„Solange Arbeitszeiten von Ärztinnen und Ärzten unvollständig, manuell oder manipulationsanfällig erfasst werden, fehlt jede belastbare Grundlage für politische Forderungen nach längeren Arbeitszeiten“, so Botzlar.
Im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte TdL) ist seit dem 1. Januar 2025 eindeutig geregelt, dass die Arbeitszeit vollständig elektronisch zu erfassen ist. Die gesamte Anwesenheit am Arbeitsplatz gilt als Arbeitszeit, abzüglich nur der tatsächlich gewährten Pausen. „Diese tarifvertragliche Regelung wird an vielen Kliniken bis heute nicht konsequent umgesetzt“, so Botzlar.
Erhebungen wie z.B. der MB-Monitor zeigen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen bereits heute deutlich mehr arbeiten, als es offizielle Statistiken vermuten lassen. Die zusätzliche Arbeitsleistung wird häufig nicht vollständig dokumentiert. „Wer behauptet, im Gesundheitswesen müsse mehr gearbeitet werden, verkennt die Realität“, so Botzlar. „Es wird bereits mehr gearbeitet, nur nicht konsequent erfasst.“
Besonders problematisch ist die aktuelle Debatte im Hinblick auf Teilzeitarbeit im medizinischen Bereich. Viele Ärztinnen und Ärzte arbeiten formal in Teilzeit, leisten faktisch jedoch nahezu Vollzeit oder mehr – durch Überstunden, verlängerte Dienste und hohe Arbeitsverdichtung.
„In der Realität bedeutet 80 Prozent Teilzeit für viele Kolleginnen und Kollegen: 80 Prozent bezahlt, aber 100 Prozent gearbeitet“, sagt Botzlar. „Teilzeit ist kein Ausdruck mangelnder Leistungsbereitschaft, sondern oft der einzige Weg, die hohe Belastung im Klinikalltag überhaupt noch zu bewältigen.“
„Gerade im Gesundheitswesen ist Teilzeit ein zentrales Instrument, um Fachkräfte im Beruf zu halten“, betont Botzlar. „Wer Teilzeit erschwert oder infrage stellt, verschärft den Fachkräftemangel und verkennt die Realität in den Kliniken.“
Der Marburger Bund Bayern fordert daher vor einer weiteren politischen Arbeitszeitdebatte die konsequente Umsetzung der elektronischen Arbeitszeiterfassung, eine realistische Personalbemessung sowie die Einhaltung bestehender Tarifverträge.
