Berlin, 5. Juni 2008 - Nr. 25/08 Die
Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) warnt die Arbeits- und Sozialminister der
EU-Mitgliedstaaten vor einer Revision der Arbeitszeitrichtlinie. Bei der Sitzung
des Rates der Europäischen Union am 9. Juni 2008 soll auf Betreiben der slowenischen
Präsidentschaft über eine Änderung der Arbeitszeitrichtlinie samt Neubewertung
der Bereitschaftsdienste entschieden werden. Diese Dienste sollen zukünftig
nicht mehr wie bisher automatisch als Arbeitszeit anerkannt, sondern in so
genannte „aktive“ und „inaktive“ Phasen unterteilt werden. „Die
deutschen Ärzte und ihre Kollegen in ganz Europa sehen in diesem Vorhaben einen
bösen Versuch zur europaweiten Demontage des Arbeitschutzes im Krankenhaus.
Damit stellen sich die Arbeits- und Sozialminister gegen langjährige Bemühungen
für geregelte Arbeitszeiten, ausgeruhtes Klinikpersonal und bessere
Patientenversorgung“, erklärte der 1. Vorsitzende des MB, Rudolf Henke. Mehrere Urteile des Europäischen
Gerichtshofes hätten in der Vergangenheit bestätigt, dass die gesamte Zeit des
Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit anerkannt werden müsse. Für die
EuGH-Richter spielte insbesondere der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
eine Vermeidung Patienten gefährdender Marathonschichten eine zentrale Rolle. Statt
sich daran zu halten, soll die EU-Richtlinie nun umgebaut werden, was Henke als
„schlechten Stil“ bezeichnete. „Die Europäische
Union täte gut daran, aus Gründen des Patienten- und Arbeitsschutzes nicht an
der gültigen Bereitschaftsdienstregelung zu rütteln, die eine wichtige Garantie
für die Vermeidung überlanger Arbeitszeiten der Ärzte ist.“ Der
MB-Vorsitzende appellierte an die deutsche Bundesregierung, der beabsichtigten
Revision der Arbeitszeitrichtlinie am 9. Juni nicht zuzustimmen. In den arztspezifischen
Tarifverträgen des MB gehe man von einer 100 Prozent-Wertung der
Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit aus. „Die
Tarifverträge des Marburger Bundes ermöglichen den Arbeitgebern einerseits eine
ausreichende Flexibilität bei der Dienstplangestaltung, andererseits sorgen sie
für den notwendigen Arbeitsschutz der Krankenhausärzte. Damit dienen sie auch
dem Schutz der Patienten.“ Die beabsichtigte Revision der Arbeitszeitrichtlinie werde
hingegen eine Welle des Unmuts der Klinikärzte in ganz Europa provozieren. Die
damit drohenden Verschlechterungen des Arbeits- und Patientenschutzes brächten
auch in Deutschland nichts als neuen Unfrieden und riesige Unruhe in die
Krankenhäuser.
Ministerrat am 9. Juni 2008
Keine Aufweichung des Patienten- und Arbeitsschutzes