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Debatte um Transplantationsgesetz
Jedem Menschen ist diese Entscheidung zumutbar!
Kammerpräsident Dr, Theo Windhorst: Erklärungslösung bedeutet Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts
Münster (mhe). Im Vorfeld der Debatte des Bundesrats-Gesundheitsausschusses über das neue Transplantationsgesetz hat sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, erneut für die Informations- und Erklärungslösung ausgesprochen. "Jeder Bürger sollte sich nach entsprechend ausführlicher Information für oder gegen eine Organspende entscheidet", erklärte Dr. med. Windhorst.

"Diese Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist jedem Menschen zuzumuten. So kann die Mangelsituation in der Transplantationsmedizin hierzulande entschärft werden. Tausende hilflose Menschen leiden zurzeit auf der Warteliste. Nach wie vor ist die Organspende in Deutschland von einem massiven Mangel geprägt. Über 12.000 Bürger warten auf neue Organe. Es werden dringend benötigte Spenderorgane aus anderen Ländern eingeführt.

Das Organmangel-Problem sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der alle Beteiligten daran arbeiten müssten, gemeinschaftlich eine wirksame Lösung zu finden. „Dies geht nur mit einem Bündel an Maßnahmen, das eine breitere Information der Bevölkerung, eine stärkere Verankerung des Themas Organspende in den Krankenhäusern sowie möglicherweise eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen umfasst.“

Die Politik sei aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Daseins- und Gesundheitsfürsorge für die Bürger nachzukommen. Die Kliniken müssten ihre gesetzliche Aufgabe erfüllen und entsprechende Ressourcen für die Organspende sowie die geforderten Transplantationsbeauftragten bereitstellen. Und die Bürger sollten, sagte Dr. Windhorst weiter, „in unserem solidarischen Gesundheitssystem sowohl die Notwendigkeit der Lebensrettung schwerstkranker Menschen als auch die Wahrnehmung der postmortalen Würde und des Selbstbestimmungsrechts jedes Einzelnen berücksichtigen“.

Jeder Mensch könne sich etwa bei dem Verfassen einer Patientenverfügung auch zum Thema Organspende äußern. „Damit wird das Selbstbestimmungsrecht des Patienten aus der Verfügung mit der Organspende in einer Art dualen Entscheidung verbunden.“

Die Entwicklung der Organspendezahlen in Nordrhein-Westfalen stagniere derzeit bei etwa 250 Spenden pro Jahr. Mit 14,3 Organspendern auf eine Million Einwohner liege NRW 2010 im Vergleich der Bundesländer deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 15,3 Organspendern pro Million Einwohner. Der Kammerpräsident macht auch auf die Diskrepanz aufmerksam, dass zwar 80 Prozent der Bevölkerung sich in Umfragen positiv zur Organspende äußerten, aber nur 14 Prozent auch einen Spenderausweis mit sich führten. „Dabei sterben pro Tag drei Menschen auf der Warteliste“, mahnte Dr. Windhorst.

 
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