TV-Ärzte VKA ersetzt den BAT-O
Mit Urteil vom 22.07.2007 (Az.: 1 Sa 257/07) entschied das LAG Mecklenburg-Vorpommern, dass der TV-Ärzte-VKA ein den BAT-O ersetzender Tarifvertrag ist. Das Berufungsverfahren, das vom Marburger Bund – Landesverband Mecklenburg-Vorpommern mit Unterstützung des Bundesverbandes für ein Mitglied geführt wurde, ist damit zu Gunsten unseres Mitglieds und unserer Gewerkschaft entschieden.
Der Arbeitsvertrag des Arztes mit dem beklagten – selbst nicht tarifgebundenen - Klinikum enthielt einen Passus, wonach für das Arbeitsverhältnis der BAT-O und die diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich der VKA jeweils geltenden Fassung gelten. Nachdem der BAT-O nicht mehr verhandelt wurde und der Marburger Bund unter anderem den TV-Ärzte/VKA abschloss, verlangte der Arzt die Anwendung des TV-Ärzte/VKA auf sein Arbeitsverhältnis. Das Klinikum lehnte dies strikt ab.
Erstinstanzlich wies das Arbeitgericht Neubrandenburg die Klage des Arztes auf Anwendung des TV-Ärzte/VKA auf sein Arbeitsverhältnis ab. Die Berufungsinstanz, das LAG Mecklenburg-Vorpommern, gab dem klagenden Arzt aber nunmehr Recht. Das Gericht ließ allerdings die Revision zu, so dass möglicherweise noch das Bundesarbeitsgericht über die Angelegenheit entscheiden wird.