• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Durchbruch beim Kampf um die Bewahrung der Tarifpluralität
Verstand, Vernunft und Verfassungstreue haben sich bei Ver.di durchgesetzt
Kammerpräsident Dr. Theo Windhorst begrüßt Entscheidung der Ver.di-Basis für Erhalt der Koalitionsfreiheit
Münster (mhe). Welch eine kluge Kehrtwende! Seit Juni 2010 hatten die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und die Arbeitgebervereinigung BDA in einzigartiger Allianz von der Politik gefordert, das grundgesetzlich geschützte Recht der Betätigung von Berufsgewerkschaften wie dem Marburger Bund schlicht zu eliminieren.

Nun hat auch die Ver.di-Basis erkannt, dass ein dementsprechendes Zwangsgesetz zur sogenannten Tarifeinheit verfassungswidrig wäre. Die Basis verweigerte in den letzten Wochen zunehmend dem Ver.di-Chef Frank Bsirske die Gefolgschaft und hat ihn nun sogar zur Umkehr gezwungen - eine empfindliche Niederlage für Frank Bsirske:

Ver.di ist nun strikt gegen die Tarifeinheit und jede gesetzliche Einschränkung des Streikrechtes! Es lebe die längst bewährte Tarifpluralität! Ver.di verlangt, dass auch der DGB den Vorstoß zur Tarifeinheit aufgeben soll. Nun ist der DGB gezwungen, seine Position zu überdenken. Es erscheint kaum denkbar, dass der DGB noch an seiner bisherigen Forderung festhalten wird.

„Verstand, Vernunft und Verfassungstreue haben sich bei der Gewerkschaft Ver.di endlich durchgesetzt“, kommentiert der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL), Dr. Theodor Windhorst, den aktuellen Beschluss des Gewerkschaftsrates, die gemeinsame Tarifeinheits-Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände der Arbeitgeber nicht länger zu unterstützen.

Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst: „Damit dürfte dieser unsägliche Plan der DGB-Spitze endgültig begraben sein. Namhafte Verfassungsrechtler haben uns in unserer Kampagne gegen diese unsäglich Verbots-Initiative unterstützt und das Vorhaben als verfassungswidrig bewertet. Weit über 5000 Ärztinnen und Ärzte allein aus unserem Marburger-Bund-Landesverband haben sich zudem in die MB-Unterschriftenlisten für den Erhalt der Tarifpluralität eingetragen. Eine Flut an E-Mails erreichte zudem die Bundestagspolitiker aus NRW und RLP.

Der Kammerpräsident hat sich auch schon in der Vergangenheit für den Erhalt der Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität ausgesprochen. Er fürchtet bei der Missachtung der entsprechenden grundgesetzlichen Regelungen Unruhe in der Ärzteschaft. „Denn schließlich haben sich die arzt-spezifischen Tarifverträge bewährt“, erklärt Dr. Theodor Windhorst.

Eine Monopolstellung von Einheitstarifverträgen dürfe es hingegen nicht geben. Die Freiheit der Arbeitnehmer zur Gründung von Gewerkschaften und damit die Koalitionsfreiheit müssten unverändert erhalten bleiben. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit dürfe nicht rückgängig gemacht werden. Im Vorjahr hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt klargestellt, dass der Grundsatz der Tarifeinheit mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar sei. Dr. Theodor Windhorst: "Das war die Bestätigung dessen, was hierzulande seit langem gelebt wurde!"

Windhorst klagt, dass die Krankenhäuser bereits jetzt massive Probleme hätten, freie Arztstellen wieder zu besetzen. In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Kammerangaben fast 1.500 freie Arztstellen. Die Abwanderung von jungen Ärztinnen und Ärzten werde auch durch die derzeit schlechte Arbeitssituation in den Kliniken gefördert. „Nur mit angemessenen Arbeitsbedingungen können wir unsere Nachwuchsmediziner in der klinischen Versorgung halten. Wir müssen attraktive Arbeitsplätze anbieten. Hier kommt den arztspezifischen Tarifverträgen eine hohe Bedeutung zu“, sagt DR. Windhorst. „Wir brauchen Versorgungsruhe in den Krankenhäusern. Zusätzliche Störfaktoren durch verfassungswidrige Tarifstreitereien können wir in den Kliniken nicht gebrauchen. Deutschland hat sich bisher mit seiner bewährten Tarifpluralität als ein streikarmes Land ausgezeichnet.“

 
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