• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Kanzleramt kündet Gesetzes-Eingriff in Tarifpluralität an
Der Bundesrepublik droht eine Tarifdiktatur!
Will die Bundesregierung ein Grundrecht zerstören? / Neuer Musterbrief / E-Mail-Adressen mit direktem Zugang zu 170 Bundestags-Abgeordneten aus NRW und RLP

Köln/Berlin (mhe). Am heutigen 29. März hat das Kanzleramt in Berlin unsere schlimmsten Befürchtungen offiziell bestätigt: Die schwarz-gelbe Bundesregierung will ab dem 5. April 2011 einen Gesetzentwurf auf den parlamentarischen Weg bringen, der uns das verfassungsrechtlich verbriefte Recht rauben soll, künftig noch als eigenständige Ärztegewerkschaft hierzulande die beruflichen Interessen der Ärztinnen und Ärzte zu vertreten. Man ist sich in den Berliner Regierungskreisen bei diesem Vorhaben offenbar auch der Stimmen der SPD-Opposition sicher.

Damit droht über 60 Jahre nach der Verabschiedung unseres Grundgesetzes in der Bundesrepublik eine regelrechte Tarifdiktatur. Per Zwangsgesetz soll nämlich künftig in jedem Betrieb eine höchst fragwürdige Tarifeinheit hergestellt werden, damit würde auch in Ihrem Krankenhaus eine originäre ärztliche Interessensvertretung schlagartig wirkungslos werden. Dagegen müssen wir uns aktiv wehren.

Alles, was wir seit dem Jahr 2006 für die Ärzteschaft im Tarifgeschäft erreicht haben, steht derzeit wieder auf dem Spiel, weil die unter Mitgliederschwund leidenden Großgewerkschaften in überraschendem Schulterschluss mit den Arbeitgebern unseren Erfolg beneiden und über uns entscheiden wollen - eine für uns vollkommen unakzeptable Fremdbestimmung droht.

Dabei müsste es doch Bundeskanzler Angela Merkel eigentlich viel besser wissen, denn Angela Merkel ist in einem diktatorischen, sozialistischen Unrechts-Staat mit SED-Einheitsgewerkschaften aufgewachsen. Und die Sozialdemokraten? Sie haben am Ende der Weimarer Republik selber die unsäglichen Folgen eines schrecklichen Schlages gegen die Weimarer Verfassung erlebt.

Trotz des jüngsten Offenbarungseides in der Atompolitik will die Bundesregierung nun einmal mehr die Interessen der Industrie und des DGB befriedigen. Düstere Klientel- und Machtpolitik! Wir machen uns große Sorgen um die Qualität unserer Demokratie. Sie persönlich müssen sich jetzt gegen diese unakzeptable Politik zur Wehr setzen!

Senden Sie bitte jetzt allen nordrhein-westfälischen und rheinland-pfälzischen Abgeordneten des Bundestages Ihre Meinung! Manche haben in den vergangenen Tagen den auch auf unserer Homepage verfügbaren Musterbrief bereits gesendet.

Zu viele haben aber von Ihrer persönlichen Chance, bei unseren Politikern in Berlin intensive Nachdenklichkeit zu erzeugen, noch keinen Gebrauch gemacht. Bitte beteiligen Sie sich jetzt alle! Nutzen Sie den ersten und/oder den dieser E-Mail anhängenden zweiten Musterbrief. Im Rahmen des jetzt drohenden Gesetzgebungsverfahrens droht uns ein empfindlicher Verlust unserer freiheitlichen Grundordnung, den auch Sie ganz persönlich leider spüren werden.

Erinnern wir uns, schon 2005 wollte ver.di mit dem TVÖD die ärztlichen Gehälter massiv absenken, so hätte ein 30-jähriger Arzt durch ver.di binnen zwanzig Berufsjahren über 120.000 Euro Gehalt verloren. Das haben wir alle seinerzeit gemeinsam mit Ihnen und bisher auch erfolgreich abgewehrt. Bitte akzeptieren Sie deshalb diesen aktuellen Anschlag auf Ihre verfassungsmäßigen Rechte nicht. Kämpfen auch Sie so frühzeitig wie möglich, kämpfen wir jetzt gemeinsam!

Kopieren Sie bitte den zweiten Musterbrief an die Bundestags-Abgeordneten in Ihre E-Mails und kopieren Sie dann die E-Mail-Adressen der MdB aus dem zweiten Worddokument in „Gruppen“ in das BCC-Feld und senden Sie mit sechs E-Mails allen Abgeordneten Ihre Post. Ihre BCC-Kopien an uns und Kopien von möglichen Antworten der MdB helfen uns. Betr.: Keine Einschränkung demokratischer Grundrechte - Tarifpluralität erhalten!
 
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Kontakt:
Michael.Helmkamp@netcologne.de

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Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in ihren eigenen Angelegenheiten gehört in der Demokratie zu den ehernen Grundrechten und im deutschen Grundgesetz zu den Garantien, die unmittelbar aus der Menschenwürde resultieren. Das Grundgesetz gewährleistet auch im Bereich des Arbeitsrechts völlig selbstverständlich die positive und die negative Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG). Im Zweifel gilt der Vorrang der Freiheit.

Mit seinem Urteil vom 7. Juli 2010 hat das Bundesarbeitsgericht die notwendige Änderung der Rechtsprechung im Sinne der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität vollzogen. Damit wird die Rechtsprechung des Gerichts der in den vergangenen Jahren entwickelten Änderung der Rechtswirklichkeit angepasst. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts erlangen Inhalt und Wirkungsweise eines Tarifvertrags Legitimation durch die „freie Entscheidung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Mitglied einer Koalition zu werden“. Der Abschluss von Tarifverträgen und die damit bewirkte Normsetzung ist „kollektiv ausgeübte Privatautonomie“.

Arbeitgeber und DGB haben den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten und früheren SPD-Vorsitzenden Kurt Beck für ihre Initiative gewonnen, die darauf abzielt, dass der Tarifvertrag der jeweils mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Vorrang vor anderen Tarifverträgen hat. Rheinland-Pfalz hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Im Grundgesetz sind jedoch derartige Sonderrechte für selbst ernannte Tarifkartelle nicht vorgesehen.

Koalitionsfreiheit impliziert nicht nur, dass Arbeitnehmer sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen können, sondern auch das Recht haben zu streiken, um tarifpolitischen Forderungen ihrer Gewerkschaft Nachdruck zu verleihen – unabhängig etwa davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Das Grundgesetz spricht deshalb auch in Artikel 9 Absatz 3 von der Koalitionsfreiheit „für alle Berufe“.

Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich in seinen Beschlüssen zur Abkehr vom Grundsatz der Tarifeinheit hervorgehoben und Tarifpluralität als „Folge des verfassungsrechtlich vorgesehenen und geschützten Koalitionspluralismus“ bezeichnet (Beschluss des Vierten Senats BAG vom 27. Januar 2010). Die auch vom Marburger Bund in Anspruch genommene Tarifpluralität ist also notwendige Konsequenz elementarer Freiheitsrechte der Arbeitnehmer.

Vor diesem Hintergrund kann ich nur davor warnen, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts durch ein Zwangsgesetz wieder rückgängig zu machen. Um ein Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit zu verhindern, werde ich Ihnen auch weiterhin die verfassungsrechtlich unzweifelhaften Argumente vortragen.

Mit freundlichen Grüßen
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