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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Prozess um Antonius-Klinik in Wegberg
Überforderter Chefarzt richtete unendliches Leid an
Landgericht Mönchengladbach verurteilt 64-Jährigen zu vier Jahren Haft
Wegberg/Mönchengladbach (mhe). Dem späten Geständnis folgte nach eineinhalbjähriger Verhandlung ein schnelles Urteil: Ende März wurde der 54-jährige ehemalige Chefarzt und Eigentümer der Antonius-Klinik im nordrheinischen Wegberg zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. 16 Monate verbrachte der Angeklagte bereits in Untersuchungshaft. Diese wird auf das Strafmaß angerechnet.
Das Landgericht Mönchengladbach verhängte das Urteil wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zweifacher fahrlässiger Tötung und einundzwanzigfacher fahrlässiger oder schwerer Körperverletzung. Zudem darf der Mediziner seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben. Er muss zudem 30.000 Euro an Hinterbliebene zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Patienten unnötig operiert und mehrfach tödliche Behandlungsfehler begangen habe. Mehreren Patienten seien Organe entfernt worden, die nicht hätten entfernt werden müssen. Auch habe der angeklagte Chefarzt Zitronensaft als Desinfektionsmittel an Operationswunden eingesetzt.
Der 54-Jährige habe unendliches Leid über viele Patienten und deren Angehörige gebracht, „wie in einem Blindflug“ gehandelt, betonte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. In relativ kurzer Zeit hätten seine Fehler ein „erstaunliches Ausmaß“ gehabt. Insgesamt vier Patienten hätten die Fehlbehandlung nicht überlebt.
Der Chefarzt habe nicht aus finanziellen Motiven so gehandelt, sondern sei schlicht an der Sanierung der verschuldeten Klinik gescheitert. Die Klinik hatte der Angeklagte erst im Jahr 2006 für 25.000 Euro gekauft. „Er war in allen Bereichen überfordert“, befand am Ende das Landgericht Mönchengladbach.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers wird der Angeklagte kaum jemals wieder als Arzt arbeiten dürfen: „Die Chance, dass er seine Approbation zurückerhält, liegt im Promillebereich.“ In seinem Geständnis hatte der ehemalige Chefarzt als „Erklärung“ seine Arbeitsüberlastung angegeben.
Das Landgericht Mönchengladbach verhängte das Urteil wegen zweifacher Körperverletzung mit Todesfolge, zweifacher fahrlässiger Tötung und einundzwanzigfacher fahrlässiger oder schwerer Körperverletzung. Zudem darf der Mediziner seinen Beruf vier Jahre lang nicht ausüben. Er muss zudem 30.000 Euro an Hinterbliebene zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Patienten unnötig operiert und mehrfach tödliche Behandlungsfehler begangen habe. Mehreren Patienten seien Organe entfernt worden, die nicht hätten entfernt werden müssen. Auch habe der angeklagte Chefarzt Zitronensaft als Desinfektionsmittel an Operationswunden eingesetzt.
Der 54-Jährige habe unendliches Leid über viele Patienten und deren Angehörige gebracht, „wie in einem Blindflug“ gehandelt, betonte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. In relativ kurzer Zeit hätten seine Fehler ein „erstaunliches Ausmaß“ gehabt. Insgesamt vier Patienten hätten die Fehlbehandlung nicht überlebt.
Der Chefarzt habe nicht aus finanziellen Motiven so gehandelt, sondern sei schlicht an der Sanierung der verschuldeten Klinik gescheitert. Die Klinik hatte der Angeklagte erst im Jahr 2006 für 25.000 Euro gekauft. „Er war in allen Bereichen überfordert“, befand am Ende das Landgericht Mönchengladbach.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Lothar Beckers wird der Angeklagte kaum jemals wieder als Arzt arbeiten dürfen: „Die Chance, dass er seine Approbation zurückerhält, liegt im Promillebereich.“ In seinem Geständnis hatte der ehemalige Chefarzt als „Erklärung“ seine Arbeitsüberlastung angegeben.

