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 _ Pressemitteilung

Berlin, 26. Mai 2009 - Nr. 34/09

Neuregelung der Patientenverfügung nicht notwendig


Der Marburger Bund hält eine Neuregelung der Patientenverfügung für verzichtbar. "Vielen Menschen in Deutschland ist allein durch die Debatten im Bundestag klar geworden, dass auch ohne ein neues Gesetz das informierte Einverständnis der Patienten Voraussetzung für jede ärztliche Intervention ist. Die Diskussionen im Deutschen Bundestag zum Thema Patientenverfügung wären folglich - auch ohne Gesetzesänderung - nicht vergeblich gewesen“, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Ärztinnen und Ärzte hielten sich auch bei bewusstlos gewordenen Patienten an Patientenverfügungen und würden immer prüfen, ob die Erklärung sich auf die konkrete Situation des Patienten beziehe. Deshalb sei es ratsam, einmal getroffene Verfügungen in Abstimmung mit dem Arzt des Vertrauens regelmäßig an die Entwicklung eines Krankheitsverlaufs und an neue medizinische Möglichkeiten anzupassen.

Das geltende Recht enthalte bereits heute gute Möglichkeiten, um für Behandlungsentscheidungen vorzusorgen, die im Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit getroffen werden müssen. Henke: "Ich glaube, man ändert am besten möglichst wenig an diesem geltenden Recht. Deshalb bin ich nicht besonders traurig, falls es nun doch nicht zu einer Neuregelung kommen sollte."

 
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