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    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt Koalitionsfreiheit
Arztspezifische Tarifverträge haben sich hierzulande bewährt!
Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst warnt im Falle eines Gesetzeseingriffs vor "Versorgungsunruhe" in den Krankenhäusern
Münster. Aufgrund der Fürsorgepflicht der Ärzteschaft für eine kontinuierliche und ausgewogene Versorgung der Patienten spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für den Erhalt der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität aus. Bei Missachtung der entsprechenden grundgesetzlichen Regelung im Artikel 9 Abs. 3 fürchtet die Kammer Unruhe in der Ärzteschaft.

ÄKWL-Präsident Dr. Theodor Windhorst sagt vor dem Hintergrund der Pläne von Arbeitgebern und Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB), Tarifverträgen der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb Vorrang vor anderen Tarifverträgen zu geben: „Eine Monopolstellung von Einheitstarifverträgen darf es nicht geben. Wir müssen die Freiheit der Arbeitnehmer zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit erhalten. Besonders die arztspezifischen Tarifverträge in den Krankenhäusern haben sich bewährt.“

Deshalb dürfe die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit nicht rückgängig gemacht werden. Im Juli des vergangenen Jahres hatte das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein Grundsatz der Tarifeinheit (Ein tarifvertrag, ein Betrieb) mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar sei.

Kammerpräsident Dr. Windhorst verweist darauf, dass die Krankenhäuser schon jetzt massive Probleme hätten, freie Arztstellen wieder zu besetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kammerangaben etwa 1200 freie Arztstellen. Die Abwanderung von Nachwuchsmedizinern werde auch durch die derzeit schlechte Arbeitssituation in den Kliniken gefördert. Nur mit angemessenen Arbeitsbedingungen könnten Bedingungen geschaffen werden, Ärztinnen und Ärzte in ausreichender Zahl im Krankenhaus zu halten und damit auch die Versorgung der Patienten sicherzustellen.
„Hier kommt den arztspezifischen Tarifverträgen eine hohe Bedeutung zu“, betonte Dr. Windhorst. Er warnt vor einer „Versorgungsunruhe in den Kliniken“, wenn sich Arbeitgeber und DGB mit ihren Forderungen in der Politik durchsetzen würden. „Wir brauchen keine zusätzlichen Störfaktoren in den Krankenhäusern, die Situation ist durch den Ärztemangel bereits angespannt genug. Tarifstreitereien dürfen nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden.“

 
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