Bericht des Landesverbandes Bremen
Im Land Bremen ist inzwischen die Realisierung des TVÄ/VKA
erfolgt. Die uneingeschränkte Anerkennung war kurz vor Weihnachten 2006 von
einigen Arbeitgebern noch einmal in Frage gestellt worden, mit dem Argument,
wir hätten keinen TV, weil der Überleitungs-TV anlässlich der
Rechtsformänderung der kommunalen Kliniken (in gGmbHs) nur von ver.di und auch
nicht im Namen des MB unterzeichnet worden sei. Wir haben unter Hinweis auf die
Mitgliedschaft ALLER kommunalen Kliniken in Bremen im Kommunalen
Arbeitgeberverband auf die automatische Gültigkeit des TV zwischen dem
Mitgliedshäusern und dem MB verwiesen und festgestellt, dass einem Anzweifeln
dieser Tatsache sofort durch Feststellungsklage unsererseits begegnet würde.
Außerdem erinnerten wir daran, dass die Ausnahmetatbestände des
Arbeitszeitgesetzes durch die Arbeitgeber NUR auf der Grundlage eines gültigen
Tarifvertrages in Anspruch genommen werden könnten, so dass ein Anzweifeln der
Gültigkeit durch die Arbeitgeber unmittelbar zur Arbeitsorganisation für die
Ärztinnen und Ärzte nach ArzG OHNE Ausnahmeregelungen führen würde.
Insbesondere dieser Hinweis führte dann sofort zur Einigung, so dass TVÄ
rückwirkend zum 1.8. für alle Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken im
Lande Bremen gilt.
Nach entsprechender Ankündigung erfolgte dann die erste
Abrechnung nach TVÄ Ende Februar, mit Rückrechnung der Bezüge und veränderten
Dienstbewertungen ab 1.8. Dies ist nach erster Übersicht auch korrekt erfolgt.
Als Problemfelder kristallisierten sich folgende Tatbestände heraus:
Das Arbeitszeitmodell ermöglicht bei ausreichender
Stellenbesetzung die Ableistung von 40 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt
(ohne Urlaub etc), aber es kommt zu wöchentlichen und monatlichen Schwankungen
mit Plus- und Minusstunden. Vereinbart wurde jedoch ein Ausgleich dieser
Schwankungen innerhalb der Dienstplanung (auf 40 h /Woche im Schnitt) und
darüber hinaus eine Extravergütung der Bereitschaftsdienste. Dennoch wurde in
diesen Fällen in Monaten mit Minusstunden durch Bereitschaftsdienststunden
aufgefüllt, und zwar in der niedrigeren Wertigkeit dieser Stunden (50 – 90 %,
je nach Dienststufe). Die Plusstunden in einem anderen Monat hingegen blieben
unvergütet (in der haltlosen Erwartung eines zusätzlichen
Freizeitausgleiches?). In dieser Konstellation haben wir uns im Klinikum
Bremen-Mitte auf eine umgehende Änderung geeinigt, mit getrennter Auflistung
und Behandlung von Regelarbeitsstunden, Bereitschaftsdienststunden und echten
Überstunden. Wir werden die Mitglieder informieren, damit in allen Häusern
gleich vorgegangen wird.
Spannender ist aber die Konstellation wo wegen
Unterbesetzung oder ungünstigen Arbeitszeiterfordernissen die Relation zwischen
Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienststunden so ist, dass – wegen der
notwendigen Ruhezeiten nach Nachtdiensten – die 40 h Regelarbeitszeit pro Woche
auch im Durchschnitt nicht erreicht werden können (wegen der Obergrenzen des
Arbeitszeitgesetzes). Wir sind auch hier der Meinung, dass dies
selbstverständlich nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gegen kann, indem die
Bereitschaftsdienststunden in ihrer niedrigeren Bewertung (eben dann nicht zu
100 % pro Dienststunde) gegengerechnet werden. Das Problem ist nach unserer
Einschätzung für den TVöD-bereich größere, weil die
Arbeitszeitplanungsmöglichkeiten hier inflexibler sind als im TVÄ und die
Betroffenen Funktionsdienste oft auch niedrige Dienststufen haben. Hier stehen
Gespräche zur Lösung der Problematik noch aus, in Bremen-Mitte wird derzeit die
erste Dienstvereinbarung Arbeitzeiten nach TVÄ und TVöD neue verhandelt und das
Problem wurde angesprochen.
Hier bitten wir um Rückmeldung aus den anderen
Landesverbänden ob und wie diese Problematiken ebenfalls Thema sind und
schlagen eine Abstimmung und ein vereinheitlichtes Vorgehen bundesweit vor,
insbesondere zur Abgrenzung Regelarbeitszeit und Bereitschaftsdienst.
Perspektivisch sollte allerdings die bessere Bewertung der Bereitschaftsdienste
als eindeutig zusätzliche und hochwertige Leistung in den Tarifverträgen zum
Ausdruckkommen (Verhandlungsziel).
