• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Aktueller Kommentar des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke
Lebenswirklichkeit und Alltagssorgen
Ärzteschaft hofft bei Daniel Bahr auf offene Ohren für ihre Sorgen
Nun also der Vorsitzende der FDP NRW. Daniel Bahr, Bundestagsabgeordneter aus Münster, wird Bundesminister für Gesundheit. Während der Arzt Philipp Rösler in die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik rückt, übernimmt der gelernte Bankkaufmann und studierte Volkswirt Daniel Bahr die Leitung des Gesundheitsressorts. Zugleich rückt Ulrike Flach, bisher gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion und Bundestagsabgeordnete aus Mülheim/Essen-Borbeck, als Parlamentarische Staatssekretärin in die vorherige Funktion von Daniel Bahr nach. Unser Landesverband gratuliert dazu und wünscht den beiden neuen Amtsinhabern viel Glück, und er hofft auch auf ein besonders offenes Ohr für die spezifischen Probleme zum Beispiel im Hinblick auf die unterdurchschnittlichen Honorare niedergelassener Ärzte und die unterdurchschnittlichen Basispflegesätze der Krankenhäuser in NRW.
Philipp Rösler bleibt in seiner ersten Rede als FDP-Vorsitzender seinem im Gesundheitsministerium geübten Ton treu: Er versteht Politik als Unterstützung für den einzelnen Menschen. Rösler erklärt die FDP zur neuen Freiheits-Partei, die auf alle Fragen eine liberale Antwort haben will. Die FDP müsse sich mehr auf die Lebenswirklichkeiten und die Alltagssorgen der Menschen konzentrieren. Die Menschen fühlten, dass sich politische Debatten fast nie um diese Sorgen drehten. „Deshalb sind sie oft so enttäuscht von der Politik“, sagt er.
Von den Lebenswirklichkeiten und den Alltagssorgen der Menschen auszugehen: Das ist ein guter Ansatzpunkt auch zur weiteren Gestaltung der Gesundheitspolitik. Das gilt zum Beispiel auch in der Frage, wie wir das Miteinander von stationärem und ambulantem Bereich in der gesundheitlichen Versorgung organisieren wollen. Wir können mit unserem Gesundheitswesen und seinen insgesamt rasch verfügbaren und gut zugänglichen Leistungen sicher zufriedener sein als in vielen anderen Ländern, aber auch bei uns gibt es Verbesserungsmöglichkeiten.
Die Verbindung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung bei Patienten, die auf beide Bereiche angewiesen sind, gehört mit Sicherheit dazu. Dass dieser Wunsch keine graue Theorie, sondern eine praktische Alltagssorge ist, zeigt mir ganz aktuell die Teilnahme an Veranstaltungen der Mukoviszidose-Selbsthilfe und der Selbsthilfe bei angeborenem Herzfehler. Wer bei solchen Erkrankungen allen Belastungen und Ängsten zum Trotz einmal Vertrauen zu Ärztinnen und Ärzten geschöpft hat, die sich um ihn kümmern, der sieht nicht ein, warum er eine andere Hilfe nur deshalb in Anspruch nehmen soll, weil starre und ungeeignete Zuständigkeitsregeln auf seine Situation angewendet werden.
Außerdem: Die Diagnostik und Therapie für Patienten mit derart komplexen Krankheitsbildern muss auf alle Ressourcen im ambulanten wie im stationären Bereich zurückgreifen können. Zu diesen Ressourcen gehören besondere Ausstattungen ebenso wie eine besondere Erfahrung im Umgang mit der jeweiligen Erkrankung. Wenn es um Erkrankungen mit besonderem Verlauf, seltene Erkrankungen und solche geht, die hoch spezialisierte Leistungen erfordern: Darf es dann darum gehen, ob diese spezialisierte fachärztliche Versorgung vom Krankenhaus aus erfolgt, durch besonders qualifizierte Vertragsärzte oder auch Medizinische Versorgungszentren und Schwerpunktpraxen? Wenn wir den Patienten in den Mittelpunkt nehmen, sicher nicht. Hier darf nicht eine Konkurrenz zwischen den verschiedenen Organisationsformen die Versorgungswirklichkeit prägen und das Wahlrecht der Patienten beeinträchtigen, sondern wir brauchen Integration und Kooperation als Leitprinzip.
Für diese begrenzten Patientengruppen ist der Vorschlag richtig und das Bundesministerium für Gesundheit sollte an ihm auch nach dem Ministerwechsel festhalten, die (möglichst) wohnortnahe fachärztliche Versorgung und die (möglichst) wohnortnahe stationäre Versorgung durch eine spezialisierte fachärztliche Versorgungssäule zu ergänzen, deren Ärzte sich Patienten ambulant unabhängig davon widmen können, ob man sich sonst auf ambulante oder stationäre Aufgaben konzentriert. Darin liegt eine wesentliche Chance, die Konflikte etwa um den § 116 b SGB V und auch die Konflikte um bestimmte ambulante Operationen nach § 115 SGB V zu entschärfen. Natürlich ist dazu die konkrete Versorgungssituation zu berücksichtigen. Der beste Ort dafür ist eine sektorübergreifende Koordinierungsstelle mit einer zentralen Rolle der die beteiligten Arztgruppen umfassenden Landesärztekammern.
 
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