Ansprüche rechtzeitig geltend machen!

Verjährungsfrist zum Jahresende
23.November 2018
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit dem Jahresende die Verjährung von Ansprüchen droht.
Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Am Ende des Jahres 2018 verjähren daher mögliche Ansprüche aus dem Jahr 2015.

Sollten Sie dazu eine rechtliche Beratung und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 10.12.2018 an unsere Geschäftsstelle.

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle am 27. und 28. Dezember 2018 geschlossen ist!

 

Marburger Bund
Landesverband Baden-Württemberg
Stuttgarter Straße 72, 73230 Kirchheim

Telefon: 07021 9239-0
E-Mail: info@marburger-bund-bw.de