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Notfalldienst-Reform trifft Kliniken in Westfalen-Lippe
Unkollegiale Arbeitsübertragung
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe entledigt sich des nächtlichen Sicherstellungs-Auftrages
Münster (mhe). Mit deutlicher Kritik reagiert die gesamte Fraktion des Marburger Bundes in der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe auf ein nicht abgesprochenes Vorgehen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bei der Notfalldienst-Reform.
„Ohne Rücksprache mit der Ärztekammer Westfalen-Lippe, dem Marburger Bund oder den Klinikärzten vor Ort wurde die Notfallversorgung von Patienten nach der Schließung der 63 neuen Notfallpraxen in den Kliniken um spätestens 22 Uhr klammheimlich auf die Klinikärzte übertragen“, kritisiert der MB-Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Pohl in einem Brief an den Vorstand der KVWL.
Die mit Inkrafttreten der Notfalldienst-Reform Anfang Februar mittlerweile geübte Praxis besteht darin, dass die Telefonzentrale in Duisburg alle Patienten nach den Schließungen schlicht obligat an die Kliniken verweist. Nach ersten Angaben ist es in den Klinikambulanzen mit Notfallpraxis bei den primär einer vertragsärztlichen Versorgung zuzuordnenden „Bagatellfällen“ um eine Steigerung von bis zu 30 Prozent gekommen. Die Inanspruchnahme des ärztlichen Fahrdienstes zu diesen Zeiten ist dagegen moderat geblieben.
„Es ist offensichtlich eine flächendeckend geübte Praxis der KVWL“, informiert auch der 2. Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP, Prof. Dr. Ingo Flenker, „gemeinsam mit den Klinikträgern der 63 Notfallpraxen in Westfalen-Lippe vertraglich zu vereinbaren, dass die Sicherstellung der Versorgung zu den unbeliebten Arbeitszeiten auf die Klinikärzte übertragen wird.“
In dem Musterkooperationsvertrag der KVWL für die 63 Kliniken mit Notfallpraxen wird sogar wörtlich von einer „Übernahme der Notfallversorgung nach der Schließung der Notfallpraxen“ gesprochen. „Uns erreichen berechtigte, massive Beschwerden der Klinikärztinnen und -ärzte, obwohl wir einer solchen Vereinbarung  so niemals zugestimmt haben und auch nicht beteiligt worden sind.“
„In den Krankenhäusern werden unsere Kolleginnen und Kollegen noch nicht einmal über ihre Einbindung in originäre Angelegenheiten der Sicherstellung informiert! Dies ist unter praktischen und kollegialen Gesichtspunkten in den Auswirkungen nicht kollegial“, unterstreicht Dr. Rainer Pohl.
Die Fraktion des Marburger Bundes fordert deshalb den Vorstand der KVWL auf, den Sicherstellungsauftrag über den gesamten Zeitraum des in der gemeinsamen Notfalldienstordnung hinterlegten Zeitrahmens umfassend wahrzunehmen. Im Falle einer Einbindung von Kliniken müssten zudem Zuständigkeiten und Verantwortung im Rahmen der Sicherstellungen klar definiert oder aber (wenn nötig) delegiert werden.
Die MB-Fraktion verlangt ferner, in Zukunft von den Vertragspartnern auf Klinikseite einzufordern, dass notwendige Anpassungen von Kapazitäten und Organisationsstrukturen auch definitiv vorgenommen werden, um der Mehrbelastung des Klinikpersonals Rechnung zu tragen. Bestehende Verträge sind diesbezüglich zu prüfen, betonte die MB-Fraktion.
Letztendlich sei die aktuelle Organisation so anzupassen, dass die inadäquate Inanspruchnahme komplementärer Versorger (Kliniken und auch Rettungsdienste) auf ein Minimum beschränkt bleibt.
Nur wenn die skizzierten Probleme bearbeitet und unter Beachtung der Interessen der Klinikärzte gelöst werden, werde die Zustimmung der MB-Fraktion zum Konzept des neuen Notfalldienstes aufrecht­erhalten.
 
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