• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Aktueller Kommentar des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke
Mehr Transparenz in der Versorgungsforschung - bereitzustellender Datensatz muss überarbeitet und detaillierter gefasst werden
Ärztekammern benötigen uneingeschränkte Datenzugangsberechtigung
Versorgungsforschung ist die wissenschaftliche Untersuchung der Versorgung von Einzelnen und der Bevölkerung mit gesundheitsrelevanten Dienstleistungen und Produkten unter Alltagsbedingungen. Diese von der Bundesärztekammer publizierte Definition führt unmittelbar zu den Fragen, denen sich die Versorgungsforschung stellt. Dabei geht es um den Zugang der Patienten und Versicherten zur Kranken- und Gesundheitsversorgung, um Behandlungsergebnisse, um Qualität und Kosten der Versorgung. Es geht ferner um den Einfluss der Finanzierungssysteme, um soziale und individuelle Faktoren, um Organisationsstrukturen und Prozesse, um Gesundheitstechnologien. Damit geht es stets auch um die Frage, ob die aus der klinischen Forschung gewonnenen Resultate bei der Überprüfung im Versorgungsalltag bestätigt werden bzw. ob und welche Abweichungen es gibt.
Wer sich statt einer ideologischen eine faktenbasierte Diskussion über die Situation im Gesundheitswesen wünscht, der muss darauf hinarbeiten, dass möglichst viele Instanzen mit seriösem Anspruch in der Lage sind, auf gültige Daten aus der Versorgung im Alltag zurückzugreifen. Allein das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Versorgungs- und gesundheitsökonomische Forschung in den nächsten Jahren mit 54 Millionen Euro. Auch der diesjährige Deutsche Ärztetag hat beschlossen, weitere Mittel für die Versorgungsforschung bereitzustellen. Für die Ärzteschaft ist das sinnvoll, weil es um eine besondere Nähe zur klinisch praktischen Patientenversorgung und damit zum Erfolg der ärztlichen Tätigkeit geht.
Das in den kommenden Tagen in erster Lesung in den Deutschen Bundestag eingebrachte GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht eine erhebliche Stärkung der Datentransparenz vor. Per Rechtsverordnung soll das Bundesministerium für Gesundheit öffentliche Stellen des Bundes mit den Aufgaben einer Vertrauensstelle und einer Datenaufbereitungsstelle betrauen. Aus den pseudoanonymisierten Daten des Risikostrukturausgleichs beim Bundesversicherungsamt soll eine Datenbasis entstehen, mit der auch Versorgungsanalysen über längere Zeitabschnitte möglich sein sollen. Eine ­Re­identifikation der einzelnen Versicherten darf nicht möglich sein.
Bislang ist offengeblieben, ob dies mit einer uneingeschränkten Datenzugangsberechtigung auch der Ärzteschaft in Gestalt der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer einhergeht. Der Marburger Bund hält das für unbedingt erforderlich. Zwar ist im geplanten Gesetzestext davon die Rede, dass die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene die bei der Datenaufbereitungsstelle gespeicherten Daten verarbeiten und nutzen können. Es lässt sich aber nicht ausschließen, dass es um die Frage zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann, ob die Ärztekammern als zur Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisationen gewertet werden. Andererseits haben maßgebliche Vertreter der Koalition deutlich gemacht, dass die Ärztekammern in den Kreis der zum Datenzugang Berechtigten einbezogen werden sollen. Um dies eindeutig klarzustellen, wäre es gut, in den Text ausdrücklich die Bundesärztekammer und Landesärztekammern aufzunehmen.
Zudem ist der aktuell vorgesehene Datensatz nicht ausreichend, weil er nur Ausschnitte des Versorgungsgeschehens abbilden kann. So fehlen Informationen zu im Krankenhaus durchgeführten stationären und ambulanten Maßnahmen, abgerechneten EBM-Ziffern in der kassenärztlichen Versorgung sowie ein Regionalkennzeichen, das kleinräumige Analysen ermöglicht. Ohne solche Informationen sind Aussagen zum Bedarf und zu möglichen regionalen Abweichungen vom Durchschnitt der Versorgung nicht möglich. Durchgeführte Operationen und andere Eingriffe wären etwa gar nicht auswertbar. Deshalb muss der bereitzustellenden Datensatz überarbeitet und detaillierter gefasst werden, sodass auch Angaben über stationäre Fälle, Arzneiverordnungen, Pflegestufen, Leistungen der stationären Rehabilitation und zum Beispiel selektivvertragliche Versorgung zugänglich werden. Der Marburger Bund setzt sich dafür ein, den Gesetzentwurf in diesem Sinne zu verbessern.
 
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