Haustarifvertrag
DRK Krankenanstalten Wesermünde
Wir bitten um Beachtung der Hinweise unserer Kollegen aus Hessen und möchten bezüglich des Landesverbandes Bremen darauf hinweisen, dass die DRK Krankenanstalten Wesermünde mit uns einen Haustarifvertrag abgeschlossen haben, in dem der Marburger Bund Tarifvertrag übernommen und zum Teil auch noch verbessert worden ist.(z. B. 5 Fortbildungstage statt 3, Weiterbildungspauschale u.a.).
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir immer noch Arbeitsverträge auch im kommunalen Bereich finden, in dem nicht auf den TV-Ärzt/VKA verwiesen wird sondern auf den TVöD BT-K. Wir möchten unsere Mitglieder dringend auffordern sich in diesen Fällen mit uns vor Vertragsunterzeichnung in Verbindung zu setzen, um den Vertrag prüfen zu lassen. Das gleiche gilt für Arbeitsverträge mit Kliniken in kirchlicher Trägerschaft.“
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Ansprüche geltend machen!
Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeit gemäß § 28 Absatz 3 TV-Ärzte/VKA
Wir möchten im Hinblick auf die Geltendmachung von Zusatzurlaub auf folgende Problematik hinweisen: Der
Zusatzurlaub für Nachtarbeit gemäß § 28 Absatz 3 TV-Ärzte/VKA wird
bezüglich der Fälligkeit wie Erholungsurlaub nach dem
Bundesurlaubsgesetz behandelt, dass heißt er muss während des laufenden
Kalenderjahres beantragt und genommen werden.
(27.01.2010)
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Mitgliederversammlung
Jahreshauptversammlung des MB Bremen 2010
Am Dienstag, den 9. Februar 2010,
um 20:00 Uhr, findet im Fortbildungszentrum am Klinikum Bremen-Mitte
„Großer Raum“, St.-Jürgen-Straße, 28205 Bremen die
Mitgliederhauptversammlung des Marburger Bundes Landesverband Bremen
statt.
Themen sind neben dem Jahresbericht für 2009 und den Aufsichtsratswahlen Gesundheit Nord 2009 u. a. auch die aktuelle Tarifrunde 2010 im Bereich TV-Ärzte/VKA.
(27.01.2010)
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Protestaktion
Aktive Mittagspause vor dem DIAKO Bremen
Die
gemeinsam mit Ver.di durchgeführte „aktive Mittagspause“ vor dem DIAKO
Bremen war ein voller Erfolg. Ca. 150 Beschäftigte des DIAKO in der
Mehrzahl Ärztinnen und Ärzte, Schwestern und Pfleger, hatten sich zum
gemeinsamen Protest gegen niedrige Löhne und schlechte
Arbeitsbedingungen vor dem DIAKO postiert. Beschäftigte des DIAKO
sorgten für die Verpflegung, die anderen formulierten Ihre Forderungen
und Ihren Ärger gegen die Arbeitsrechtliche Kommission, aber auch gegen
die Geschäftsführung des DIAKO.
(29.09.2009)
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Urteile LAG Hessen
Zusatzurlaub für Nachtarbeit
In der Frage des Anspruchs auf Zusatzurlaub für geleistete Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst haben unsere Kolleginnen und Kollegen beim MB Hessen eine positive Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen erreicht. Die Urteilsbegründung liegt uns vor. Das Landesarbeitsgericht hat bestätigt, dass nach dem TV-Ärzte die in der Nachtzeit (21:00 bis 6:00 Uhr) geleisteten Bereitschaftsdienstzeiten Nachtarbeit im Sinne des § 28 Absatz 3 TV-Ärzte/VKA ist. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auffordern, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen!
Musterschreiben Zusatzurlaub für Nachtarbeit (PDF)
Musterantrag für Ersatzurlaub (PDF)
Ansprüche geltend machen
Kein Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeiten
Während
der gesetzlichen Ruhezeiten nach Bereitschaftsdienst besteht keine
Arbeitspflicht, daher können diese Zeiten auch nicht als
Freizeitausgleich für Bereitschaftsdienste gewertet werden.
Musterschreiben (PDF)
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(19.09.2007)
Pressemitteilung
Bereitschaftsdienst ist und bleibt
Arbeitszeit!
Erfolgreich
wehrte das Europäische Parlament den Versuch einiger Mitgliedsstaaten der EU
ab, die EU-Arbeitszeitrichtlinie in einigen Schutzvorschriften zu verändern,
die besonders für Patienten und Ärzte wesentlich sind. „Ärzte werden durch die
EU-Arbeitszeitrichtlinie und das deutsche Arbeitszeitgesetz vor überlangen
Arbeitszeiten geschützt und Patienten vor übermüdeten Ärzten...“, so Dr. Heidrun Gitter.
(29.04.2009)
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Mitgliederversammlung
Keine Zeit zum Verschnaufen
Eigentlich
hätte Dr. Martin Rothe allen Grund zufrieden zu sein: konstante
Mitgliederzahlen, hervorragende Kassenlage, sodass die
Mitgliedsbeiträge nicht erhöht werden, und Erfolge in der Tarifarbeit.
Dennoch mahnte der Vorsitzende im Marburger Bund, Landesverband Bremen
bei der Mitgliederversammlung Mitte Februar in Bremen: „Wir können uns
nicht zurücklehnen!“
(05.03.2009)
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