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 _ Ärztliche Fort- und Weiterbildung

Interview
Was wird aus den Strahlenschutzkursen?
Irritationen über geplante Richtlinienänderung zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz

Da die Ankündigungen über neue Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz Irritationen bei Ärztinnen und Ärzten hervorgerufen haben, nimmt im folgenden MB-Interview Dr. Werner Kirchinger, Leiter der Arbeitsgruppe Fortbildung des GSF-Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit in Neuherberg bei München, Stellung, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

MB: Stimmt es, dass die neue Richtlinie zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz eine Änderung der bisherigen Strahlenschutzkurse vorsieht?

Dr. Werner Kirchinger: Zunächst einmal kann ich Ihnen mitteilen, dass bisher nur ein Entwurf der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin und Zahnmedizin“ besteht. Dieser Entwurf, der mit großer Wahrscheinlichkeit dem Endzustand der noch zu verabschiedeten endgültigen Fassung der Richtlinie entspricht, wurde als letzte der nach der neuen Röntgenverordnung zu ändernden Fachkunde-Richtlinien überarbeitet.

Es wird weiterhin auch in dieser bundesweit gültigen Richtlinie den Grundkurs im Strahlenschutz geben, der einschließlich praktischer Übungen mindestens 24 Stunden dauert. Er ist Voraussetzung für den Besuch der vorgeschriebenen Spezialkurse, die im Vergleich zu früher ausgeweitet werden sollen.

MB: Was passiert mit den Kolleginnen und Kollegen, die sich schon für einen Grundkurs nach der alten, jetzt noch gültigen Richtlinie angemeldet haben? Sollen Sie abwarten, bis die neue Richtlinie Gültigkeit hat?

Dr. Werner Kirchinger: Nein, auf keinen Fall, das wäre nicht klug. Die Kursveranstalter, also auch der Marburger Bund mit seinem Grundkurs im Strahlenschutz, die vor dem 1. Juli 2002 schon anerkannte Kurse veranstaltet haben, besitzen weiterhin die bundesweite Anerkennung dieser Kurse (Richtlinienentwurf, Stand: 18. November 2005). Es besteht Bestandsschutz. 

Ich kann also nur jedem Kollegen und jeder Kollegin raten, den Grundkurs so rasch als möglich zu absolvieren und den schon reservierten Platz nicht zu „verschenken“, um möglichst bald die Fachkunde erwerben zu können.

MB: Ist es möglich, dass der Grundkurs im Strahlenschutz schon während des Praktischen Jahres an der Klinik absolviert werden kann und somit eventuell kostenfrei ist?

Dr. Werner Kirchinger: Dieses Gerücht ist falsch! Hier hat sich ein Irrtum eingeschlichen, der daher rührt, dass die neue Richtlinie die Möglichkeit vorsieht, die zuständige Stelle zu ermächtigen, den so genannten „Kenntniskurs im Strahlenschutz“ (der vor dem Grundkurs absolviert werden sollte!) schon während des Praktischen Jahres der ärztlichen Ausbildung anzuerkennen.

Es muss noch einmal betont werden, dass dies nicht auf den Grundkurs im Strahlenschutz zutrifft.

MB: Was ist notwendig, um die Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, damit eigenständig z. B. im Nachtdienst Röntgenaufnahmen angeordnet oder selbst durchgeführt werden dürfen?

Dr. Werner Kirchinger: Für Personen, die als Ärzte approbiert sind, ist ein System aus verschiedenen Strahlenschutzkursen (Kenntniskurs, Grundkurs im Strahlenschutz, Spezialkurse im Strahlenschutz) und die Bestätigung so genannter Sachkundezeiten nötig, um die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde, die von der jeweiligen Landesärztekammer bescheinigt wird, zu erlangen.

Der Entwurf der neuen Fachkunderichtlinie sieht darüber hinaus Mindestzahlen an dokumentierten Untersuchungen vor.

MB: Vielen Dank für das Gespräch.

(MB/16.02.06)

 MB-Seminarangebote / Strahlenschutzkurs

 
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