• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Universitätsmedizin Mainz
Tarifverhandlungen in fünfter Runde fortgesetzt
Fortsetzung am 16. August
Mainz (rhl). Die Tarifverhandlungen zwischen Marburger Bund und Universitätsmedizin Mainz wurden am 26. Juli in 5. Runde fortgesetzt. Die Arbeitgebervertreter hatten Gelegenheit, ihre Vorstellungen zu einem Haustarifvertrag weiter zu konkretisieren.
Erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen nach wie vor zum Geltungsbereich eines Tarifvertrages und zu den Arbeitszeitfragen. Der Marburger Bund fordert wie auch in anderen Tarifverhandlungen die uneingeschränkte Geltung des Tarifes für alle angestellten Ärztinnen und Ärzte. Die Universitätsmedizin will es dagegen bei der bisherigen Regelung des TdL-Tarifvertrages belassen, wonach insbesondere die Ärzte in den theoretischen Fächern und die Betriebsärzte nicht vom Geltungsbereich des MB-Tarifvertrages erfaßt werden.
Den Forderungen der Arbeitgeberseite nach Einführung von Arbeitszeitkonten, Rahmenarbeitszeit und Arbeitszeitkorridoren ist der Marburger Bund unter Hinweis auf dem entgegen-stehende Beschlüsse seiner Gremien entschieden entgegengetreten.
Es konnte aber in ganzen einer Reihe von Einzelfragen Konsens erzielt werden, vor allem zu Detailregelungen im allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Insoweit konnten bereits vorläufige Texteinigungen erreicht werden. Die Arbeitgeberseite verfolgt nach intensiven Gesprächen auch Ihre Vorstellungen zu einer abweichenden Eingruppierungsmatrix nicht mehr weiter. Diese Vorstellungen der Universitätsmedizin hätten nach Einschätzung des Marburger Bundes bereits strukturell zu erheblichen finanziellen Nachteilen für einzelne Gruppen, vor allem die der Oberärzte geführt.
Die getroffenen Absprachen stehen wie üblich noch unter dem Vorbehalt einer Gesamteini-gung. Die Tarifverhandlungen werden am 16. August fortgesetzt.
 
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