• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

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Aktueller Kommentar des MB-Vorsitzenden Rudolf Henke
Regulatorischer Overkill!
Europäische Kommission will Einfluss auf Inhalte ärztlicher Qualifizierung massiv ausdehnen
In den Zeitungen ist derzeit viel die Rede von Überlegungen der Europäischen Kommission, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege zu erhöhen. Das wäre der Fall, wenn die Kommission sich mit ihrem Entwurf für eine Neufassung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG der Europäischen Kommission durchsetzt.
Bisher wird in dieser Richtlinie eine zehnjährige Schulzeit zur Voraussetzung für eine EU-weit anerkennungsfähige Ausbildung in der Krankenpflege gemacht. Kurz gesagt: Wer zehn Jahre Schulbildung aufweist, kann die Ausbildung in der allgemeinen Krankenpflege beginnen. In Deutschland entspricht diese Mindestvoraussetzung auch dem nationalen Recht. Das gilt zwar noch für einige weitere Staaten, aber die allermeisten EU-Länder verlangen auf nationaler Ebene zwölf Jahre Schulzeit. In Deutschland hieße das im Regelfall: Abitur.
Die EU-Kommission will diese zwölf Jahre nun in die EU-Richtlinie übernehmen. Eine automatische Anerkennung der deutschen Krankenpflegeausbildung in anderen EU-Mitgliedsländern wäre dann an diese Voraussetzung geknüpft. Deutschland setzt sich dagegen zur Wehr. Das Ergebnis ist offen, wobei aus den Pflegeorganisationen in Deutschland teils vehement für den Vorschlag der EU-Kommission geworben wird.
Im Schatten dieser Auseinandersetzungen ist die öffentliche Aufmerksamkeit für eine andere Neuregelung im Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission noch nicht besonders entwickelt. Die Europäische Kommission will ihren Einfluss auf den Inhalt der ärztlichen Qualifizierung massiv ausdehnen. Das soll dadurch geschehen, dass sie Rechtsakte zu einer ganzen Reihe von Themen erlassen kann. Die Kommission will einen Auftrag, zu regulieren
a) welche Kenntnisse in den Wissenschaften entsprechend dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angemessen sind und welche Kompetenzen sich aus diesen Kenntnissen ergeben sollten;
b) welche Kenntnisse in den Ausbildungsgegenständen ausreichend sind und welche Kompetenzen für den Erwerb dieser Kenntnisse erforderlich sind;
c) welche Kenntnisse der klinischen Sachgebiete und Praktiken dem Fortschritt entsprechend angemessen sind und zu welchen Kompetenzen die Kenntnisse führen sollen;
d) welche klinische Erfahrung angemessen ist.
Jeder von uns weiß, wie unermesslich komplex bereits in Deutschland die Definition von Inhalten der ärztlichen Ausbildung und der ärztlichen Weiterbildung ist. Dies auf Europa zu übertragen wäre für mich der regulatorische Overkill.
Abgesehen davon: Welches Recht sollte die EU-Kommission haben, Regelungen in einem Sachverhalt zu treffen, den die nationale Ebene regeln kann. Mit dem Prinzip der Subsidiarität hat das nichts zu tun. Zur Festlegung der akademischen Inhalte im Medizin- (und Zahnmedizin-)studium müsste stattdessen in einem multinationalen Verfahren eine Beurteilung des medizinisch-technischen Fortschritts erfolgen.
Mit Recht hat sich auch der Medizinische Fakultätentag hierzu positioniert. So schwierig ich die Positionen des Fakultätentags in der Diskussion um das Wahlrecht der PJ-Absolventen zwischen Akademischen Lehrkrankenhäusern finde: In diesem Punkt der nationalen Kompetenzen für die Definition der Inhalte der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verdient der Fakultätentag jede Unterstützung. Aus Gesprächen im Bundesministerium für Gesundheit entnehme ich, dass auch die Bundesregierung in die gleiche Richtung votiert und in Brüssel agiert.
Für den März ist ein Treffen von Bundesärztekammer, Marburger Bund, Medizinischem Fakultätentag, Bundesverband der Medizinstudierenden Deutschlands, Deutschem Hochschulverband und weiteren Organisationen geplant, in dem auch die Frage der Berufsanerkennungsrichtlinie sicher auf der Tagesordnung stehen wird. Ein Votum in größtmöglicher Gemeinsamkeit ist für dieses Treffen unser Ziel.
Eine neue Richtlinie der EU bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments, sodass auch dort eine Debatte mit dem Ziel in Gang gebracht werden kann, der Kommission die Grenzen ihres Einflusses zu zeigen.
 
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