Zu Gast war die Leiterin des Auslandsreferates des MB-Bundesverband, Ruth Wichmann, die mit zwei Vorträgen über die Anerkennung ärztlicher Berufsabschlüsse aus der EU und den Drittstaaten sowie über die Anerkennung von ausländischen Facharztdiplomen umfassend informierte. Wichmann als Expertin auf dem Gebiet der Anerkennung erklärte den Zuhörenden, wie sie ihre Abschlüsse hier in Deutschland anerkennen lassen können und wo sich insbesondere Probleme ergeben. Sie wies unter anderem darauf hin, dass der berufliche Abschluss im Heimatland vollständig erfolgt sein muss, damit eine Anerkennung in Deutschland erfolgen kann. Hierzu gehören insbesondere auch die in den einzelnen Herkunftsländern zu absolvierenden Internships, Foundation Years, Internaturen oder Ordinaturen mit anschließender Prüfung.

Die Teilnehmenden teilten in mehreren Fragerunden ihre Sorge mit, dass die Bearbeitungszeit ihres Approbationsantrages und gegebenenfalls auch ihres Berufserlaubnisantrages bei der Hessischen Approbationsbehörde (dies ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)), mehrere Monate oder gar Jahre andauere und keine Zwischenmeldungen über den Sachstand erfolge. Hierzu nahm Dr. rer. pol. Dieter Laux, Dezernatsleiter für Heilberufe mit Approbation und ausländischen Abschlüssen, ausführlich Stellung und beantwortete zahlreiche weitere Fragen der Gäste. Er wies daraufhin, dass die Anträge erst bearbeitet werden können, wenn sie vollständig seien und eine Vielzahl an Anträgen diesem Erfordernis nicht gerecht werde, so dass sich das Approbationsverfahren auch deswegen in die Länge zöge. Da das HLfGP nun personell besser aufgestellt sei, könnten die Anträge jetzt zügiger bearbeitet werden. Auch habe das HLfGP die Berufserlaubnis nach § 10 Abs. 2 Bundesärzteordnung (BÄO) dahingehend optimiert, dass diese nur noch die Einschränkung für eine selbstständige Tätigkeit sowie für leitende Tätigkeiten enthalte. Die Ärztinnen und Ärzte mit Berufserlaubnis dürften daher jetzt ohne die Anwesenheit von approbierten Ärztinnen und Ärzten Nacht- und Bereitschaftsdienste leisten.
Im zweiten Teil der Veranstaltung informierte Verbandsjuristin Veronika Putzmann-Heidenwag über die rechtliche Möglichkeit, wie im Falle einer langen Bearbeitungsdauer das Verfahren beim HLfGP beschleunigt werden kann: Hierzu kann ein Antragsteller eine Untätigkeitsklage gegen das HLfGP erheben. Voraussetzung hierfür ist, dass das Verfahren ab Vorliegen der vollständigen Unterlagen drei Monate lang von der Behörde nicht betrieben wurde. Der Landesverband Hessen hat bereits 18 Klagen erfolgreich durchgeführt und seinen Mitgliedern zum begehrten Antrag, nämlich die Bearbeitung der Unterlagen, verholfen, so dass sogar entweder die Berufserlaubnis oder die Approbation erteilt werden konnte. Auch können mit der Untätigkeitsklage Protokolle der Kenntnisprüfung oder das Anmeldeformular zur Kenntnisprüfung eingefordert werden. Die Kosten für die Untätigkeitsklage hat stets das Mitglied zu tragen.

Des Weiteren erhielten die Teilnehmer einen umfassenden Überblick über die Gestaltung des ersten Arbeitsvertrages. Bei welchem Arbeitgeber oder welcher Klinikkette gilt ein Tarifvertrag des Marburger Bundes und wie ist ein Arzt mit Berufserlaubnis zu vergüten? Was sind die Fallstricke bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und worauf ist bei der Weiterbildung zu achten? Putzmann-Heidenwag wies darauf hin, dass eine Ärztin oder ein Arzt mit Berufserlaubnis nach den Marburger Bund-Tarifverträgen wie eine Ärztin oder ein Arzt mit Approbation zu vergüten sei. Sie teilte mit, dass das Bundesarbeitsgericht am 20. Mai 2026 zu dieser Thematik eine Entscheidung für den TV-Ärzte/VKA verkünden werde. Zur Anrechnung von ärztlichen Tätigkeiten mit Berufserlaubnis auf die Weiterbildung informierte sie dahingehend, dass diese erst mit Vorlage der Approbationsurkunde begonnen werden kann.
Bewirtet von einem hervorragenden Cateringservice haben die Teilnehmenden auch in der Pause untereinander ihre Erfahrungen ausgetauscht. Mit dem Schlusswort durch den zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Landesverbandes Hessen, Dr. Jörg Focke, und dem Angebot, an einem Arbeitskreis für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischen Abschlüssen teilzunehmen und von den Erfahrungen auf dem Weg zur Approbation auch anderen interessierten Ärztinnen und Ärzte zu berichten, ging ein informativer und kurzweiliger Abend zu Ende. Eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema wird der Landesverband Hessen im Herbst in digitaler Form anbieten.
Veronika Putzmann-Heidenwag