In allen kommunalen
Kliniken und einigen freigemeinnützigen Häusern sind Arbeitszeitmodelle
erarbeitet und umgesetzt worden, allerdings bei weitem nicht flächendeckend. Im
Klinikum LdW und in Bremerhaven-Reinkenheide war das
Gewerbeaufsichtsamt tätig, in letzterem wurde eine Geldbuße von 50 000 Euro
verhängt. Außerdem läuft eine flächendeckende Umfrage des Gewerbeaufsichtsamtes
zur Umsetzung, an der die Betriebsräte beteiligt sind. Der LV Bremen ist
ebenfalls in einzelnen Fällen tätig geworden, bislang noch durch Anschreiben
der jeweiligen Geschäftsführungen, allerdings wird es in eklatanten
Konstellationen demnächst auch zur Einschaltung des Gewerbeaufsichtsamtes
kommen. Zusätzlich haben wir eine sehr aufwändige Beratung und Erarbeitung von
Arbeitszeitmodellen betrieben und Informationen zu den AVR-Richtlinien
weitergegeben. Insgesamt konnten wir feststellen, dass die Entlastung von
überlangen Arbeitszeiten in der sehr großen Mehrheit zu einer deutlich größeren
Zufriedenheit führte, auch bei anfänglichen Skeptikern. Wir halten daher eine
bundesweit zügige Realisierung solcher Arbeitszeitmodelle für sehr wichtig,
denn sie wird dazu führen, dass es immer schwieriger wird, das Rad erneut
zurückzudrehen, weil sich die Ärztinnen und Ärzte das dann nicht mehr gefallen
ließen. Gute Arbeitszeitmodelle und –bedingungen (Weiterbildung!) haben sich
zum Wettbewerbsvorteil bei der Besetzung von offenen Stellen entwickelt.
Die
Mitgliederversammlung des Landesverbandes im Februar hat einen Beschluss zur
Gesundheitspolitik im Lande Bremen gefasst. Hier spitzt sich die politische
Schlammschlacht um die Zukunft der Holding Gesundheit Nord (Dachholding der 4
stadtbremischen kommunalen Kliniken) im Lichte des Bürgerschaftswahlkampfes
immer mehr zu. Auch Ärztinnen und Ärzte werden für politische
Auseinandersetzungen missbraucht. Wir haben Mitsprache des Marburger Bundes
eingefordert. Wir fordern, dass Strukturüberlegungen nach medizinischen
Notwendigkeiten und Versorgungsaspekten der Bevölkerung ausgerichtet sind.
Außerdem fordern wir eine Absicherung der Arbeitsbedingungen und der ärztlichen
Weiterbildung, wenn Abteilungen verlegt oder Rotationen erforderlich werden.
Sowohl der
parlamentarische Untersuchungsausschuss zu den Machenschaften des ehemaligen
Geschäftsführers des Klinikums Bremen-Ost als auch der Untersuchungsausschuss
zum Tod des Kindes Kevin und der Organisation der Ämter für soziale Dienste
wurden deutlich von Wahlkampfinteressen beeinflusst, was naturgemäß
sachgerechten Lösungen nicht immer förderlich ist. Darüber hinaus spaltet
ver.di seine Mitglieder in Bremen-Mitte und den anderen Kliniken der Gesundheit
Nord. Für die Holding Gesundheit Nord gibt es seit kurzem einen vorläufigen
(und vermutlich zeitlich limitierten) „Organisator“ (kein offizieller
Geschäftsführer). Es ist der 66jährige ehemalige Geschäftsführer der Bremer
Stahlwerke Hilker, der auch dem Aufsichtrat des katholischen Klinikverbundes
vorsteht, zu dem das St Joseph-Stift Bremen gehört. Das ist naturgemäß keine
unumstrittene Wahl. Staatsrätin Weihrauch nimmt zwar weiterhin ihre
Aufsichtsratsmandate in den Kliniken wahr, offenbar hat man ihr aber nicht den
großen Wurf zugetraut. Insgesamt zeichnet sich vor den Wahlen Stagnation ab,
obwohl das Klinikum Bremen-Mitte dringend die Startentscheidung für seinen
Neubau braucht. Umstritten ist dessen Finanzierung, die derzeit über ein
PPP-Modell angedacht ist. Auch das Klinikum-Bremen-Ost scheint mittlerweile
einen erheblichen Sanierungsbedarf zu haben. Angesichts der Tatsache, dass
Arbeitszeiten und Tarifverträge immer noch nicht sauber umgesetzt und
finanziert sind und andererseits die Gesundheitsgesetzgebung die Kliniken immer
weiter unter Druck setzt, gefährdet diese Konzeptionslosigkeit Arbeitsplätze in
allen Kliniken. Der MB-Landesverband Bremen
wird in dieser Gemengelage weiterhin offensiv versuchen, den
Sachverstand der Klinikärztinnen und –ärzte einzubringen.
Bremen, 21.3.07
Dr.
Heidrun Gitter
2.
Vorsitzende LV Bremen
Mitglied
im Bundesvorstand