• Tarifverhandlungen werden fortgesetzt

    Pressemitteilung
    Klinikum Wilhelmshaven
    17.November 2019
    Hannover
    Der Marburger Bund Niedersachsen setzt am Montag, 18. November 2019, die Tarifverhandlungen für Ärzte mit dem Klinikum Wilhelmshaven fort. Oberstes Ziel: Der Arbeitgeber soll zur Tarifbindung zurückfinden und der ärztlichen Belegschaft endlich einheitliche Konditionen bieten.
    Die Tarifverhandlungen mit dem Klinikum Wilhelmshaven werden am Montag, 18. November 2019, fortgesetzt.
    Die Tarifverhandlungen mit dem Klinikum Wilhelmshaven werden am Montag, 18. November 2019, fortgesetzt.

    „Unsere Mitglieder hoffen auf einen positiven Verlauf“, sagt Rechtsanwalt Christian Dieck vom Marburger Bund Niedersachsen im Vorfeld. Er betont: „Der Arbeitgeber ist den Ärzten einen Tarifvertrag nach den bundesweiten Mindeststandards des aktuellen TV-Ärzte/VKA schuldig. Nur so kann das Klinikum konkurrenzfähig Fachkräfte halten und gewinnen.“

    Am Klinikum Wilhelmshaven werden Ärzte, die nach 2013 einen Vertrag unterschrieben haben, hinsichtlich einer zusätzlichen Altersvorsorge immer wieder vertröstet. Der TV-Ärzte/VKA wird nur eingeschränkt und in veralteten Fassungen angewendet. Sogar länger beschäftigte Ärzte wurden beim Abschluss neuer Verträge zum Fach- oder Oberarzt um die Zusatzversorgung VBL gebracht. Dabei hatte das Klinikum in der Vergangenheit stets beteuert, man werde sich bemühen, die Lücke bei Neu-Verträgen zu schließen.

    In der Ärzteschaft sorgt die bestehende Ungleichbehandlung für Unmut. Darunter leiden Betriebsklima und Außenwirkung des Krankenhauses. „Unsere Mitglieder sind sich einig: So kann es nicht weitergehen“, weiß Rechtsanwalt Dieck. „Für ärztliche Kollegen ist das Klinikum nur noch Durchlaufstation, statt des erhofften Lebensarbeitsplatzes. Das soll sich zukünftig wieder ändern.“

    Seit 2015 hat der Arbeitgeber auch den automatischen Stufenanstieg in den Entgelttabellen ausgelassen. Tariflohnabschlüsse wurden nur zögerlich durch individuelle Vereinbarungen umgesetzt. Ob, wie vom Marburger Bund gefordert, rückwirkend zum 1. Januar 2019 überhaupt eine Entgelterhöhung stattfindet, ist bisher unklar. Ärzte mit Verträgen nach 2013 sind der Willkür des Arbeitgebers ausgeliefert. Ärzte mit Alt-Verträgen haben einen Rechtsanspruch, den der Marburger Bund für sie im Ernstfall durchsetzen wird.