• Marburger Bund

    Die Ärztegewerkschaft

    Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

home | impressum |    RSS-Feed   
Bookmarken
Kritik am geplanten Patientenrechtegesetz
Keine Förderung einer Misstrauenskultur!
Kammerpräsident Dr. Theo Windhorst: Verhältnis zwischen Arzt und Patienten könnte beschädigt werden
Münster (mhe). Das im Entwurf vorgelegte sogenannte Patientenrechtegesetz bündelt eine Reihe von bestehenden Gesetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will mit dem neuen Gesetzespaket die Patientenrechte nicht nur übersichtlicher zusammenführen, sondern auch die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem stärken.
Das BMG hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Patientenbeauftragten ein Grundlagenpapier für das geplante Patientenrechtegesetz erarbeitet. Patienten sollen laut BMG dank des neuen Gesetzes medizinische Angebote hinterfragen, ärztliche Leistungen einfordern und letztlich dazu beitragen, dass ein wirkungsvoller Wettbewerb im Gesundheitssystem stattfindet. Die Reaktion von Ärzteschaft, Krankenkassen und Verbraucherschützern sind gespalten. Es gibt nicht nur Zustimmung für das schon im Berliner Koalitionsvertrag besiegelte Gesetzesvorhaben.
Der Gesetzesentwurf weise zwar in die richtige Richtung, kommentiert der westfälisch-lippische Kammerpräsident Dr. Theodor Windhorst. Doch nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) sollte die Bundesregierung eher dafür sorgen, dass die individuelle Arzt-Patienten-Beziehung gefördert wird. "Keinesfalls darf eine Gegnerschaft zwischen Arzt und Patient konstruiert werden."

Darauf weist die Ärztekammer gegenüber dem Düsseldorfer Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Stellungnahme hin. "Es darf nicht zu einer Verstärkung der Kontrollitis und Misstrauenskultur“ kommen", mahnt Dr. Windhorst, sondern vielmehr müsse das Vertrauen zwischen Arzt und Patient gestärkt werden.

„Wir begrüßen die mit dem Gesetzentwurf geschaffene Transparenz über bestehende Gesetze auf dem Gebiet des Behandlungs- und Arzthaftungsrechts und insbesondere die systematische Einbeziehung der durch Richterrecht entwickelten rechtlichen Standards", erklärt Dr. Theodor Windhorst. Damit wird für die Patienten ein wichtiger Schritt getan zur verantwortungsvollen Entscheidungsfindung und zur Stärkung der Patientenrechte.“

Dr. Windhorst warnt zugleich vor wachsender Bürokratie, die für die Behandlungsabläufe nicht unbedingt dienlich sein werde. Es sei logisch, dass noch mehr bürokratischer Aufwand in Praxen und Kliniken etwa durch die geplante Aufklärungs- und Dokumentationspflicht entstehe, der zu Lasten der kurativen Tätigkeit gehen werde. „Der bürokratische Wust ist derzeit schon so groß, dass alle weiteren Anforderungen weitere wertvoller ärztlicher Arbeitszeit kosten werden, die dann für die Behandlung unserer Patienten fehlt.“ Das neue Gesetz ignoriere die Ursachen für die zunehmend mangelhafte Versorgung deutscher Patienten, den unentwegt steigenden Kostendruck oder auch die wachsende Kommerzialisierung.

Diese Aussichten tragen nicht dazu bei, den ärztlichen Arbeitsplatz wieder attraktiver zu gestalten. "Wir müssen aber die Motivation unseres medizinischen Nachwuchses steigern, damit endlich wieder mehr Ärztinnen und Ärzte in die Patientenversorgung gehen. „Ärzte wollen am Patienten arbeiten, sich nicht nur mit Formularen und Vordrucken beschäftigen.“
Deshalb sei es wichtig, arztentlastende Funktionen in die Versorgungsabläufe einzubinden. Dr. Windhorst plädiert für Arzt- oder Dokumentationsassistenten sowie Kodierfachkräfte, „die die Ärztinnen und Ärzte von der offenbar weiter steigenden bürokratischen Arbeit befreien“.

Schwerwiegender sei aber, dass sich das Arzt-Patienten-Verhältnis durch das neue Patientenrechtegesetz ändert. „Es ist zu befürchten, dass die Nähe und das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Behandler und Behandeltem konterkariert werden.“ Dr. Windhorst befürchtet eine „Ver-Justizierung" der Medizin und eine Verrechtlichung des Arzt-Patienten-Verhältnisses“.
Die Patienten würden zwar juristisch gestärkt, dies geht aber auf Kosten der Versorgung. Der Kammerpräsident will verhindern, dass sich zwischen Arzt und Patient eine „Art Gegnerschaft entwickelt, aus der dann Generalverdächtigungen der Ärzte entstehen“. Ärztinnen und Ärzte dürften nicht zum Freiwild für Juristen werden. "Uns drohen hier amerikanische Verhältnisse.“

Sinnvoller sei eine praxisgerechte Weiterentwicklung des bestehenden Arzthaftpflichtrechts und die Förderung einer Patientensicherheits- und Fehlervermeidungskultur. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe betreibe hier schon seit drei Jahren zusammen mit dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin mit CIRS-Medical-WL ein übergreifendes Beinahefehlermeldesystem, was dazu beiträgt, ärztliche Fehler zu vermeiden.

 
zurueckzurück    |   Text druckenArtikel ausdrucken   |   Artikel weiterempfehlenEmpfehlen Sie diesen Artikel weiter!    |   02.02.2012