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Marburger Bund
Die Ärztegewerkschaft
Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.
Kammerwahlen Rheinland-Pfalz
Unsere Ärztekammern – ein unschätzbares Privileg
Bezirksärztekammern stellen Wählerverzeichnisse auf / Einspruchsfrist für Korrekturen: 5. August 2011
Mainz (mhe). Mitte Juli stellen die vier rheinland-pfälzischen Bezirksärztekammern nach fünf Jahren wieder die neuesten Wählerverzeichnisse für die im Herbst bevorstehenden Kammerwahlen auf. Wenige Tage später erhalten dann alle Mitglieder der vier Bezirksärztekammern Koblenz, Pfalz, Rheinhessen und Trier einen Brief von ihrer ärztlichen Selbstverwaltung.
Die insgesamt rund 18.500 Ärztinnen und Ärzte werden in den vier genannten Wahlbezirken schriftlich benachrichtig, wie ihre persönlichen Einträge in den jeweils maßgeblichen Wahlverzeichnissen lauten.
Jede Ärztin und jeder Arzt in Rheinland-Pfalz sollte genau prüfen, ob die Einträge im jeweiligen Wahlverzeichnis noch dem aktuellen, persönlichen Stand entsprechen. Gerade diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Monaten ihren Arbeitsplatz oder sogar den Kammerbezirk gewechselt haben, sollten die Post sorgfältig prüfen, denn die Einträge im Wahlverzeichnis entscheiden darüber, ob Sie bei den Neuwahlen der Delegierten der Vertreterversammlungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Vertreterversammlung der vier Bezirksärztekammern auch tatsächlich wahlberechtigt sind.
Die Wählerverzeichnisse werden zudem ab dem 30. Juli bis zum 5. August in den vier Bezirksärztekammern zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einspruchsfrist für mögliche Korrekturen endet am 5. August 2011. Bei Fragen sprechen Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer an.
Die insgesamt rund 18.500 Ärztinnen und Ärzte werden in den vier genannten Wahlbezirken schriftlich benachrichtig, wie ihre persönlichen Einträge in den jeweils maßgeblichen Wahlverzeichnissen lauten.
Jede Ärztin und jeder Arzt in Rheinland-Pfalz sollte genau prüfen, ob die Einträge im jeweiligen Wahlverzeichnis noch dem aktuellen, persönlichen Stand entsprechen. Gerade diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die in den vergangenen Monaten ihren Arbeitsplatz oder sogar den Kammerbezirk gewechselt haben, sollten die Post sorgfältig prüfen, denn die Einträge im Wahlverzeichnis entscheiden darüber, ob Sie bei den Neuwahlen der Delegierten der Vertreterversammlungen der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Vertreterversammlung der vier Bezirksärztekammern auch tatsächlich wahlberechtigt sind.
Die Wählerverzeichnisse werden zudem ab dem 30. Juli bis zum 5. August in den vier Bezirksärztekammern zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Einspruchsfrist für mögliche Korrekturen endet am 5. August 2011. Bei Fragen sprechen Sie Ihre zuständige Bezirksärztekammer an.

