Vorläufige zu dem Referentenentwurf für ein (Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz
– KHRG) Vorbemerkungen Seit Jahren
machen Krankenhäuser und der Marburger Bund als Vertreter der dort tätigen
Ärztinnen und Ärzte auf die besorgniserregende und zum Teil existenzbedrohende
Finanzsituation vieler Krankenhäuser in Deutschland aufmerksam und mahnen
unverzügliches politisches Handeln an. Der
Marburger Bund begrüßt deshalb die in jüngster Zeit ausgesandten politischen
Signale, die erkennen lassen, dass die Finanzmisere der Krankenhäuser nun
anerkannt und die dringend notwendige finanzielle Entlastung in Aussicht gestellt
wird. Eine
Neuordnung der Krankenhausfinanzierung muss sich aus Sicht des Marburger Bundes
dabei an folgenden Grundsätzen orientieren: Wettbewerb
um Preise sowie eine zunehmende „Industrialisierung“ der Patientenversorgung
entsprechen nicht dem besonderen Charakter von Krankenhäusern, die im
Kernbereich des Gesundheitswesens die medizinische Versorgung von mehr als
16 Mio. Menschen pro Jahr sicherstellen und sich dabei hoher, spezifischer
ethischer Werte und Grundhaltungen verpflichtet fühlen. Im
vorgelegten Referentenentwurf wurden erfreulicherweise Überlegungen zu einem
verstärkten Wettbewerb durch Einführung selektiver Verträge zwischen einzelnen
Krankenkassen und einzelnen Krankenhäusern bei so genannten „planbaren“
Leistungen nicht weiter verfolgt. Der Entwurf
enthält eine Reihe richtungsweisender Schritte und Regelungen, bleibt aber in
der Gesamtheit weit hinter den Erwartungen und Möglichkeiten zurück. Besonders
enttäuschend ist das Fehlen konkreter Zahlen/Prozentangaben im Zusammenhang
mit der im Grundsatz vorgesehenen Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Nach
wie vor gibt es deshalb keine Klarheit über das Ausmaß der Finanzhilfen. Der
Referentenentwurf verknüpft die technisch bedingten Anpassungen in Folge der
Beendigung der Konvergenzphase mit neuen Regelungen zur Investitionsfinanzierung,
die erheblich in das Kompetenzgefüge der Länder eingreifen. Damit ist ein umfassender
System verändernder Reformansatz entstanden. Der
Marburger Bund appelliert daher an die Koalitionsparteien, die Regelungen zur dringend
benötigten Finanzhilfe von den grundsätzlichen Überlegungen zur Weiterentwicklung
der Investitionsfinanzierung abzukoppeln. Aus Gründen der Versorgungs- und
Planungssicherheit darf die akute Finanzhilfe nicht von einer Einigung zur
umfassenden Reform der Krankenhausinvestitionsfinanzierung abhängig gemacht
werden. Ersatz der
Veränderungsrate durch Orientierungswert 15 Jahre
nach ihrer Einführung wird immer deutlicher, dass die Deckelung der Krankenhausbudgets
durch die Anbindung an die Veränderungsrate nach § 71 SGB V kein geeignetes
Instrument zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser darstellt, da weder
die Dynamik des medizinischen Fortschritts noch die von den Krankenhäusern
nicht zu verantwortenden Kostensteigerungen abgebildet werden. Der
Marburger Bund hält daher die Absicht des Gesetzgebers, die Veränderungsrate
abzulösen und stattdessen einen Orientierungswert zu bilden, der die Kostenstrukturen
und –entwicklungen besser als die Veränderungsrate berücksichtigt, für einen
geeigneteren Problemlösungsansatz. Auch der vorgesehene und von seinen
zeitlichen Vorgaben ambitionierte Auftrag an das Statistische Bundesamt zur
Ermittlung eines Orientierungswertes findet unsere Zustimmung. Nicht
sachdienlich und logisch nicht nachzuvollziehen ist dagegen die im
Referentenentwurf vorgesehene Einführung der neuen Orientierungsrate erst in
dem Jahr, „für das eine Investitionsquotenfinanzierung im Sinne des § 10 des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes erstmals bundeseinheitlich gesetzlich
vorgegeben wird.“ Notwendig ist stattdessen eine möglichst schnelle Abkoppelung
