• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Aktueller Kommentar des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke
Grüner Meilenstein
Landesdelegiertenkonferenz plädiert für gesunde Arbeitsbedingungen - nun auch für Ärzte / Systematische Arbeitszeiterfassung angestrebt
Nach dem Deutschen Ärztetag in Kiel bin ich gefragt worden, ob die Bundesärztekammer mit ihrer neuen Führung in Zukunft auf mehr Einfluss rechnen könne. Die dieser Frage zugrunde liegende Vermutung eines bislang schwachen politischen Einflusses der Ärzteschaft kann ich nicht nachvollziehen. Einfluss ist nicht davon abhängig, dass er in öffentlichen Bildern sichtbar wird. Öffentlich vermittelte Bilder spiegeln nicht immer die tatsächlichen Verhältnisse wider. Gewiss gab es bis zum Beginn der bereits wieder beendeten Amtszeit von Philipp Rösler manche Schwierigkeiten im Dialog mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Jörg Hoppe hat in seiner Abschiedsrede festgestellt, dass inzwischen eine neue Form des Dialogs entstanden ist. Sie hat auch Ergebnisse gehabt, die sich sehen lassen können.
Dazu gehören die politisch in und trotz der Wirtschaftskrise erreichte Stabilisierung der Finanzen der GKV unter Einsatz erheblicher Mittel aus dem Bundeshaushalt und die Fortsetzung dieses Kurses nach Rückkehr des Wirtschaftswachstums. Dazu gehört eine grundlegende Offenheit mit denen im Gesundheitswesen, die die Patienten versorgen. Dazu gehört, dass heute die Patienten politisch mehr im Mittelpunkt stehen als das Gebot, die Portemonnaies der Beitragszahler zu schonen. Und dazu gehört das neu entstandene politische Bewusstsein, dass man für die Sicherung des ärztlichen Nachwuchses etwas tun muss.
Dieses Bewusstsein mag besonders deutlich werden bei der Vorbereitung für das geplante Versorgungsgesetz. Manche bezeichnen das Gesetz polemisch als ein Ärztegesetz, um deren Interessen es in erster Linie gehe. Diese Kritik übersieht, dass in dessen Vordergrund Schlussfolgerungen daraus entstehen, dass die Patientenversorgung Schaden nimmt, wenn für sie nicht genug Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen. Für eine ausreichende Versorgung mit Ärzten zu sorgen verdient deshalb das Prädikat „Patientenrechtegesetz“. Denn was nützen alle theoretisch sehr schönen Regelungen eines Patientenrechtegesetzes, wenn keine Ärzte da sind, um diese Rechte einzulösen?
Das scheint auf einer weiteren Ebene nun auch in der Partei der Gesundheitsministerin Barbara Steffens verstanden zu werden. Auf ihrer ordentlichen Landesdelegiertenkonferenz in Emsdetten am 28./29. Mai 2011 haben Bündnis 90/Die Grünen einen Beschluss zur Gesundheitspolitik gefasst, der zwar nicht in jedem Punkt ungeteilten Applaus erhalten kann, in einigen wesentlichen Fragen aber eine Art Meilenstein grüner Gesundheitspolitik ist.
Das gilt vor allem für die Passage „Gute Versorgung braucht gesunde Pflegende und starke Ärztinnen und Ärzte“. Eine gute medizinische und pflegerische Versorgung erfordere nicht zuletzt gute Arbeitsbedingungen für die in der Gesundheitsversorgung Beschäftigten. Der Druck zum effizienteren und wirtschaftlicheren Agieren in der stationären Versorgung habe in den letzten Jahren zunehmend zu einer hohen Arbeitsverdichtung geführt und damit die Arbeitsbelastung der Gesundheitsberufe erheblich erhöht.
Der viel diskutierte Ärztemangel beschränke sich längst nicht mehr nur auf Nachwuchssorgen im ambulanten Sektor. Auch viele Kliniken, „insbesondere abseits der großen Ballungsräume“, hätten zunehmend damit zu kämpfen, vakante Stellen nicht mehr nachbesetzen zu können. Für die verbliebenen Mitarbeiter bedeute das schon heute oft mehr Arbeit und Überstunden, für die Patienten zunehmend einen Verlust an verfügbarer, zwischenmenschlicher Arzt-Patienten-Zeit und nicht zuletzt auch an Versorgungsqualität.
Die Grünen kündigen an, dass sie „über bestehende Bestimmungen hinaus eine gesetzliche Regelung für die verbindliche, systematische Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten in allen an der Patientenversorgung beteiligten Berufen schaffen, die empfindliche Sanktionen bei wiederkehrenden Verstößen vorsieht“. Diese Absicht begrüßen wir im Marburger Bund sehr. Wir messen ihren Ernst u. a. auch daran, für dieses Ziel die bereits bestehenden Bestimmungen konsequent zu nutzen. Wir bieten dem Landesgesundheitsministerium dafür gerne unsere Kooperation und Mitwirkung an. Hier werden wir berichten, was sich daraus ergibt.
 
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