Pressemitteilung
Berlin, 1. November 2010

Henke warnt eindringlich vor Gesetz zur Tarifeinheit

Wenn selbsternannte Monopolisten ihr Machtkartell bewahren wollen, ist auch das Grundgesetz kein Hindernis. Mit ihrer freiheitsfeindlichen Idee eines Gesetzes zur Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) gehen die Spitzenvertreter der Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes seit Monaten durchs Land, ohne dass sie sich durch die vielfach vorgetragenen rechtlichen Einwände von Arbeitsrechtlern und Verfassungsjuristen beeindrucken ließen. Das rechtswidrige Vorhaben sieht vor, dass die Gewerkschaft mit den meisten Beschäftigten im Betrieb künftig das Sagen hat. Vorrang hätte dann im Regelfall der Tarifvertrag einer DGB-Gewerkschaft, spezifische Tarifverträge von Berufsgewerkschaften würden verdrängt.

Jetzt glaubt der Cheflobbyist des Arbeitgeber-Dachverbandes sogar den Zeitplan für ein Gesetz diktieren zu können: „Ich gehe davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt wird“, sagte Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem „Tagesspiegel“ (01.11.2010). Das gehöre zum „Herbst der Entscheidungen“ der Bundesregierung. Dagegen warnte Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, mit scharfen Worten vor einem Eingriff des Gesetzgebers: „Niemand in der Politik kann sich Verhältnisse wie beim FDGB in der DDR wünschen, wo eine Staatsgewerkschaft das Sagen hatte“, sagte Henke dem "Tagesspiegel".

Nach den Plänen von DGB und BDA könnte beispielsweise Verdi im Krankenhaus als mitgliederstärkste Gewerkschaft künftig auch die tarifpolitische Vertretung der Ärzte beanspruchen. Das würden die Ärzte in den Krankenhäusern nicht hinnehmen. „Wir lassen uns nicht wie Lämmer zur Schlachtbank führen“, unterstreicht Henke die Wehrhaftigkeit der Ärzte. Der MB-Vorsitzende sieht in dem Vorstoß von Arbeitgeber- und DGB-Funktionären einen „Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer“, der sich gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit richte (Art. 9 Abs. 3 GG). Dagegen werde der Marburger Bund mit allen gebotenen Mitteln vorgehen.




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