Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick
19.November
2025
Die wichtigsten Eckpunkte der Tarifeinigung:
- Entgeltsteigerungen: Ab 1. Januar 2026 2 %, gefolgt von 2 % ab 1. Januar 2027 und 1,75 % ab 1. Januar 2028 (im Jahr 2025 bereits 2,75 % Entgeltsteigerung aus der letzten Tarifeinigung erfolgt).
- Laufzeit des Tarifvertrages: Bis zum 28. Februar 2028.
- Überstunden, Stundenentgelte: Die Regelungen in der Anlage 3 des Tarifvertrages werden entsprechend den Entgeltsteigerungen angepasst.
- Bereitschaftsdienstentgelt: Die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage 4 werden überproportional erhöht. Neben der linearen Steigerung werden die Bereitschaftsdienstentgelte um 25 % dieser Steigerung erhöht (Bspw. 2,00 % Steigerung + (25 % von 2,0 %) 0,50 % = 2,5 % Steigerung).
- Kurzfristiges Einspringen (Änderung zum 01.01.2027): Der Zuschlag für das kurzfristige Übernehmen von Vollarbeit wird von derzeit 60 Euro auf 110 Euro erhöht, wobei der Zeitraum in dem die Einsprungzulage gezahlt wird, von 48h auf 72h angepasst wird.
- Einführung einer Entgeltgruppe IV für die leitenden Oberärztinnen und Oberärzte: Die Stufe 1 erhält ein Entgelt mit einem Abstand von 500,00 Euro zu dem Wert der Vergütungsgruppe OA der Stufe 3. Die Stufe zwei der Vergütungsgruppe Leitender Oberarzt wird nach vierjähriger Tätigkeit als Leitender Oberarzt erreicht und erhält ein Entgelt mit einem Abstand von 500,00 Euro zu dem Wert der Vergütungsgruppe IV Stufe 1.
- Rundungsreglung für Aktivzeiten in der Rufbereitschaft ohne Ortswechsel (Änderung zum 01.01.2027): Hier wird nunmehr die Summe der erfolgten einzelnen Inanspruchnahmen innerhalb eines Rufbereitschaftsdienstes, welche nicht am Arbeitsort, sondern an einem anderen Ort telefonisch (z.B. in Form von Auskunft) oder mittels technischer Einrichtungen erbracht werden, abweichend auf die nächste halbe Stunde aufgerundet.
- Samstagszuschlag (Vollarbeit): Der Betrag wird zum 01.07.2026 auf 3 € angehoben, wobei der Anwendungsbereich um eine Stunde – auf die Zeit zwischen 12:00 und 20:00 Uhr – erweitert wird.
- Opt-Out: Der Widerruf der Opt-Out Einwilligung wird zukünftig mit drei (statt sechs) Monaten möglich sein. Zudem wird die Opt-Out Einwilligung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (typischerweise der Probezeit) ausgeschlossen.
- Zusatzurlaub: Zukünftig sollen die Nachtstunden (zwischen 20:00 und 06:00 Uhr) für den Erwerb von Zusatzurlaubstagen sowohl in der Vollarbeit als auch im Bereitschaftsdienst einheitlich gezählt werden. Die Struktur folgt der bisherigen Regelung für Vollarbeit im Tarifvertrag. Ergänzt um einen sechsten Arbeitstag Zusatzurlaub ab 650 Nachtstunden. Bisher war im Bereitschaftsdienst nur der Erwerb von maximal zwei Zusatzurlaubstagen möglich.
- Gesonderte Kündbarkeit des § 24 TV-Ärzte DRK Kliniken: Die Regelung des § 24 TV-Ärzte DRK Kliniken Berlin ist zukünftig gesondert kündbar. Dies erachten wir als wichtigen strategischen Erfolg, denn anders als bisher können wir in der nächsten Tarifrunde gezielt höhere Zuschläge fordern, ohne den gesamten Tarifvertrag kündigen zu müssen.
Mitglieder des Tarifgebiets haben die ausführliche Mitgliederinformation bereits per E-Mail als erhalten. Bei Fragen zum Tarifabschluss steht der Landesverband den Mitgliedern selbstverständlich zur Verfügung.
