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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Gelsenkirchen/Bielefeld/Mainz. Mit großer Sorge betrachten die Ärztinnen und Ärzte in den Gelsenkirchener, Bielefelder und Mainzer Krankenhäusern seit Monaten wie der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitergeberverbände (BDA) versuchen, der deutschen Ärzteschaft das Recht der eigenständigen gewerkschaftlichen Betätigung zu rauben. DGB und BDA verlangen von der Bundesregierung und dem Bundestag, dass im Grundgesetz in Art. 9 für jedermann und für jeden Beruf verankerte Grundrecht zur Bildung von Vereinigungen zur Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu entwerten.
Daher haben die drei Bezirksversammlungen Gelsenkirchen, Bielefeld und Rheinhessen des Marburger Bundes am 14., 15. und 16. März 2011 einstimmig beschlossen, die Abgeordneten des Bundestages nachdrücklich aufzufordern, sich im Bundestag für den Erhalt der grundgesetzlich geschützten Tarifpluralität einzusetzen.
Nicht nur renommierte Verfassungsrechtler haben bereits öffentlich schwerwiegende Bedenken gegen ein solches mögliches Vorgehen der Bundesregierung geäußert. Auch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung hat erst Anfang März in einer empirischen Analyse im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vor überstürzten gesetzgeberischen Eingriffen in die sog. Tarifpluralität und damit in die grundgesetzlich geschützte Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften gewarnt.
Die vor über 60 Jahren gegründete Ärztegewerkschaft Marburger Bund vertritt bundesweit als einzige Ärztegewerkschaft die tariflichen und berufspolitischen Interessen von über 108.000 der gut 140.000 angestellten und verbeamteten Ärztinnen und Ärzten hierzulande. Unser Erfolg als eigenständige Gewerkschaft ist Arbeitgebern und Großgewerkschaften offensichtlich ein Dorn im Auge.
Die Ärztinnen und Ärzte im Marburger Bund Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz lassen uns das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Bildung einer Gewerkschaft für Ärztinnen und Ärzte nicht nehmen. Wir werden es auch künftig nicht zulassen, dass wir als erfolgreiche Spartengewerkschaft mit einem juristisch fragwürdigen Gesetz oder mit Änderungen des Arbeitskampfrechtes für alle Zeit aus der eigenständigen Tarifarbeit heraus gedrängt werden sollen.
Als Ärztinnen und Ärzte im Marburger Bund LV NRW/RLP fordern wir die Abgeordneten aus NRW und RLP im Bundestag ausdrücklich auf, jegliche Einschränkung der freiheitlichen gewerkschaftlichen Arbeit des Marburger Bundes zu unterlassen, denn alle "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (GG-Artikel 9 Absatz 3). Hierunter fallen auch Änderungen des Arbeitskampfrechtes, die wir ebenso strikt ablehnen.
Seit Jahren streiten wir für verbesserte Arbeitsbedingungen für Ärzte, damit sich der Ärztemangel in Gelsenkirchen und Bielefeld sich nicht noch weiter verschlimmert.
"Da Ver.di und der DGB einerseits und die Arbeitgeberverbände anderseits unsere Anliegen seit Jahren mit Füssen treten, ist es nicht erstaunlich, dass Sie angesichts der durch uns Ärztinnen und Ärzten - in der Regel ohne Streik - erreichten tariflichen Verbesserungen ein eigenes Vertretungsrecht verbieten wollen.
Unser Glaube an die Möglichkeiten unserer Demokratie wäre erschüttert, wenn Sie sich als Politiker allerdings eines einseitigen Verbotes einer Interessensvertretung anschliessen würden. Der Große will also den Kleinen im Tarifgeschäft verbieten, nur weil es ihm passt. Das hat mit Demokratie nichts zu tun!"
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RESOLUTION
Wir fordern den Erhalt der Tarifpluralität!
Der Grundgesetz-Artikel Neun Absatz Drei erlaubt keine Einschränkungen!
Wir unterzeichnenden Ärztinnen und Ärzte lassen uns das verfassungsrechtlich verbriefte Grundrecht auf Bildung einer Gewerkschaft für Ärztinnen und Ärzte nicht nehmen. Als Ärztinnen und Ärzte fordern wir die Bundesregierung ausdrücklich auf, jegliche Einschränkung der gewerkschaftlichen Arbeit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund zu unterlassen, denn alle "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.“ (Grundgesetz-Auszug: Artikel 9 Absatz 3). Hierunter fallen auch die angedachten Änderungen des Arbeitskampfrechtes, die wir ebenso strikt ablehnen.
Unterschriftenliste
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