Berlin, 29. Januar 2010 - Nr. 13/10
DRV-Arbeitgeber gefährden Patientenversorgung
„Die Arbeitgeber schaden ihren Versicherten und den auf eine Rehabilitation angewiesenen Patienten, weil sie tatenlos zusehen, wie sich die Arbeitsbedingungen in den Reha-Kliniken und Sozialmedizinischen Diensten der Deutschen Rentenversicherung immer weiter verschlechtern“, erklärte heute Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Marburger Bundes, zu jüngsten Behauptungen der DRV Bund, die streikenden Ärzte würden den Patienten schaden. „Die Ärzte streiken nicht gegen die Patienten an den DRV-Kliniken, sondern für vernünftige Arbeitsbedingungen. Die ärztliche Notbesetzung bleibt während des Streiks selbstverständlich sichergestellt“, betonte Ehl. Seit Jahren werde den DRV-Ärzten ihre Arbeit immer schwerer gemacht. „Die DRV-Ärzte arbeiten unter veralteten Tarifverträgen, erhalten im Durchschnitt etwa ein Drittel weniger Gehalt als Ärzte an Akutkliniken und müssen aufgrund des Personalmangels eine stetig wachsende Arbeitsbelastung bewältigen. Das alles wirkt sich negativ auf die Betreuung und Versorgung der Patienten und Versicherten aus“, so Ehl.
Auch in der nächsten Woche werden bundesweit Rehakliniken und Verwaltungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bestreikt. Die streikenden Ärzte fordern einen eigenen arztspezifischen Tarifvertrag und eine Gleichstellung mit ihren Kollegen an kommunalen Krankenhäusern.
Bisher behauptete die DRV in ihren offiziellen Verlautbarungen, die Patienten würden auch während des Ärztestreiks ordnungsgemäß behandelt, da die Klinikbelegung allein in ihrer Verantwortung liege. Das Gegenteil ist aber richtig: Durch die zeitweilige bewusste Überbelegung der Kliniken während des Streiks wurden die Patienten instrumentalisiert, um sie gegen die Ärzte in Stellung zu bringen.
Die Ärztinnen und Ärzte in den Reha-Kliniken leisten eine verantwortungsvolle Arbeit bei schwer und chronisch Erkrankten und frisch operierten Patienten, die mit der ärztlichen Tätigkeit in einem Krankenhaus vergleichbar ist. Die Arbeit der Ärzte im Sozialmedizinischen Dienst setzt ein komplexes, interdisziplinäres Fachwissen und klinische Erfahrung voraus. Mit hohem Verantwortungsbewusstsein sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht nehmen sie sozialmedizinische Leistungsbeurteilungen vor, die eine wesentliche Grundlage bei der Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung von Sozialleistungen darstellen und die nicht selten bei fünf- bis sechsstelligen Euro-Beträgen liegen.
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