Die Kampagne des Marburger Bundes für gewerkschaftliche Pluralität und Tarifautonomie
„Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedin­gungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.
Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.  ...“


(Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz)

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Die in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit ist Grundrecht aller Arbeitnehmer in Deutschland.

Koalitionsfreiheit impliziert, dass Arbeitnehmer für die tarifpolitischen Forderungen ihrer Gewerkschaft in letzter Konsequenz auch streiken dürfen – unabhängig davon, ob für Tarifverträge anderer Gewerkschaften im gleichen Betrieb eine Friedenspflicht gilt. Dieses Recht der Arbeitnehmer will die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit ihrer Initiative zur gesetzlichen Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit ("Ein Betrieb – ein Tarifvertrag") aushebeln.

Die Arbeitgeber wollen, dass der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb Vorrang vor anderen Tarifverträgen hat. Ziel ist es, die im Jahr 2010 geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit per Gesetz rückgängig zu machen. In seinem wegweisenden, von Marburger Bund-Mitgliedern erstrittenen Urteil vom 7. Juli 2010 hat das Bundesarbeitsgericht nämlich unmissverständlich klargestellt: Der Grundsatz der Tarifeinheit ist mit der durch die Verfassung geschützten Koalitionsfreiheit unvereinbar.

Vielfalt schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus

Das Konstrukt Tarifeinheit durch Einheitstarifvertrag ist von der Wirklichkeit längst überholt. Seit Jahren werden in Betrieben verschiedene, von unterschiedlichen Gewerkschaften abgeschlossene Tarifverträge angewandt. Tarifpluralität ist gerade auch an den Krankenhäusern dank der arztspezfischen Tarifverträge des Marburger Bundes gelebte und bewährte Realität. Das Bundesarbeitsgericht hat dies ausdrücklich anerkannt. Das Dogma der Tarifeinheit hat keinen Bestand mehr.

Eine Vielzahl von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen hat die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausdrücklich begrüßt und eine Rückkehr zur sogenannten Tarifeinheit als verfassungswidrig verworfen. Nur die Pluralität der Gewerkschaftslandschaft schützt vor Tarifkartellen und Zentralismus.
 
Das Selbstbestimmungsrecht von Menschen in ihren eigenen Angelegenheiten gehört in der Demokratie zu den ehernen Grundrechten und im deutschen Grundgesetz zu den Garantien, die unmittelbar aus der Menschenwürde resultieren. Das Grundgesetz gewährleistet auch im Bereich des Arbeitsrechts völlig selbstverständlich die positive und die negative Koalitionsfreiheit. Im Zweifel gilt der Vorrang der Freiheit.
 
Der Marburger Bund sieht in dem Versuch, das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Juli 2010 wieder rückgängig zu machen und das Dogma der Tarifeinheit gesetzlich zu verankern, einen Angriff auf die in der Verfassung verbrieften Grundrechte aller Arbeitnehmer.

Dagegen werden wir uns entschieden zur Wehr setzen!


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