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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
"Es ist mit unserem über 60 Jahre altem Grundgesetz nicht vereinbar, den Angehörigen eines Berufsstandes das seit 1949 verbriefte Recht auf eigenständige gewerkschaftliche Betätigung einzuschränken oder gar zu verbieten", mahnte der westfälisch-lippische Kammerpräsident, Dr. Theodor Windhorst, in der jüngsten Kammerversammlung in Münster am Wochenende. Die 121 Delegierten aller Fraktionen des Ärzteparlamentes zeigten sich empört über die Initiative von BDA und DGB.
Ebenso votierten am Samstag die 121 Mandatsträger in der nordrheinischen Kammerversammlung gegen jegliche Einschränkungen der eigenständigen Gewerkschaftsarbeit des Marburger Bundes durch ein neues Gesetz, das die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zur angewendeten Tarifpluralität unterlaufen könnte. In einer Resolution forderten die Delegierten des rheinischen Ärzteparlaments die Berliner Koalition auf, die in unserer Verfassung garantierten Rechte von Arbeitnehmern zu bewahren.
"Die allermeisten Verfassungsrechtler halten die Bestrebungen von BDA und DGB für verfassungswidrig!", erklärte Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und der Bundesärztekammer. "Das nun ausgerechnet die kommunalen Arbeitgeber ihrem Tarifpartner Marburger Bund in den Rücken gefallen sind, ist nun wirklich unverschämt." Die VKA hatte öffentlich behauptet, die Ärztinnen und Ärzte würden anderen Berufsgruppen schaden.
"Tatsache ist vielmehr, dass sich ohne die arztspezifischen Tarifverträge des Marburger Bundes der Ärztemangel noch weiter verschärft hätte. Ein Blick in den Stellenanzeigenteil des wöchentlich erscheinenden Deutschen Ärzteblattes offenbart jede Woche aufs Neue, wie groß die Nachfrage nach Ärztinnen und Ärzten ist. Reicht es denn noch nicht, dass über 22.000 hierzulande teuer ausgebildete Ärztinnen und Ärzte in das Ausland geflüchtet sind?"
Beide Kammerversammlungen in NRW mahnten am Wochenende ausdrücklich, dass sich die Mitglieder des Bundestages nicht von den Arbeitgebern und Großgewerkschaften für eine grundgesetzwidrige Ausbootung von Fach- und Berufsgewerkschaften als Tarifvertragspartner einspannen lassen dürften. Dr. Theodor Windhorst: "Das wäre eine Aushöhlung unserer Demokratie!
Wenn die tarifpolitische Autonomie von Berufsgewerkschaften durch Änderungen des Tarifvertragsrechts tatsächlich gebrochen würde, würde nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft eines Betriebs gelten. „Naturgemäß haben Ärztinnen und Ärzte aber nur einen geringen Anteil an der gesamten Personalstärke eines Krankenhauses", erklärt Dr. Theodor Windhorst. "Die Mehrheitsgewerkschaft hätte dann ein exklusives Streikrecht. Alle anderen Gewerkschaften unterlägen einem Streikverbot! Derartige Betätigungs-Verbote kennt man in Europa sonst nur in längst überholt geglaubten undemokratischen Gesellschaften." Die Koalitionsfreiheit im Tarifrecht gelte jedoch unterschiedslos für alle Menschen, auch für Ärztinnen und Ärzte.

