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    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Verwaltungsgericht Mainz auf dem Prüfstand
Lange Wege zum Berufsgericht?
Landesärztekammer kritisiert Sparprogramm der neuen Regierung
Mainz (mhe). Mit einem entschiedenen Protest reagiert die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz auf das Vorhaben der neuen rot-grünen Landesregierung, die bislang vier Verwaltungsgerichte im Land auf künftig nur noch drei zu reduzieren. Gemeinsam mit den anderen Heilberufskammern in Rheinland-Pfalz spricht sich die Landesärztekammer mit allem Nachdruck dafür aus, dass das Verwaltungsgericht Mainz erhalten bleibt.
Am Verwaltungsgericht Mainz sind sowohl die Berufsgerichte der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz und auch der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz angesiedelt.
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 1978 vier Verwaltungsgerichte: Mainz, Koblenz, Trier und Neustadt an der Weinstraße. Hier werden nicht nur die Beschwerden der Bürger gegen den Staat in erster Instanz verhandelt. An den Berufsgerichten wickeln die Heilberufskammern auch ihre Verwaltungsverfahren ab.
Da die rheinland-pfälzischen Heilberufskammern ihren Sitz ebenfalls in der Landeshauptstadt Mainz haben, bedeutet dies kurze Wege für die Berufsgerichtsbarkeit und fördert so auch eine schnelle Erledigung von Rechtsstreitigkeiten und -verfahren.
Im rot-grünen Koalitionsvertrag steht zwar ausdrücklich, dass „eine gute Erreichbarkeit von Justiz zur Garantie des Rechtsstaates“ gehört, aber die geplante Reduzierung spricht dem klar entgegen. Dem Vernehmen nach soll der Standort Mainz oder Neustadt dem Sparprogramm der Landesregierung zum Opfer fallen.
Ohne das Verwaltungsgericht in unserer Landeshauptstadt Mainz würde aber die leistungsstarke und bürgernahe Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt geschwächt", mahnt der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Frieder Hessenauer.
Für Mainz als größte Stadt des Bundeslandes mit Sitz vieler Verwaltungen ist ein Verzicht auf ein Verwaltungsgericht nicht sinnvoll, stellen die Heilberufskammern gemeinsam fest. Der Erhalt des Mainzer Standortes ist im Sinne der Bürgernähe. Denn bei Verlagerung aller Fälle beispielsweise nach Koblenz oder Neustadt müssen Bürgerinnen und Bürger rund 100 Kilometer lange Fahrtstrecken auf sich nehmen.
Müsste das Verwaltungsgericht in Mainz seine Pforten schließen, würde dies auch den akademischen Nachwuchs treffen. Denn am Sitz der größten Universität des Landes hat das Gericht die zentrale Zuständigkeit für Numerus-Clausus-Verfahren der Universitäten Mainz, Koblenz-Landau und der Fachhochschule. Dies alles müsste dann aufwändig verlagert werden.
Die Heilberufskammern appellieren daher aus all diesen Gründen gemeinsam an die neue Landesregierung, den Standort des Verwaltungsgerichts in Mainz weiter zu erhalten.
 
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