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 _ Aktuelle Informationen

Bericht des Landesverbandes Bremen

Im Land Bremen ist inzwischen die Realisierung des TVÄ/VKA erfolgt. Die uneingeschränkte Anerkennung war kurz vor Weihnachten 2006 von einigen Arbeitgebern noch einmal in Frage gestellt worden, mit dem Argument, wir hätten keinen TV, weil der Überleitungs-TV anlässlich der Rechtsformänderung der kommunalen Kliniken (in gGmbHs) nur von ver.di und auch nicht im Namen des MB unterzeichnet worden sei. Wir haben unter Hinweis auf die Mitgliedschaft ALLER kommunalen Kliniken in Bremen im Kommunalen Arbeitgeberverband auf die automatische Gültigkeit des TV zwischen dem Mitgliedshäusern und dem MB verwiesen und festgestellt, dass einem Anzweifeln dieser Tatsache sofort durch Feststellungsklage unsererseits begegnet würde. Außerdem erinnerten wir daran, dass die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes durch die Arbeitgeber NUR auf der Grundlage eines gültigen Tarifvertrages in Anspruch genommen werden könnten, so dass ein Anzweifeln der Gültigkeit durch die Arbeitgeber unmittelbar zur Arbeitsorganisation für die Ärztinnen und Ärzte nach ArzG OHNE Ausnahmeregelungen führen würde. Insbesondere dieser Hinweis führte dann sofort zur Einigung, so dass TVÄ rückwirkend zum 1.8. für alle Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken im Lande Bremen gilt.
 
Nach entsprechender Ankündigung erfolgte dann die erste Abrechnung nach TVÄ Ende Februar, mit Rückrechnung der Bezüge und veränderten Dienstbewertungen ab 1.8. Dies ist nach erster Übersicht auch korrekt erfolgt. Als Problemfelder kristallisierten sich folgende Tatbestände heraus:

