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    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Das Ende des Wartezeitensystems?
Bewerber mit schlechteren Abiturnoten erkämpfen vor Gericht Studienplätze für Medizin
Gelsenkirchen (mhe). Vier Studienplatzbewerber im Fach Humanmedizin haben vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nach sechsjähriger Wartezeit einen Studienplatz für Medizin erstritten. Die 6. Kammer des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts sah mit Blick auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus die "Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten".
Die Stiftung für Hochschulzulassung (frühere ZVS) wurde von den Verwaltungsrichtern im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die vier Studienbewerber in München, Hannover, Marburg und Kiel vorläufig zuzulassen (Az.: 6 L 941/11; 6 L 929/11; 6 L 940/11 und 6 L 942/11).
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige für alle Verfahren zuständige Gericht gegen die Stiftung für Hochschulzulassung zuständig. Die Dortmunder Zulassungstelle hat bereits Revision vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt.
Zurzeit bewerben sich über 44.000 Abiturienten um die insgesamt 8753 Studienplätze. Etwa 40 Prozent der Studienplätze für Tier- und Humanmedizin werden von der Stiftung für Hochschulzulassung in einem zentralen Vergabeverfahren vergeben. 20 Prozent erfüllen die geforderte Abiturnote von 1 bis 1,1. Weitere 20 Prozent erhalten von der Stiftung für Hochschulzulassung ihren Studienplatz nach Wartezeiten, die in den vergangenen Jahren stetig angestiegen sind. Die übrigen Studienplätze vergeben die Universitäten selbst.
Die Gelsenkirchener Richter erkannten in ihrer Entscheidung an, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn die Medizinstudienplätze in erster Linie nach den Abiturnoten vergeben werden. Jedoch müssten auch diejenigen Studienplatzbewerber, die eine schwächere Abiturnote erlangt haben, zumindest eine "realistische Chance auf eine Zulassung zum Studium der Tier- oder Humanmedizin" haben. Dies sei bei den vier Klägern mit Wartezeiten von mehr als sechs Jahren aber nicht mehr der Fall.
 
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