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    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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MB-Haustarifvertrag Universitätsmedizin Mainz
Respektales Ergebnis auch ohne Arbeitskampf!
Ärzte-Gehälter erhöhen sich im Gesamtvolumen von über fünf Prozent
Mainz. Nach harten und schwierigen Verhandlungen haben sich der Marburger Bund Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und die Universitätsmedizin Mainz in einem 17-stündigen Verhandlungsmarathon in der Nacht zum 3. Dezember erstmalig auf einen Haustarifvertrag für Ärzte geeinigt. Die 850 Ärztinnen und Ärzte an dem einzigen Universitätsklinikum in Rheinland-Pfalz erhalten mit dem "TV-Ärzte/ Universitätsmedizin Mainz" eine Gehaltserhöhung mit einem Gesamtvolumen von über fünf Prozent.

Die Gehaltstabelle für Ärzte erhöht sich in zwei Stufen: Rückwirkend zum 1. Juli 2011 steigen die Ärzte-Gehälter zunächst um 2,5 Prozent. Zum Beginn des Jahres 2012 erhöhen sie sich um weitere 1,6 Prozent. Die reine Gehaltstabelle verbessert sich dadurch um insgesamt knapp 4,2 Prozent. Hinzu addieren sich noch weitere Verbesserungen. Die Laufzeit des Haustarifvertrages endet am 30. Juni 2013.

Dazu sagte der Marburger Bund Vorsitzende Rudolf Henke: "Dieses Tarifergebnis kann sich wirklich sehen lassen. Es bringt den Ärztinnen und Ärzten in Mainz marktgerechte finanzielle Verbesserungen und macht die Universitätsmedizin Mainz in der Tariflandschaft zu einem attraktiven Arbeitgeber für Ärztinnen und Ärzte." Von dem Abschluss geht ein bundesweites Signal aus. "Der Mainzer Abschluss zeigt, dass große Klinikarbeitgeber am Verhandlungstisch auch ohne Arbeitskampf zu vernünftigen Tarif-Lösungen mit dem Marburger Bund in der Lage sind und den Wert der ärztlichen Arbeit anerkennen können", betont Rudolf Henke.

"Die Universitätsmedizin Mainz braucht mit diesem Tarifabschluss für Ärztinnen und Ärzte einen Vergleich mit den anderen Universitätskliniken im Bundesgebiet nicht zu scheuen", erklärt der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, RA Rolf Lübke. Unverständlich bleibe jedoch, warum die Universitätsmedizin nicht bereit gewesen sei, bei der Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall die Schlechterstellung der Uni-Ärzte gegenüber anderen Klinikträgern zu beseitigen, obwohl sich dies finanziell nicht auswirken würde. Die Mainzer Tarifverhandlungen waren bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen von einer beiderseits konstruktiven Atmosphäre und vor allem von der ernsthaften Suche nach einer vernünftigen Lösung geprägt", berichtet RA Rolf Lübke.

Vor dem Hintergrund des nun erzielten Mainzer Haustarifvertrages erscheint das jüngste Angebot der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die 45.000 Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern in Höhe von dürftigen 1,1 Prozent pro Jahr umso unverständlicher und provokanter. Rudolf Henke: "Der Vergleich mit den Mainz Verhandlungen belegt auch, wie abwegig die VKA-Schuldzuweisungen für das Scheitern der Tarifverhandlungen sind. Ein Angebot der VKA muss sich einpassen in aktuell marktübliche Tarifabschlüsse. Solange uns die kommunalen Arbeitgeber aber kein konkurrenzfähiges Tarifangebot für Ärzte vorlegen, besteht am Verhandlungstisch keine Chance zu einer vernünftigen Lösung. Deshalb haben wir im Bereich der VKA nun die Urabstimmung über die Frage der Aufnahme des Arbeitskampfes eingeleitet."

Der Mainzer Tarifabschluss sieht neben den linearen Steigerungen eine Reihe weiterer Verbesserungen vor, hier sind insbesondere folgende Eckpunkte zu nennen:

Ø In der Entgelt-Tabelle wird für Assistenzärzte eine neue Gehaltsstufe im sechsten Jahr etabliert; für Fachärzte zudem eine zusätzliche Stufe ab dem 13 Jahr.

Ø Statt der bisherigen Zuschläge für Nachtarbeit in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr in Höhe von 1,28 Euro pro Stunde, erhalten die Mainzer Uni-Ärzte ab Anfang 2012 einen 15-prozentigen Zuschlag auf ihr individuelles Stundenentgelt. Der Nachtarbeits-Zuschlag, der nun auch für Bereitschaftsdienste gezahlt wird, erhöht sich Mitte 2012 auf 20 Prozent.

Ø Zudem werden für 144 Stunden Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst ein Tag Zusatzurlaub und für 288 Stunden Nachtarbeit im Bereitschaftsdienst zwei Tage gewährt.

Ø Die Tarifvertragsparteien einigten sich erstmals auf eine Begrenzung der Zahl der Dienste. In der Regel sollen Ärzte nicht mehr als fünf Bereitschaftsdienste und zehn Rufbereitschaften im Monat absolvieren.

Ø Ferner wird der Einsatzzuschlag für Ärzte im Rettungsdienst von heute 15,41 Euro auf 20 Euro erhöht.

Ø Verbesserungen wurden im Geltungsbereich erzielt, da Ärzte in patientennahen Servicebereichen, Arbeitsmediziner und Betriebsärzte in den Tarifvertrag integriert wurden.

Ø Ärzte, die zeitweilig in die Forschung wechseln, erhalten nun für zwei Jahre ihr Gehalt auf der Basis des TV Ärzte.

Ø Klare Regelungen gegen den Missbrauchs bei der Befristung von Arbeitsverträgen, damit ist z.B. der Weg zur Habilitation mit max. drei befristeten Arbeitsverträgen möglich.


Rudolf Henke unterstrich, dass insbesondere in Zeiten des Ärztemangels Kliniken nur mit attraktiven Gehältern, mit guten Arbeitsbedingungen und einem verbesserten Gesundheitsschutz die geeigneten Ärztinnen und Ärzte gewinnen können, gerade die Etablierung von Höchstgrenzen bei den Diensten sei ein Schritt in die richtige Richtung, auch, um das Familien- und Arbeitsleben besser zu vereinbaren.

Mit diesem Tarifabschluss erkennt die Universitätsmedizin Mainz die besondere Leistung und Verantwortung des ärztlichen Personals an, denn neben der ärztlichen Versorgung der besonders schweren medizinischen Fälle betreiben die Ärztinnen und Ärzte zudem die medizinische Forschung und die Lehre. Die Universitätsmedizin Mainz ist ein renommierter Wissenschaftsstandort und mit 3500 Medizin-Studenten ein zentraler Ausbildungsort für den dringend benötigten ärztlichen Nachwuchs.

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Zum Hintergrund:
Da der rheinland-pfälzische Gesetzgeber die einzige Universitätsklinik des Landes im Jahr 2009 durch das Universitätsmedizingesetz aus dem bisherigen Geltungsbereich des Tarifvertrages für Ärzte mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) herausnahm, sind die direkten Verhandlungen auf Landesebene notwendig geworden. Der übergangsweise noch geltende Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte (TV-Ärzte/TdL) lief Mitte dieses Jahres aus.

Tabelle als .pdf zum Download

 
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