  1. Eingruppierung der Oberärzte in EG III: Hier gab es mit Ausnahme des Klinikums Links der Weser keine wesentlichen Probleme. Im Klinikum LdW wurden jedoch die Oberärzte zunächst nach EG II eingruppiert. Eine Teilbetriebsversammlung der Betroffenen im Beisein von Frau RA Hasenjäger und der Personalabteilung ergab jedoch rasch die zunächst mündliche Zusage, die Eingruppierung entsprechend dem tatsächlichen Status zu korrigieren. In der Tat sind die betroffenen Oberärzte mehrheitlich namentlich auf der homepage des Klinikums unter Nennung ihres besonderen Verantwortungsbereiches genannt. Den Zeitplan zur Umsetzung der korrekten Eingruppierung haben wir schriftlich mit Fristsetzung eingefordert, andernfalls werden wir klagen. Zwischenzeitlich hat offenbar eine Abstimmung der Personalleiter der Kliniken stattgefunden, so dass man sich vermutlich darauf geeinigt hat, formal die Leitenden Ärztinnen und Ärzte um die Beschreibung der besonderen Verantwortungsbereiche zu bitten, jedenfalls sind entsprechende Schreiben im Umlauf (auch in den Kliniken die die bisher schon vom Arbeitgeber benannten Oberärzte nach EG III eingruppiert haben).  Wir gehen damit davon aus, dass in Bremen kein flächendeckendes „Oberarztproblem“ besteht, die uns bisher bekannt gewordenen Schreiben an die Leitenden Ärztinnen und Ärzte zur Zuordnung sind aus unserer Sicht angemessen, entsprechen der Tarifvertragseinigung und müssten von den Leitenden Ärzten problemlos beantwortet werden können.
  2. Korrekte Rückabwickelung bei Ärztinnen und Ärzten, die nach dem 1.8. ausgeschieden sind. Hier gab es vorübergehend im Klinikum Bremen-Mitte und noch fortbestehend in Bremen-Nord die irrige Ansicht, diese Ärzte hätten für die Monate ab 1.8. bis Ausscheiden keinen Anspruch auf Vergütung nach TVÄ/VKA. In Bremen-Mitte wurde der Irrtum nach unserem Hinweis sofort erkannt und abgestellt, in Bremen-Nord war man bislang unserer Argumentation nicht zugänglich, so dass wir hier ebenfalls mit kurzer Fristsetzung die korrekte Bezahlung eingefordert haben und notfalls klagen werden. Wir gehen aber davon aus, dass dies nicht notwendig sein wird.
  3. Ebenfalls in Bremen-Nord und auch in Bremen-Ost wurde außerdem die Stufenzuordnung bei der Überleitung ohne Berücksichtigung der beruflichen Vorerfahrung vorgenommen. Die Eingruppierung (namentlich EGI und EG II) erfolgte korrekt, offenbar auch die Ermittelung des „Zwischenentgeltes“ nach TVÜ, allerdings gilt für alle, unabhängig von der Vorerfahrung, die volle Stufenlaufzeit ab 1.8.07. Wir sind der Meinung, dass dies nicht dem Wortlaut und Sinn von TVÄ und Überleitungs–TV entspricht, sondern dass die berufliche Erfahrung (z.B. x Jahre Facharzt) bei der erstmaligen Stufenzuordnung berücksichtigt werden muss, so dass eine Stufenrestlaufzeit entsprechend der Vorerfahrung festgelegt werden muss. Auch hier haben wir mittlerweile mit Fristsetzung die Änderung des Vorgehens eingefordert, bei Weigerung werden wir für Betroffene, die durch dieses Vorgehen bereits einen fehlenden Stufenaufstieg zwischenzeitlich hatten, klagen. 
  4. Aufrechnung von Bereitschaftsdienststunden gegen Regelarbeitszeitstunden. Hier gibt es  zwei unterschiedliche Konstellationen :
Das Arbeitszeitmodell ermöglicht bei ausreichender Stellenbesetzung die Ableistung von 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt (ohne Urlaub etc), aber es kommt zu wöchentlichen und monatlichen Schwankungen mit Plus- und Minusstunden. Vereinbart wurde jedoch ein Ausgleich dieser Schwankungen innerhalb der Dienstplanung (auf 40 h /Woche im Schnitt) und darüber hinaus eine Extravergütung der Bereitschaftsdienste. Dennoch wurde in diesen Fällen in Monaten mit Minusstunden durch Bereitschaftsdienststunden aufgefüllt, und zwar in der niedrigeren Wertigkeit dieser Stunden (50 – 90 %, je nach Dienststufe). Die Plusstunden in einem anderen Monat hingegen blieben unvergütet (in der haltlosen Erwartung eines zusätzlichen Freizeitausgleiches?). In dieser Konstellation haben wir uns im Klinikum Bremen-Mitte auf eine umgehende Änderung geeinigt, mit getrennter Auflistung und Behandlung von Regelarbeitsstunden, Bereitschaftsdienststunden und echten Überstunden. Wir werden die Mitglieder informieren, damit in allen Häusern gleich vorgegangen wird.
Spannender ist aber die Konstellation wo wegen Unterbesetzung oder ungünstigen Arbeitszeiterfordernissen die Relation zwischen Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienststunden so ist, dass – wegen der notwendigen Ruhezeiten nach Nachtdiensten – die 40 h Regelarbeitszeit pro Woche auch im Durchschnitt nicht erreicht werden können (wegen der Obergrenzen des Arbeitszeitgesetzes). Wir sind auch hier der Meinung, dass dies selbstverständlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gegen kann, indem die Bereitschaftsdienststunden in ihrer niedrigeren Bewertung (eben dann nicht zu 100 % pro Dienststunde) gegengerechnet werden. Das Problem ist nach unserer Einschätzung für den TVöD-bereich größere, weil die Arbeitszeitplanungsmöglichkeiten hier inflexibler sind als im TVÄ und die Betroffenen Funktionsdienste oft auch niedrige Dienststufen haben. Hier stehen Gespräche zur Lösung der Problematik noch aus, in Bremen-Mitte wird derzeit die erste Dienstvereinbarung Arbeitzeiten nach TVÄ und TVöD neue verhandelt und das Problem wurde angesprochen.
 
Hier bitten wir um Rückmeldung aus den anderen Landesverbänden ob und wie diese Problematiken ebenfalls Thema sind und schlagen eine Abstimmung und ein vereinheitlichtes Vorgehen bundesweit vor, insbesondere zur Abgrenzung Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienst. Perspektivisch sollte allerdings die bessere Bewertung der Bereitschaftsdienste als eindeutig zusätzliche und hochwertige Leistung in den Tarifverträgen zum Ausdruckkommen (Verhandlungsziel).
 
