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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine unabhängige Einrichtung und für das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz zuständig. Ihre Beratung und ihr Votum sind für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern, in Praxen und in der Universitätsmedizin Mainz genauso zwingend vorgeschrieben wie für Ärztinnen und Ärzte in den Behörden und in der Industrie. Jedes Jahr bearbeitet die Ethik-Kommission rund 500 Neuanträge.
Mainz (mhe). Jede Forschung an Menschen bedarf der ethischen Prüfung. Alle Ärztinnen und Ärzte, die ein medizinisches Forschungsvorhaben beginnen wollen, müssen sich deshalb zuvor von der Ethik-Kommission beraten lassen. Übergreifendes Ziel ist dabei die Beurteilung von Forschungsvorhaben, die an Lebewesen durchgeführt werden, aus ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht sowie der Schutz des Individuums vor den Folgen der klinischen Forschung am Lebewesen.
„Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz leistet für den Patientenschutz wertvolle und unverzichtbare Arbeit – und das bereits seit 30 Jahren sehr akribisch und gewissenhaft. Die Ethik-Kommission ist somit wichtige Vor- und Kontrollinstanz für das Wohlergehen von Studienteilnehmern“, betont Professor Dr. med. Frieder Hessenauer, Präsident der Landesärztekammer in Rheinland-Pfalz und Marburger-Bund-Spitzenkandidat bei der im Herbst anstehenden Kammerwahl.
„Die zentrale Aufgabe unserer Ethik-Kommission ist es, den Schutz des einzelnen Menschen in der Forschung sicherzustellen. Diese Kontrollinstanz dient aber auch dem Schutz des Forschers vor sich selbst, vor blindem Ehrgeiz und Maßlosigkeit“, erinnert Prof. Dr. Hessenauer weiter.
Um bei der Beurteilung von Forschungsvorhaben allen Aspekten gerecht werden zu können, ist die Ethik-Kommission interdisziplinär mit Ärzten, Juristen, Pharmazeuten, Psychologen sowie Theologen und Vertretern vom Pflege- und Sozialdienst besetzt. „Sie wägen mögliche neue Erkenntnisse für die medizinische Versorgung und eventuelle Risiken und Belastungen kritisch gegeneinander ab.
Dabei ist die Ethik-Kommission verpflichtet, den Schutz, die Rechte und das Wohlergehen der Studienteilnehmer zu sichern und Schaden von Patienten und Probanden fernzuhalten.“ Prof. Dr. Frieder Hessenauer: „Patientenschutz ist somit oberstes Ziel der Arbeit der Ethik-Kommission.“
Die Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer in Mainz gehört mit zu den ältesten Einrichtungen ihrer Art in ganz Deutschland. „Sie ist die entscheidende Clearingstelle, wenn es um die Forschung am Menschen geht“, hebt auch der Vorsitzende der Ethik-Kommission bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Professor Dr. Stephan Letzel, klar hervor. In Rheinland-Pfalz ist die Ethik-Kommission – im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern – ausschließlich bei der Landesärztekammer angesiedelt. Professor Letzel: „Und das ist gut so! Es garantiert Neutralität und Unabhängigkeit. Beides fördert den Patientenschutz.“
Für den Patienten- und Probandenschutz nimmt die Ethik-Kommission vor einem eventuellen Studienbeginn das Studiendesign, den Prüfplan, die Eignung der Prüfer und Mitarbeiter sowie die Qualität der Einrichtungen akribisch unter die Lupe. „Darauf achten wir sehr genau“, berichtet Professor Dr. Ignaz Wessler, geschäftsführender Arzt der Ethik-Kommission.
Auch die Beziehung zwischen Studienauftraggeber und forschendem Arzt muss offengelegt werden. Und ganz wichtig: Eine ausführliche sowie leicht verständliche Patienteninformation und -aufklärung über die Studie müssen erfolgen. Auch sollten Hausärzte über eine Studienteilnahme ihrer Patienten informiert sein – soweit die Studienteilnehmer hiermit einverstanden sind.
Dass die Ethik-Kommission bei etwa einem Drittel der eingereichten Anträge Vorbehalte äußert, zeigt, wie kritisch die Kommission prüft und bewertet. In diesen Fällen muss der Antragsteller noch Zweifel ausräumen, bevor ein Votum der Ethik-Kommission erfolgen kann. Fast immer sind Änderungen der Patienteninformationen nötig, um angemessen und allgemein verständlich über die Durchführung der Studie sowie über mögliche Risiken und Belastungen zu informieren.
Fazit: „Die Ethik-Kommission ist aus der medizinischen Forschung nicht mehr wegzudenken. Sie hat sich längst als vertrauensvolle Prüfinstanz für den Patientenschutz und als verlässlicher Berater für den forschenden Arzt etabliert. Somit trägt die Ethik-Kommission auch erheblich zur Qualitätssicherung in der medizinischen Forschung bei“, erklären Professor Hessenauer, Professor Letzel und Professor Wessler übereinstimmend.
Skepsis hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit ist aber angebracht, wo Technik- und Wissenschaftssteuerung von ihnen verlangt werden. Denn es sind bei Weitem mehr rechtliche als ethische Gesichtspunkte, die ihre Arbeit kennzeichnen. Umstrittene Forschung und Medizin, vor allem deren gesellschaftlichen Auswirkungen, könnten so leicht mit einem Deckmantel des „ethisch Unbedenklichen“ umhüllt werden. Keinesfalls kann man davon ausgehen, dass gesellschaftlich umstrittene Forschung durch Ethik-Kommissionen einem Konsens zugeführt werden könnte.

