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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Modellprojekt in vier Kliniken in Rheinland-Pfalz
Delegation ja, Substitution nein!
Kammerpräsident Prof. Dr. Frieder Hessenauer: Einheit von Diagnostik und Therapie wahren!
Mainz (mhe). Mit Hinweisen auf den immer größer werdenden Sparzwang im Gesundheitswesen und den fortschreitenden Ärztemangel wollen Krankenhäuser zunehmend ärztliche Leistungen durch kostengünstigeres, nichtärztliches Personal ausführen lassen.
Die lebhafte berufspolitische Debatte, ob und welche ärztlichen Leistungen überhaupt an nichtärztliche Berufe delegiert werden dürfen und können, hat in den vergangenen Jahren für erhebliche Aufmerksamkeit nicht nur in der fachärztlichen Presse gesorgt.
„Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten kann zu einer Entlastung der Klinikärztinnen und Klinikärzte führen. Dabei muss aber der Grundsatz der Einheitlichkeit des Arztberufes in Diagnostik und Therapie gewahrt bleiben“, unterstreicht der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer. Dringlich wäre aber vor allem eine stärkere Entlastung der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern von den arztfremden bürokratischen Aufgaben. „So würden wir Ärztinnen und Ärzte wieder mehr Zeit für die notwendige Patienten-Zuwendung erhalten.“
„Delegation ärztlicher Leistungen ja, aber keine Substitution – so unmissverständlich und klar hat sich der Marburger Bund in der Landesärztekammer stets konsequent gegen eine Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Berufe ausgesprochen“, erinnert Prof. Hessenauer, der Spitzenkandidat des Marburger Bundes bei den rheinland-pfälzischen Kammerwahlen in diesem Herbst.
In Rheinland-Pfalz wird in den nächsten drei Jahren an vier ausgewählten Kliniken u. a. getestet, wie ärztliche Aufgaben im Krankenhaus delegiert werden können. „An diesem Modellprojekt nehmen das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, das Westpfalzklinikum Kaiserslautern, die Universitätsmedizin Mainz sowie das Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich teil“, informiert Prof. Hessenauer. „Wir haben als Landesärztekammer nicht nur die vier Kliniken mit ausgewählt: Wir werden auch den Prozess in den nächsten drei Jahren sehr genau begleiten.“
„Eine Delegation kann immer nur auf Weisung des Arztes an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter erfolgen“, erinnert Prof. Hessenauer weiter. Der Arzt bleibe zur permanenten Überwachung und Aufsicht verpflichtet, wobei sich der Umfang dieser Pflichten nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation des Mitarbeiters richtet. Prof. Hessenauer: „Sicherheit und Schutz des Patienten müssen dabei immer im Vordergrund stehen.“ Aus diesem Grund muss der Arzt sich auch immer in unmittelbarer Rufweite aufhalten.
In der klinischen Praxis besteht im Einzelfall eine große Unsicherheit darüber, ob eine delegierbare Leistung vorliegt. „Soweit Leitlinien existieren, ist dem Arzt immer zu raten, sich an diese zu halten und anderenfalls im Zweifel von einer höchstpersönlichen Leistung auszugehen, um sich keinen rechtlichen Risiken auszusetzen“, hebt Prof. Hessenauer hervor.
Die lebhafte berufspolitische Debatte, ob und welche ärztlichen Leistungen überhaupt an nichtärztliche Berufe delegiert werden dürfen und können, hat in den vergangenen Jahren für erhebliche Aufmerksamkeit nicht nur in der fachärztlichen Presse gesorgt.
„Die Delegation ärztlicher Tätigkeiten kann zu einer Entlastung der Klinikärztinnen und Klinikärzte führen. Dabei muss aber der Grundsatz der Einheitlichkeit des Arztberufes in Diagnostik und Therapie gewahrt bleiben“, unterstreicht der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. med. Frieder Hessenauer. Dringlich wäre aber vor allem eine stärkere Entlastung der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern von den arztfremden bürokratischen Aufgaben. „So würden wir Ärztinnen und Ärzte wieder mehr Zeit für die notwendige Patienten-Zuwendung erhalten.“
„Delegation ärztlicher Leistungen ja, aber keine Substitution – so unmissverständlich und klar hat sich der Marburger Bund in der Landesärztekammer stets konsequent gegen eine Substitution ärztlicher Leistungen durch nichtärztliche Berufe ausgesprochen“, erinnert Prof. Hessenauer, der Spitzenkandidat des Marburger Bundes bei den rheinland-pfälzischen Kammerwahlen in diesem Herbst.
In Rheinland-Pfalz wird in den nächsten drei Jahren an vier ausgewählten Kliniken u. a. getestet, wie ärztliche Aufgaben im Krankenhaus delegiert werden können. „An diesem Modellprojekt nehmen das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, das Westpfalzklinikum Kaiserslautern, die Universitätsmedizin Mainz sowie das Verbundkrankenhaus Bernkastel/Wittlich teil“, informiert Prof. Hessenauer. „Wir haben als Landesärztekammer nicht nur die vier Kliniken mit ausgewählt: Wir werden auch den Prozess in den nächsten drei Jahren sehr genau begleiten.“
„Eine Delegation kann immer nur auf Weisung des Arztes an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter erfolgen“, erinnert Prof. Hessenauer weiter. Der Arzt bleibe zur permanenten Überwachung und Aufsicht verpflichtet, wobei sich der Umfang dieser Pflichten nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation des Mitarbeiters richtet. Prof. Hessenauer: „Sicherheit und Schutz des Patienten müssen dabei immer im Vordergrund stehen.“ Aus diesem Grund muss der Arzt sich auch immer in unmittelbarer Rufweite aufhalten.
In der klinischen Praxis besteht im Einzelfall eine große Unsicherheit darüber, ob eine delegierbare Leistung vorliegt. „Soweit Leitlinien existieren, ist dem Arzt immer zu raten, sich an diese zu halten und anderenfalls im Zweifel von einer höchstpersönlichen Leistung auszugehen, um sich keinen rechtlichen Risiken auszusetzen“, hebt Prof. Hessenauer hervor.

