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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Etappensieg für freie Meinungsäußerungen von Arbeitnehmern
Kündigung von Pflegerin nach öffentlicher Kritik am Personalmangel nicht rechtens
Straßburg/Köln (mhe). Ist die öffentliche Kritik am eigenen Arbeitgeber erlaubt? Und rechtfertig die öffentliche Kritik an Missständen am Arbeitsplatz oder am Chef die fristlose Entlassung? Mit dem sogenannten "Whistleblowen" beschäftigte sich in Straßburg heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Der Fall: Eine kritische Altenpflegerin bei Vivantes in Berlin hatte öffentlich berichtet, dass der Konzern zu wenig Personal habe und deshalb, die Pflegeheim-Bewohner nicht adäquat versorge. Daraufhin war der 50-Jährigen fristlos gekündigt worden; eine Entscheidung, die deutsche Gerichte bestätigt haben.
Der Europäische Gerichtshof hat die Kündigung wegen der öffentlichen Kritik am eigenen Arbeitgeber dagegen nun für nicht rechtens erklärt. Der Straßburger Gerichtshof gab der 50-jährigen Pflegerin nicht nur Recht, auch muss die Bundesrepublik der Klägerin nun 10.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil Deutschland mit der Akzeptanz der Kündigung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen habe, urteilte der Straßburger Gerichtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dieser Entscheidung schützen die Straßburger Richter Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Zweifellos hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, sahen auch die Straßburger Richter, aber das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege sei nun mal wichtiger.
Die Klägerin hatte vor ihrer Anzeige offenbar mehrfach ihre Kollegen und die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass das Personal überlastet sei. Wesentliche Mängel in der Pflege und den Personalmangel hatte auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei einem Kontrollbesuch festgestellt.
Der Fall: Eine kritische Altenpflegerin bei Vivantes in Berlin hatte öffentlich berichtet, dass der Konzern zu wenig Personal habe und deshalb, die Pflegeheim-Bewohner nicht adäquat versorge. Daraufhin war der 50-Jährigen fristlos gekündigt worden; eine Entscheidung, die deutsche Gerichte bestätigt haben.
Der Europäische Gerichtshof hat die Kündigung wegen der öffentlichen Kritik am eigenen Arbeitgeber dagegen nun für nicht rechtens erklärt. Der Straßburger Gerichtshof gab der 50-jährigen Pflegerin nicht nur Recht, auch muss die Bundesrepublik der Klägerin nun 10.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil Deutschland mit der Akzeptanz der Kündigung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen habe, urteilte der Straßburger Gerichtshof. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mit dieser Entscheidung schützen die Straßburger Richter Arbeitnehmer, die auf Missstände in Unternehmen oder Institutionen öffentlich aufmerksam machen. Zweifellos hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, sahen auch die Straßburger Richter, aber das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege sei nun mal wichtiger.
Die Klägerin hatte vor ihrer Anzeige offenbar mehrfach ihre Kollegen und die Geschäftsleitung darauf hingewiesen, dass das Personal überlastet sei. Wesentliche Mängel in der Pflege und den Personalmangel hatte auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei einem Kontrollbesuch festgestellt.

