Berlin/Magdeburg, 29. April 2008 - Nr. 18/08
Marburger Bund siegt in zweiter Instanz
AiP-Phase muss bei Vergütung berücksichtigt werden
Die
Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hat im Streit um die Anerkennung der
„Arzt im Praktikum“-Phase (AiP) als einschlägige Berufserfahrung vor dem
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in zweiter Instanz einen wichtigen juristischen
Erfolg errungen. Die AiP-Zeit eines klagenden Assistenzarztes der
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg muss im Sinne des Tarifvertrages für
die Universitätsärzte (TV-Ärzte TdL, §16) als Berufserfahrung anerkannt und bei
der Vergütung entsprechend berücksichtigt werden (AZ 9 sa 475/07 E). Damit
stehen dem Arzt rückwirkend zum 1. Juli 2006 monatlich rund 350 Euro mehr an
Gehalt zu. Bereits am 9. August 2007 hatte das Arbeitsgericht Magdeburg in erster
Instanz dem vom Marburger Bund juristisch unterstützten Arzt Recht gegeben. Das
Land Sachsen-Anhalt ging daraufhin in Berufung, die nun am 24. April 2008 abgewiesen
wurde.
Der 1.
Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, bezeichnete das neuerliche
Urteil des Landesarbeitsgerichtes Sachsen-Anhalt als „wichtige Aussage mit Signalwirkung“.
Bisher würde nämlich der Arbeitgeberverband der Bundesländer, die so genannte
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Ärzten ihre AiP-Phase nicht als
Berufserfahrung zugestehen. Bei den Ärzten in den Universitätskliniken
Deutschlands führe diese rechtswidrige Praxis zu einem Gehaltsverlust von monatlich
mehreren Hundert Euro.