Berlin, 26. Mai 2009 - Nr. 34/09
Neuregelung der Patientenverfügung nicht notwendig
Der Marburger Bund hält eine Neuregelung der Patientenverfügung für
verzichtbar. "Vielen Menschen in Deutschland ist allein durch die Debatten im
Bundestag klar geworden, dass auch ohne ein neues Gesetz das informierte
Einverständnis der Patienten Voraussetzung für jede ärztliche Intervention ist.
Die Diskussionen im Deutschen Bundestag zum Thema Patientenverfügung wären
folglich - auch ohne Gesetzesänderung - nicht vergeblich gewesen“, so Rudolf
Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Ärztinnen und Ärzte hielten
sich auch bei bewusstlos gewordenen Patienten an Patientenverfügungen und würden
immer prüfen, ob die Erklärung sich auf die konkrete Situation des Patienten
beziehe. Deshalb sei es ratsam, einmal getroffene Verfügungen in Abstimmung mit
dem Arzt des Vertrauens regelmäßig an die Entwicklung eines Krankheitsverlaufs
und an neue medizinische Möglichkeiten anzupassen.
Das geltende Recht
enthalte bereits heute gute Möglichkeiten, um für Behandlungsentscheidungen
vorzusorgen, die im Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit getroffen werden
müssen. Henke: "Ich glaube, man ändert am besten möglichst wenig an diesem
geltenden Recht. Deshalb bin ich nicht besonders traurig, falls es nun doch
nicht zu einer Neuregelung kommen sollte."