In allen kommunalen Kliniken und einigen freigemeinnützigen Häusern sind Arbeitszeitmodelle erarbeitet und umgesetzt worden, allerdings bei weitem nicht flächendeckend. Im Klinikum LdW  und in Bremerhaven-Reinkenheide war das Gewerbeaufsichtsamt tätig, in letzterem wurde eine Geldbuße von 50 000 Euro verhängt. Außerdem läuft eine flächendeckende Umfrage des Gewerbeaufsichtsamtes zur Umsetzung, an der die Betriebsräte beteiligt sind. Der LV Bremen ist ebenfalls in einzelnen Fällen tätig geworden, bislang noch durch Anschreiben der jeweiligen Geschäftsführungen, allerdings wird es in eklatanten Konstellationen demnächst auch zur Einschaltung des Gewerbeaufsichtsamtes kommen. Zusätzlich haben wir eine sehr aufwändige Beratung und Erarbeitung von Arbeitszeitmodellen betrieben und Informationen zu den AVR-Richtlinien weitergegeben. Insgesamt konnten wir feststellen, dass die Entlastung von überlangen Arbeitszeiten in der sehr großen Mehrheit zu einer deutlich größeren Zufriedenheit führte, auch bei anfänglichen Skeptikern. Wir halten daher eine bundesweit zügige Realisierung solcher Arbeitszeitmodelle für sehr wichtig, denn sie wird dazu führen, dass es immer schwieriger wird, das Rad erneut zurückzudrehen, weil sich die Ärztinnen und Ärzte das dann nicht mehr gefallen ließen. Gute Arbeitszeitmodelle und –bedingungen (Weiterbildung!) haben sich zum Wettbewerbsvorteil bei der Besetzung von offenen Stellen entwickelt.
 
Die Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Februar hat einen Beschluss zur Gesundheitspolitik im Lande Bremen gefasst. Hier spitzt sich die politische Schlammschlacht um die Zukunft der Holding Gesundheit Nord (Dachholding der 4 stadtbremischen kommunalen Kliniken) im Lichte des Bürgerschaftswahlkampfes immer mehr zu. Auch Ärztinnen und Ärzte werden für politische Auseinandersetzungen missbraucht. Wir haben Mitsprache des Marburger Bundes eingefordert. Wir fordern, dass Strukturüberlegungen nach medizinischen Notwendigkeiten und Versorgungsaspekten der Bevölkerung ausgerichtet sind. Außerdem fordern wir eine Absicherung der Arbeitsbedingungen und der ärztlichen Weiterbildung, wenn Abteilungen verlegt oder Rotationen erforderlich werden.
 
Sowohl der parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Machenschaften des ehemaligen Geschäftsführers des Klinikums Bremen-Ost als auch der Untersuchungsausschuss zum Tod des Kindes Kevin und der Organisation der Ämter für soziale Dienste wurden deutlich von Wahlkampfinteressen beeinflusst, was naturgemäß sachgerechten Lösungen nicht immer förderlich ist. Darüber hinaus spaltet ver.di seine Mitglieder in Bremen-Mitte und den anderen Kliniken der Gesundheit Nord. Für die Holding Gesundheit Nord gibt es seit kurzem einen vorläufigen (und vermutlich zeitlich limitierten) „Organisator“ (kein offizieller Geschäftsführer). Es ist der 66jährige ehemalige Geschäftsführer der Bremer Stahlwerke Hilker, der auch dem Aufsichtrat des katholischen Klinikverbundes vorsteht, zu dem das St Joseph-Stift Bremen gehört. Das ist naturgemäß keine unumstrittene Wahl. Staatsrätin Weihrauch nimmt zwar weiterhin ihre Aufsichtsratsmandate in den Kliniken wahr, offenbar hat man ihr aber nicht den großen Wurf zugetraut. Insgesamt zeichnet sich vor den Wahlen Stagnation ab, obwohl das Klinikum Bremen-Mitte dringend die Startentscheidung für seinen Neubau braucht. Umstritten ist dessen Finanzierung, die derzeit über ein PPP-Modell angedacht ist. Auch das Klinikum-Bremen-Ost scheint mittlerweile einen erheblichen Sanierungsbedarf zu haben. Angesichts der Tatsache, dass Arbeitszeiten und Tarifverträge immer noch nicht sauber umgesetzt und finanziert sind und andererseits die Gesundheitsgesetzgebung die Kliniken immer weiter unter Druck setzt, gefährdet diese Konzeptionslosigkeit Arbeitsplätze in allen Kliniken. Der MB-Landesverband Bremen  wird in dieser Gemengelage weiterhin offensiv versuchen, den Sachverstand der Klinikärztinnen und –ärzte einzubringen.
 

Bremen, 21.3.07                                 Dr. Heidrun Gitter
                                                         2. Vorsitzende LV Bremen
                                                         Mitglied im Bundesvorstand

 
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