von der Veränderungsrate und Einführung geeigneterer Parameter. Der
Marburger Bund erneuert daher seine Forderung nach endgültiger Abschaffung der
Budgetdeckelung. Besonders
dringlicher Handlungsbedarf ergibt sich in der Frage der Refinanzierung nicht
beeinflussbarer Kostensteigerungen, die insbesondere in den letzten Jahren zu
erheblichen zusätzlichen Belastungen der Krankenhäuser geführt haben. Zu nennen
sind hier insbesondere die Mehrwertsteuererhöhung, Energiepreissteigerungen
aber auch die dringend notwendigen Anpassungen der Tariflöhne. Von daher
ist die Aussage zulässig, dass die Rationalisierungsreserven nunmehr erschöpft
sind und keine weiteren Möglichkeiten bestehen, die massiven
Finanzierungslücken ohne Auswirkungen auf das Leistungsniveau, die flächendeckende
Versorgung sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter zu kompensieren. Dies wird
zunehmend von Wirtschaftsexperten und Politikern anerkannt. Der
Marburger Bund begrüßt insoweit, dass mit der Anerkennung von Ministerin
Ulla Schmidt auf dem 111. Deutschen Ärztetag, wonach ein Anteil der
tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerung durch die Kassen
finanziert werden soll, „auch um deutlich zu machen, dass wir nach Jahren der
Lohnzurückhaltung die vereinbarten Tarifsteigerungen für gerecht halten“, ein
Schritt in die richtige Richtung beschrieben wurde. Nachdrücklich
weist der Marburger Bund nochmals darauf hin, dass angesichts der Schwere der
Finanzprobleme und der Bedeutung der Krankenhäuser für das Gesamtgefüge der
medizinischen Versorgung nur eine vollständige und auf Dauer angelegte
Refinanzierung von Tarifsteigerungen in der Lage ist, die Problematik
aufzulösen. Zudem ist
sicherzustellen, dass sämtliche Personalkosten steigernde Faktoren in die
Kalkulation einbezogen werden. Vermisst
werden im Referentenentwurf zudem entsprechende Regelungen zur Refinanzierung
von Sachkosten wie Mehrwertsteuererhöhungen, Lebensmittel- und Energiepreiserhöhungen
etc. Zügiges
Handeln der Politik ist nun dringend erforderlich, um den Krankenhäusern
Planungssicherheit und Klarheit zu geben. Krankenhäuser dürfen nicht zum
Spielball kontroverser, politischer Interessen werden. Regelungen zur dringend
benötigten Finanzhilfe müssen deshalb von den grundsätzlichen Überlegungen zur
Weiterentwicklung der Investitionsfinanzierung abgekoppelt werden. Neben der
massiven Unterfinanzierung im Betriebskostenbereich gibt vor allem die völlig
unzureichende Finanzierung der Investitionen Anlass zur Sorge. Der
Marburger Bund begrüßt, dass diese Problematik endlich verstärkt in den Fokus
der politischen Betrachtung gerückt ist und der erhebliche Investitionsstau
nicht mehr bestritten wird. So kommt
das Rürup-Gutachten „Zur Umstellung auf eine monistische Finanzierung“ vom
12.03.2008 zu dem Ergebnis, dass die Krankenhausausgaben insgesamt im
Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt über Jahre weitgehend konstant geblieben
sind, es aber zu einem deutlichen Rückgang der Investitionsmittel im Verhältnis
zum Bruttoinlandsprodukt gekommen ist. Für die alten Bundesländer ergibt sich
zwischen 1991 und 2006 nahezu eine Halbierung. Unter der Annahme, dass das
letztgenannte Verhältnis ebenfalls konstant geblieben wäre, ergäbe sich ein
notwendiges Investitionsvolumen von 5,2 Milliarden Euro pro Jahr, - ein
Wert, der die tatsächliche Förderhöhe des Jahres 2006 um 2,5 Milliarden
Euro übersteigt. Die Defizite dürfen sich inzwischen weiter erhöht haben. Angesichts
des daraus abzuleitenden Investitionsstaus in Milliardenhöhe und des auch
weiterhin zu erwartenden hohen Investitionsbedarfs ist die Investitionsfinanzierung
auf eine neue, zukunftsfeste Grundlage zu stellen. Wie bereits
in den Vorbemerkungen erwähnt, muss die medizinische Versorgung im stationären
