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    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Universitätsmedizin Mainz
Klinikleitung orientiert sich am Tarifvertrag für Ärzte
Dritte Verhandlungsrunde: Arbeitszeitfragen erörtert - Tarifverhandlungen werden am 6. Juli fortgesetzt
Mainz (rhl). In der dritten Verhandlungsrunde mit dem Vorstand der Universitätsmedizin Mainz wurden vereinbarungsgemäß die allgemeinen und arztspezifischen Arbeitszeitfragen eingehend erörtert. Dabei orientierten sich die Vorschläge der Klinikleitung weitgehend an den bisher gültigen Regelungen des Tarifvertrages für die Ärzte an Universitätskliniken.

Als schwierig dürfte sich allerdings angesichts der insoweit unterschiedlichen Positionen eine Übereinkunft in der Frage der Gestaltung der regelmäßigen Arbeitszeit und der Überstunden darstellen. Die Universitätsmedizin legte Vorstellungen zur Schaffung sogenannter Arbeitszeitkonten in Verbindung mit Rahmenarbeitszeiten vor.
Praktisch läuft dies darauf hinaus, dass die Vergütung von Mehrarbeit (Überstunden) über den bisherigen dreimonatigen Ausgleichszeitraum hinaus aufgeschoben wird. Die entsprechenden Stunden sollen einem "Konto" gutgeschrieben werden, von dem dann Minderarbeit (sogenannte "Minusstunden") abgezogen werden können.
Darüber hinaus wünscht die Universitätsmedizin, dass solche Mehrarbeit, die innerhalb eines bestimmten täglichen Zeitkorridors erbracht wird, zuschlagsfrei bleibt. Der Verhandlungsführer des Marburger Bundes, Rechtsanwalt Rolf Lübke, wies darauf hin, dass diese Vorstellungen des Klinikvorstandes im klaren Widerspruch zu den Beschlusslagen vieler Hauptversammlungen des Marburger Bundes stehen, und dass eine Einigung kaum vorstellbar sei.
Eine weitergehende Verständigung über diesen Aspekt konnte in der vergangenen Woche daher nicht erzielt werden. Es wird die Aufgabe der Universitätsmedizin in den weiterführenden Verhandlungen sein, die Erforderlichkeit einer Verlängerung des Ausgleichszeitraums für Mehrarbeit über den gegenwärtigen Zeitraum von drei Monaten hinaus erst einmal überzeugend darzulegen. Nach den Mitgliederumfragen des Marburger Bundes bewegt sich das Volumen der über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleisteten Mehrarbeit (Überstunden) in einem Umfang, der keine solche Verlängerung sinnvoll und erforderlich erscheinen lässt.

Ob vielleicht geringfügige Modifikationen an den bestehenden Regelungen auch für die Mitglieder des Marburger Bundes von Vorteil sind, werden die weiteren Verhandlungen zeigen. Die Tarifverhandlungen werden am 6. Juli 2011 zunächst mit dem Themenschwerpunkt "Geltungsbereich und allgemeine Regelungen" fortgesetzt.

 
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