, Marburger Bund
Tel.: 030 746846-41, Mail: presse@marburger-bund.de