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    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Beiträge 2011
Aktueller Kommentar des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke
HIV-Outing für den Umschluss?
Ärzteschaft steht mit ihrer Kompetenz den Rechts- und Gesundheitspolitikern aus allen Parteien mit Rat bereit
Der AIDS-Hilfe Nordrhein-Westfalen ist es gelungen, mit Hilfe der FDP ein Thema auf die Tagesordnung des Landtags in Düsseldorf zu bringen, das die Rechte von und den Umgang mit HIV-Infizierten im Strafvollzug betrifft. Hintergrund ist ein aus dem Jahr 1988 stammender Erlass des Justizministeriums, der sich im Laufe der 23 Jahre seitdem nicht geändert hat.
Justizminister Thomas Kutschaty hat den Inhalt dieses Erlasses vor dem Plenum wiedergegeben. Danach gilt Folgendes: HIV-infizierte Gefangene sind grundsätzlich in Einzelhafträumen unterzubringen; eine gemeinschaftliche Unterbringung kommt ausnahmsweise aber in Betracht. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des nicht infizierten Gefangenen. Dies gilt gleichermaßen für einen kurzzeitigen, gemeinschaftlichen Aufenthalt in einem Haftraum, den sogenannten Umschluss von Gefangenen.
Nach Informationen aus den Justizvollzugsanstalten werden die Mithäftlinge dann schriftlich über die HIV-Infektion des Zellennachbarn informiert und dokumentieren dies durch ihre Unterschrift. Sowohl nach den Erfahrungen der AIDS-Hilfe als auch in der Beurteilung zum Beispiel der FDP und der Grünen erleben die Betroffenen diese Praxis als eine Form der Diskriminierung und beklagen, dass auf diese Weise auch alle anderen Mitgefangenen von ihrer HIV-Infektion erfahren.
Die FDP hat im Landtag einen Beschluss beantragt, die Landesregierung solle „Regelungen, mit denen Gefangene in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zur Offenlegung ihrer HIV-Infektion gezwungen werden, wenn sie an den Gemeinschaftszeiten teilnehmen wollen, mit sofortiger Wirkung“ aufheben und den Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.01.1988 zu Maßnahmen zur AIDS-Früherkennung und -Behandlung in Justizvollzugseinrichtungen (4551–IV.23) den heutigen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen anpassen.
In der Begründung des FDP-Beschlusses wird darauf hingewiesen, die Gefangenen verzichteten mit der Einwilligung zur Informationsweitergabe über ihre HIV-Infektion im Fall eines Umschlusses auf den Schutz von höchstpersönlichen und vertraulichen Daten. Dieses Verfahren werfe berechtigte Fragen im Hinblick auf die Umgehung des Schutzes persönlicher Daten und die ärztliche Schweigepflicht auf. Ein Großteil der Gefangenen sei sich der Tragweite einer solchen Einwilligung gar nicht bewusst.
Gerade in Justizvollzugsanstalten würden solche Informationen unter den Gefangenen, die zudem im Gegensatz zu Bediensteten nicht der Schweigepflicht unterliegen, schnell die Runde machen. Insoweit könnten Diskriminierung und Isolation die Folge sein. Auch erfolge insoweit keine Erläuterung und rechtliche Belehrung.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat beschlossen, sich dem Thema im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration zu widmen.
In meinen Augen kann der Erlass neben der Problematik in der Frage der Schweigepflicht auch zu einem falschen Verhalten gegenüber Personen beitragen, deren HIV-Status nicht bekannt ist. Denn grundsätzlich wird man empfehlen müssen, sich gegenüber jedermann so zu verhalten, als könne eine HIV-Infektion vorliegen.
Ohnehin ist ja die Kontagiosität zum Beispiel für Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Infektionen wesentlich höher als die für HIV. Vielleicht ist es das Sinnvollste, diese Fragen einmal in einem Fachgespräch des nordrhein-westfälischen Landtags zu erörtern. Ich bin sicher, dass die Ärzteschaft mit ihrer Kompetenz hierbei gerne bereitsteht, den Rechts- und Gesundheitspolitikern aus allen Parteien entsprechenden Rat zu geben.
 
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