Bereich als zentraler Bereich der Daseinsversorgung auch weiterhin eine
staatliche Aufgabe bleiben. Dies steht in engem Zusammenhang mit Fragen der
Krankenhausplanung und –finanzierung. Unbefriedigend
bleibt, dass auch die vorgesehenen Investitionspauschalen keine zusätzlichen
Mittel in das System hineinbringen und das Fehlen jeglichen Hinweises auf eine
Leistungsverpflichtung auf bisheriger Basis nicht einmal sicherstellt, dass in
der bisherigen Höhe weitergefördert wird. Zur Frage
der Entwicklung einer Investitionsquote teilen wir die im o.g. Rürup-Gutachten
vertretene Auffassung, dass sich ein „angemessenes, richtiges oder zweckmäßiges
Investitionsniveau im Krankenhaussektor wissenschaftlich nicht herleiten
lässt“. Möglich sind allenfalls Orientierungsgrößen, letztlich ist aber eine
politische Entscheidung notwendig. Der
Marburger Bund appelliert an die Länder, ihrer Verpflichtung zur ausreichenden
Investitionsfinanzierung stärker als bisher nachzukommen und sich neuen Überlegungen
zur Reform der Investitionsfinanzierung nicht vollständig zu verschließen. Im
Rahmen der nach § 10 vorgesehenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe muss nach
umfassenden Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Sachgerechte
Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten Das auch im
internationalen Vergleich hohe Niveau der medizinischen Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland beruht u.a. auf dem hohen Anteil hochqualifizierter
weiter- und fortgebildeter Ärztinnen und Ärzte. Zu Recht
ist die Feststellung der Inhalte und die Organisation der Weiterbildung in die
Rechtssystematik der ärztlichen Selbstverwaltung und der Heilberufsgesetze der
Länder eingebettet. (MB/04.09.08)
Stellungnahme des
Marburger Bund Bundesverbandes
Gesetz
zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009
Vom
…….2008
anlässlich der Anhörung des Bundesministeriums
für Gesundheit am 4. September 2008 in Bonn.
Sowohl Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt in ihrer Rede am 20. Mai 2008 vor dem 111. Deutschen Ärztetag in
Ulm als auch die Gesundheitsministerkonferenz am 2. und 3. Juli 2008 in Plön
haben sich in diesem Sinne geäußert.
Beiden
Aufgaben – Sicherstellung und wirtschaftliche Sicherung – muss der Staat in angemessener
Form nachkommen und darf sich nicht in dem für die Bürger existenziellen
Bereich der Krankenhausversorgung aus der Verantwortung stehlen.
Darüber
hinaus ist die flächendeckende und wohnortnahe Verfügbarkeit von
Krankenhausleistungen ein hohes soziales Gut, das nicht durch Wettbewerbsexperimente
gefährdet werden sollte.
Der
Marburger Bund hat sich eindeutig gegen derartige Rabattverträge ausgesprochen,
da sie die Krankenhausplanungskompetenz der Bundesländer unterlaufen und die
Planungshoheit der Länder in Frage stellen, die Patientensouveränität
einschränken und in Verbindung mit dem ebenfalls angestrebten Höchstpreissystem
zu einem unverantwortlichen Preisdumping im Krankenhausbereich führen würden.
Der
Marburger Bund wiederholt an dieser Stelle seine Forderung nach einer vollen
und auf Dauer angelegten Refinanzierung.
Zu
befürchten ist, dass auf diese Weise ein zeitaufwändiges und politisch kontroverses
Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wird, bei dem über Monate hinaus keine
Klarheit über die Finanzierung der Krankenhäuser entsteht.
Zu den
Regelungen im Einzelnen:
(§ 10 Abs.
4 Satz 1 i.V. mit § 10 Abs. 6 KHEntgG)
Seit Beginn
der Budgetdeckelung sind die Kosten nahezu immer schneller als die Einnahmen
gestiegen. Dieses
System hat zu einer chronischen Unterfinanzierung geführt und in wesentlichem Maße
zu der derzeitigen Finanzmisere sowie der Überlastung und Überforderung des
Klinikpersonals beigetragen. Es ist offensichtlich untauglich für die
Krankenhäuser des 21. Jahrhunderts.
