Ausgabe
18,
23. Dezember 2011
Krankenhausfinanzierung
Tagespauschalen für die Psychiatrie
Marburger Bund fordert ausreichende Finanzierung des Personals
Berlin (lure). Bevor ein leistungsorientiertes pauschales Entgeltsystem in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen eingeführt wird, müssen die Personalstellen ausfinanziert sein. Das fordern der Marburger Bund und andere Ärzteorganisationen. Bevor das entsprechende neue Gesetz (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntG) umgesetzt wird, müsse die Psychiatrie-Personalverordnung vollständig umgesetzt sein. Dies sei bislang nicht bei allen Krankenhäusern der Fall.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im November einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht und Experten um Stellungnahme gebeten. Klar ist, dass es zur inhaltlichen Ausgestaltung derzeit noch zahlreiche offene Fragen und Kritik gibt – vor allem vonseiten der Fachverbände. Hier geht es zum Beispiel um die Frage, wie das komplexe Leistungsgeschehen sachgerecht abgebildet und der Bezug zu Tageskosten hergestellt werden kann.
Dabei erscheint der vorgegebene Zeitplan für viele Kritiker so oder so knapp. 2013 soll das System eingeführt werden, wobei eine budgetneutrale Phase bis 2016 dauert. In den Jahren 2013 und 2014, der Optionsphase, können Krankenhäuser das neue System freiwillig einführen und damit eine längere Lernphase durchlaufen. Nachverhandlungen zu Personalstellen sollen in Optionshäusern bis 2016 möglich sein. Bereits vorher, im Jahr 2015, wird die Einführung des neuen Systems für alle verpflichtend. Eine Konvergenzphase, in der unterschiedliche, auf einzelne Krankenhäuser zugeschnittene Budgets an die jeweiligen Landesbasisentgeltwerte angepasst werden, ist laut Referentenentwurf für die Zeit von 2017 bis 2021 vorgesehen. Erlöseinbußen werden in dieser Zeit durch eine Kappung begrenzt.
Der Marburger Bund fordert, dass die Möglichkeit der Nachverhandlung zu Personalstellen bis zum Jahre 2016 nicht wie geplant als Anreiz lediglich für Optionshäuser ausgestaltet wird, sondern allen Einrichtungen offenstehen muss.
Laut Referentenentwurf sollen zudem lineare Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen zu fünfzig Prozent des Differenzbetrages zwischen der Veränderungsrate und der Tarifrate anerkannt und durch die Krankenkassen finanziert werden. Dies wird vom Marburger Bund zwar als Fortschritt gegenüber dem DRG-Bereich begrüßt. Allerdings wiederholt er die Forderung nach hundertprozentiger Refinanzierung der Tarifsteigerungen, um die immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen Kosten und Erlösen der Krankenhäuser zu schließen. Der Marburger Bund mahnt zudem erneut die Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Orientierungswerts/Veränderungswertes an.
Auch Fachgesellschaften fordern eine ausreichende Berücksichtigung des Personals. Als Beispiel dafür wird auf Seite 13 der MBZ-Print-Ausgabe auf die DGPPN eingegangen.
Der Referentenentwurf steht im Internet als pdf unter http://weiter.es/-qKKB
*E-Mail:retzlaff@marburger-bund.de
Das Bundesgesundheitsministerium hatte im November einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht und Experten um Stellungnahme gebeten. Klar ist, dass es zur inhaltlichen Ausgestaltung derzeit noch zahlreiche offene Fragen und Kritik gibt – vor allem vonseiten der Fachverbände. Hier geht es zum Beispiel um die Frage, wie das komplexe Leistungsgeschehen sachgerecht abgebildet und der Bezug zu Tageskosten hergestellt werden kann.
Dabei erscheint der vorgegebene Zeitplan für viele Kritiker so oder so knapp. 2013 soll das System eingeführt werden, wobei eine budgetneutrale Phase bis 2016 dauert. In den Jahren 2013 und 2014, der Optionsphase, können Krankenhäuser das neue System freiwillig einführen und damit eine längere Lernphase durchlaufen. Nachverhandlungen zu Personalstellen sollen in Optionshäusern bis 2016 möglich sein. Bereits vorher, im Jahr 2015, wird die Einführung des neuen Systems für alle verpflichtend. Eine Konvergenzphase, in der unterschiedliche, auf einzelne Krankenhäuser zugeschnittene Budgets an die jeweiligen Landesbasisentgeltwerte angepasst werden, ist laut Referentenentwurf für die Zeit von 2017 bis 2021 vorgesehen. Erlöseinbußen werden in dieser Zeit durch eine Kappung begrenzt.
Der Marburger Bund fordert, dass die Möglichkeit der Nachverhandlung zu Personalstellen bis zum Jahre 2016 nicht wie geplant als Anreiz lediglich für Optionshäuser ausgestaltet wird, sondern allen Einrichtungen offenstehen muss.
Laut Referentenentwurf sollen zudem lineare Tarifsteigerungen und Einmalzahlungen zu fünfzig Prozent des Differenzbetrages zwischen der Veränderungsrate und der Tarifrate anerkannt und durch die Krankenkassen finanziert werden. Dies wird vom Marburger Bund zwar als Fortschritt gegenüber dem DRG-Bereich begrüßt. Allerdings wiederholt er die Forderung nach hundertprozentiger Refinanzierung der Tarifsteigerungen, um die immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen Kosten und Erlösen der Krankenhäuser zu schließen. Der Marburger Bund mahnt zudem erneut die Umsetzung des gesetzlich vorgesehenen Orientierungswerts/Veränderungswertes an.
Auch Fachgesellschaften fordern eine ausreichende Berücksichtigung des Personals. Als Beispiel dafür wird auf Seite 13 der MBZ-Print-Ausgabe auf die DGPPN eingegangen.
Der Referentenentwurf steht im Internet als pdf unter http://weiter.es/-qKKB
*E-Mail:retzlaff@marburger-bund.de