In gleicher
Weise unakzeptabel ist die Regelung, wonach das BMG durch Rechtsverordnung
ohne Zustimmung des Bundesrates bestimmen soll, welcher Anteil des
Orientierungswertes zusätzlich finanziert wird und somit maßgeblich für die
Begrenzung der Budgets ist. Dieses
Verfahren führt nicht zu der dringend notwendigen sachgerechten und
angemessenen Verbesserung der Finanzsituation der Krankenhäuser sondern ersetzt
letztendlich lediglich einen Deckel durch einen anderen.
Refinanzierung
von Tariferhöhungen
(§ 10 Abs.
5 neu KHEntgG)
Seit
Bestehen der Deckelung der Krankenhausbudgets im Jahre 1993 waren die
Krankenhäuser verpflichtet, derartige von ihnen nicht zu beeinflussende Kostensteigerungen
durch immer neue Rationalisierungsbemühungen aufzufangen. Die
Krankenhäuser haben sich dieser Aufgabe gestellt, die Ergebnisse sind bekannt
und sollen an dieser Stelle nur kurz wiederholt werden:
Bedauerlicherweise
nimmt der jetzt vorgelegte Referentenentwurf diese Vorstellungen zwar vom
Grundsatz auf, lässt wegen fehlender prozentualer Angaben jedoch nach wie vor
keine Erkenntnisse über das tatsächliche Ausmaß der vorgesehenen Hilfen zu.
Zügiges Handeln und Klarheit für die Krankenhäuser sind jedoch vordringlich
notwendig.
Investitionsfinanzierung
(§§ 8/9a/10
KHG)
Eine
Neuregelung der Investitionsfinanzierung, die diesen Zusammenhang leugnet und
die Länder aus dieser Verantwortung und Aufgabe entlässt oder drängt, darf
daher nach Auffassung des Marburger Bundes nicht Ziel sein. Vielmehr kann eine
Neuregelung nur dann eine Alternative zum bestehenden System darstellen, wenn
sie überzeugende Lösungen hinsichtlich der Dauerhaftigkeit, Sicherheit und
Geschwindigkeit, mit der den Krankenhäusern Finanzmittel zur Verfügung gestellt
werden, aufzeigt. Insbesondere muss die Frage beantwortet werden, auf welche
Weise und in welcher Größenordnung zusätzliche Finanzmittel in das System
fließen können.
Gemessen an
diesen Überlegungen stellt der vorliegende Referentenentwurf einen
diskussionswürdigen Ansatz dar, auch wenn nicht zu übersehen ist, dass hier
tiefgreifend in Entscheidungskompetenzen der Länder eingegriffen wird.
(§ 17 b,
Abs. 1bb KHG)
Das Recht
der Krankenhausfinanzierung kennt ärztliche Weiterbildung expressis verbis bislang
nicht. Gleichwohl sind die Kosten ärztlicher Weiterbildung indirekt im
DRG-System enthalten, da in die DRG-Kalkulation der Relativgewichte die tatsächlichen
Kosten für den ärztlichen Dienst eingehen.
Der
Marburger Bund steht daher den im Referentenentwurf vorgeschlagenen Prüfungen zur
sachgerechten Finanzierung der Weiterbildung eher skeptisch gegenüber. Nach
unserer Ansicht kann es nicht darum gehen, wie geplant Zu- und Abschläge für
bestimmte Leistungen oder Leistungsbereiche zu entwickeln. Dies würde am
Charakter ärztlicher Weiterbildung als einem mehrjährigen strukturierten
Prozess völlig vorbeigehen. Für inakzeptabel halten wir auch die Vorstellung,
die Zu- oder Abschläge möglichst in Abhängigkeit von Qualitätsindikatoren für die
Weiterbildung abrechnen zu wollen. Hier würde in unzulässiger Weise in das
Weiterbildungsrecht der Landesärztekammern eingegriffen. Vermutete oder
tatsächliche Qualitätsprobleme der Weiterbildung sind nicht im DRG-System zu
beseitigen sondern nur von der dafür verantwortlichen ärztlichen
Selbstverwaltung.
Aufgabe
von Politik und Krankenkassen ist es, die Krankenhäuser finanziell so auszustatten,
dass in ausreichender Zahl qualifizierte Ärztinnen und Ärzte eingestellt werden
können. Krankenhäuser dürfen nicht gezwungen werden, in Folge ökonomischen
Drucks auf Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung verzichten zu müssen.
Die MB-Stellungnahme als PDF